Portugal, Jugendamt, Sorgerecht?

3 Antworten

Also bekanntermaßen sind ja viele User dieser Community Fachanwälte für portugiesisches Familienrecht. ( Ironie off ).

Ergo - sollte sich der betroffene Vater an einen Juristen in Portugal wenden.

Und der Logik folgend - durch so etwas kann das Sorgerecht des Vaters nicht berührt sein.

Polska1901 
Beitragsersteller
 09.02.2018, 12:02

Wo erreiche ich so einen Anwalt hier? MfG

Polska1901 
Beitragsersteller
 09.02.2018, 12:07
@Dahika

Danke

Ich habe im Netz eine interessante Lektüre gefunden, welche das portugiesische Sorgerecht ausführlich beschreibt.

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.camsuica.com/portal/juri/out/201010ArtigoRathenauDireitodeguarda-SorgerechtinPT.pdf&ved=2ahUKEwiv7f31gZnZAhVBhqQKHRrGDSYQFjABegQIEBAB&usg=AOvVaw3p7g-LJQumz5Nv-Ttm1DRb

Wenn ich alles richtig verstanden habe, erhalten beide Elternteile unabhängig ihres familiären Status das gemeinsame Sorgerecht automatisch.

Hier mal ein Auszug aus dem Artikel:

"In Portugal haben die Eltern normalerweise das gemeinsame Sorgerecht. Lassen sich die Eltern

scheiden oder trennen sie sich, kann das Sorgerecht auch weiterhin von beiden gemeinsam ausgeübt

werden. Steht die gemeinsame Ausübung jedoch dem Interesse des Kindes entgegen, muss diese

einem Elternteil übertragen werden. Grundsätzlich wird die Ausübung der elterlichen

Verantwortung dem Elternteil zugesprochen, bei dem das Kind gewöhnlich lebt bzw. zu dem sich

das Kind stärker hingezogen fühlt. 

Eine verbindliche Sorgerechtsentscheidung kann in Portugal – anders als in Deutschland – durch

einen Beschluss eines Standesbeamten ergehen. Ein standesamtlicher Beschluss über das

Sorgerecht kann aber nur im Rahmen eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens erfolgen. Im

Rahmen des Scheidungsverfahrens können die Eltern dem Standesamt einen Vorschlag über das

Sorgerecht unterbreiten. Bevor der Standesbeamte die Sorgerechtsvereinbarung der Eltern bestätigt,

muss er die Zustimmung der Staatsanwaltschaft einholen. In Portugal werden die Interessen des

Kindes durch die Staatsanwaltschaft vertreten und überwacht."

Wenn ich alles richtig verstanden habe hat der Vater des Kindes sein Sorgerecht nicht verloren.

Wie und ob er das Kind nach Deutschland holen kann weiß allerdings nicht.

das kann dir hier keiner sagen, da hier portugiesiches recht vorherrscht. er muss also vor ort klären, wie derzeit sein sorgerecht aussieht und ob erüberhaupt welches hatte oder derzeit welches besitzt. nur weil das kind im heim lebt, heißt es nicht, dass die km kein sorgerecht mehr hat.

zudem wird es ihm nicht möglich sein, ein kind gegen den willen der mutter außer landes zu verschaffen. auch mit status im heim lebend, hat die mutter noch umgangsrecht - wie will der vater das alle 14 tage finanzieren und bewerkstelligen.

er hat die möglichkeit anzufangen sich zu kümmern, indem er vor ort anwesend ist und sich mit den gründen der heimunterbringung beschäftigt. das kann er nur in portugal und wahrscheinlich nur mit anwälten.