Portugal, Jugendamt, Sorgerecht?
Guten Tag,
ich hätte eine Frage, bitte nur beantworten wer dies auch wirklich weiß...
Also, es geht um ein 10 jähriges Kind eines Verwandten. Das Kind lebte bislang bei seiner Mutter in Portugal, die Eltern sind auch portugiesisch.
Der Mutter wurde nun vom Jugendamt das Kind weggenommen, dieses befindet sich im Heim in Portugal. Hat der Vater hier auch sein Sorgerecht verloren, oder besteht die Möglichkeit, das Kind nach Deutschland zu holen? Vater auch keinen deutschen Pass.
Vielen Dank.
3 Antworten
Also bekanntermaßen sind ja viele User dieser Community Fachanwälte für portugiesisches Familienrecht. ( Ironie off ).
Ergo - sollte sich der betroffene Vater an einen Juristen in Portugal wenden.
Und der Logik folgend - durch so etwas kann das Sorgerecht des Vaters nicht berührt sein.
Internet.
Danke
Ich habe im Netz eine interessante Lektüre gefunden, welche das portugiesische Sorgerecht ausführlich beschreibt.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, erhalten beide Elternteile unabhängig ihres familiären Status das gemeinsame Sorgerecht automatisch.
Hier mal ein Auszug aus dem Artikel:
"In Portugal haben die Eltern normalerweise das gemeinsame Sorgerecht. Lassen sich die Eltern
scheiden oder trennen sie sich, kann das Sorgerecht auch weiterhin von beiden gemeinsam ausgeübt
werden. Steht die gemeinsame Ausübung jedoch dem Interesse des Kindes entgegen, muss diese
einem Elternteil übertragen werden. Grundsätzlich wird die Ausübung der elterlichen
Verantwortung dem Elternteil zugesprochen, bei dem das Kind gewöhnlich lebt bzw. zu dem sich
das Kind stärker hingezogen fühlt.
Eine verbindliche Sorgerechtsentscheidung kann in Portugal – anders als in Deutschland – durch
einen Beschluss eines Standesbeamten ergehen. Ein standesamtlicher Beschluss über das
Sorgerecht kann aber nur im Rahmen eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens erfolgen. Im
Rahmen des Scheidungsverfahrens können die Eltern dem Standesamt einen Vorschlag über das
Sorgerecht unterbreiten. Bevor der Standesbeamte die Sorgerechtsvereinbarung der Eltern bestätigt,
muss er die Zustimmung der Staatsanwaltschaft einholen. In Portugal werden die Interessen des
Kindes durch die Staatsanwaltschaft vertreten und überwacht."
Wenn ich alles richtig verstanden habe hat der Vater des Kindes sein Sorgerecht nicht verloren.
Wie und ob er das Kind nach Deutschland holen kann weiß allerdings nicht.
das kann dir hier keiner sagen, da hier portugiesiches recht vorherrscht. er muss also vor ort klären, wie derzeit sein sorgerecht aussieht und ob erüberhaupt welches hatte oder derzeit welches besitzt. nur weil das kind im heim lebt, heißt es nicht, dass die km kein sorgerecht mehr hat.
zudem wird es ihm nicht möglich sein, ein kind gegen den willen der mutter außer landes zu verschaffen. auch mit status im heim lebend, hat die mutter noch umgangsrecht - wie will der vater das alle 14 tage finanzieren und bewerkstelligen.
er hat die möglichkeit anzufangen sich zu kümmern, indem er vor ort anwesend ist und sich mit den gründen der heimunterbringung beschäftigt. das kann er nur in portugal und wahrscheinlich nur mit anwälten.
Wo erreiche ich so einen Anwalt hier? MfG