Was machen wenn die Mutter ohne Zustimmung des Vaters einen Psychologen für das Kind beauftragt?

8 Antworten

Ich weiß nicht genau wie das rechtlich ist aber ich meine das der Vater darüber Informirt werden sollte. Bei mir und meiner Ex- Frau hat das zumindest immer funktioniert, schließlich sollte der Vater immer über solche dinge im Bilde sein!!!

ja er kann sich bei der mutter erkundigen, warum sie diesen schritt gehen möchte. die behandlung kann sowieso nur erfolgen, wenn beide eltern ihre zustimmung zur behandlung geben. euer kind wird hilfe brauchen, also interessiere dich dafür

Wenn es einen Grund für diese Maßnahme gibt, sollte der Vater entweder darüber informiert werden oder falls ihm selbst Dinge an seinem Kind aufgefallen sind, sich auch nicht querstellen. Aus Langeweile wird sowas eigentlich nicht veranlasst.

netwibke 
Beitragsersteller
 23.12.2014, 14:34

Die vorgespräche mit dem Psychologen haben nur aus der Sicht der mutter statgefunden , so das der Psychologe nur die Probleme der Mutter berücksichtigt und deshalb nur Ihre sichtweise der Probleme behandeln kann, da es aber auch meine Sicht der Tatsachen gibt, werden unserm Sohn eine von der Mutter vorgegebene Lösung vorgegeben,.

violatedsoul  23.12.2014, 14:37
@netwibke

Dann setze dich mit dem Psychologen in Verbindung, dass du auch gehört und mal dabei sein möchtest. Er oder sie sollte selbst daran interessiert sein, nicht einseitige Antworten und Ansichtenzu hören, um sich ein umfassendes Bild machen zu können.

Menuett  23.12.2014, 18:01
@netwibke

Das ist Schmarrn, so arbeiten Psychologen nicht.

Menuett  23.12.2014, 18:03
@violatedsoul

Bei einer psychologischen Sitzung dürfen weder Vater noch Mutter dabei sein.

violatedsoul  23.12.2014, 20:00
@Menuett

Es gibt sehr wohl Angehörigengespräche im Rahmen einer Therapie.

Menuett  23.12.2014, 20:56
@violatedsoul

Aber gesichert nicht in den Therpiestunden fürs Kind.

Da herrscht tatsächlich auch Schweigepflicht gegenüber den Eltern.

nanadann  24.12.2014, 10:19
@Menuett

du redest dinge von denen du nichts verstehst. es herrscht keine schweigepflicht gegenüber den eltern. kind ist minderjährig. bevor mit kindern gesprochen wird, werden die eltern angehört worum es in der situation geht und was für auffälligkeiten auftreten. meistens werden sogar noch aussagen von lehrern und erziehern in schriftlicher form mit einbezogen. in dieser zeit sitzt kind in einem nebenzimmer und spielt.

nanadann  24.12.2014, 10:22
@Menuett

genauso arbeiten psychologen menuett. wie sonst sollen sie mit kindern hantieren. mein mini war extrem auffällig und egoistisch in seinem verhalten. wenn psychologe und kind sich getroffen hätten, dann wäre keine auffälligkeit aufgetreten, er war so artig und folgsam, clever und arbeitswillig. bevor also mit ihm gesprochen wurde, redete man mit mir und kv über dinge die vorgefallen sind, hausaufgabenheft und verhaltensheft wurden vorgelesen, berichte der lehrer und horterzieher etc. das gesamte familienleben wurde unter die lupe genommen, wie es hier zu hause ablief usw.

dann erst wurde kind allein begutachtet. nach einer stunde wieder rausgeschickt und mit uns eltern weiter geredet, was genau gemacht wurde und was das resultat ist und wie wir weiter verfahren sollten. so arbeiten psychologen.

bei allen drei unabhängigen terminen ist es genau so abgelaufen.

Menuett  24.12.2014, 13:10
@nanadann

Dinge, über die während der Therapie gesprochen wird, darf der Therapeut nicht weitergeben.

Bei Vorgesprächen müssen die Eltern natürlich gehört werden - so sie denn nennenswerte Zeit mit dem Kind verbringen.

Ich habe schon von Fällen gehört wo eine stationäre Therapie erst gerichtlich durchgeboxt werden musste, weil der Vater sich gegen Mutter und Kind gestellt hat. Aber in der Regel ist es ein Arztbesuch wie jeder andere auch und wie und vor allem aus welchem Grund sollte der Vater etwas dagegen haben, wenn es darum geht dem Kind zu helfen?

Persönliche Diskrepanzen müssen nicht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden.

Auf welcher Grundlage sollte der Vater dagegen was tun können? Ein Psychologe gilt ja nicht als schädlich, sondern als hilfreich.

Der Vater könnte auch nichts dagegen tun, wenn die Mutter das Kind zum Zahnarzt bringt ...

Wenn die Mutter einen Exorzisten beauftragen würde, sähe die Sache schon wieder anders aus ...

Menuett  23.12.2014, 17:52

Eine Psychotherapie hat langfristige Folgen. Zahnarztbesuche nicht.

Und damit braucht die Mutter die Unterschrift des Vaters für die psychologische Behandlung..

martinzuhause  23.12.2014, 14:54
Auf welcher Grundlage sollte der Vater dagegen was tun können? Ein Psychologe gilt ja nicht als schädlich, sondern als hilfreich.

der vater könnte da mit dem kind zu einem anderen psychologen gehen und da behandeln dann zwei das kind. vllt gegeneinander. da könnte die mutter dann auch nichts gegen machen. das wäre sicher nicht gerade sinnvoll für das kind.

da es sicher einen grund für einen kinderpsychologen gibt muss der psychologe sich da auf jeden fall mit beiden elternteilen abstimmen. er kann da schlecht was erreichen wenn er nur die sichtweise der mutter kennt.

Cerealie  23.12.2014, 15:05
@martinzuhause

der vater könnte da mit dem kind zu einem anderen psychologen gehen und da behandeln dann zwei das kind. vllt gegeneinander. da könnte die mutter dann auch nichts gegen machen. das wäre sicher nicht gerade sinnvoll für das kind.

Ja, das könnte der Vater sicher tun - und ebenso sicher würde die Krankenkasse die Kostenübernahme dafür ablehnen (Psychologische Therapien sind kostenübernahme-bewilligungs-pflichtig ;-) ) ... die Krankenkassen sind ja auch nicht blöd und zahlen für zwei verschiedene Psychologen.

Allein diese Maßnahme wird in den meisten Fällen die Kontraproduktivität, zwei Psychologen am Kind rumkorksen zu lassen, eindämmen :-)

martinzuhause  23.12.2014, 15:15
@Cerealie
... die Krankenkassen sind ja auch nicht blöd und zahlen für zwei verschiedene Psychologen.

das kann sein. aber die krankenkasse kann da nicht eine therapie bezahlen die die mutter will und eine die der vater will ablehnen.

beim gemeinsamen sorgerecht muessen beide zustimmen. ein serioeser psychologe verlangt da auch die zustimmung beider elternteile. wenn das hier nicht so ist in dem fall ist da anscheinend etwas nicht in ordnung

Cerealie  23.12.2014, 15:27
@martinzuhause
das kann sein. aber die krankenkasse kann da nicht eine therapie bezahlen die die mutter will und eine die der vater will ablehnen.

woher hast du denn die Logik? ;-)

Aber selbstverfreilicht können die das tun ... wer zuerst bewilligt bekommen hat, hat den Jackpot abgeschossen.

Ist bei anderen Dingen auch nicht anders.

Beispiel:

Du gehst zum Zahnarzt, lässt einen Kostenvoranschlag machen, reichst ihn ein, bekommst die Behandlung bewilligt ... dann gehst du zum zweiten Zahnarzt, der will was anderes machen obwohl die erste Behandlung noch läuft. Du reichst seinen Kostenvoranschlag bei der Kasse ein - und (kein Wunder, kein Staun) die Kasse wird ihn ablehnen ...

Anders läuft das hier auch nicht. Die Krankenkasse ist nicht dazu verpflichtet, sich damit auseinanderzusetzen, ob Eltern sich einig sind oder nicht, sondern "notwendige" Behandlungen zu bezahlen (und nur die!) ... wenn der erste Antrag auf Therapie anerkannt und bewilligt wurde, ist der Drops gelutscht, da das Kind dann die "notwendige" Behandlung kosten-übernommen bekommt.

nanadann  23.12.2014, 16:26
@Cerealie

es geht hier nicht um einen jackpot. die mutter hat den vater zu benachrichtigen und seine einwilligung einzuholen. ansonsten informiert er den psychologen und beendet die behandlung. es sind beide sorgeberechtigt.

martinzuhause  23.12.2014, 16:30
@Cerealie
Die Krankenkasse ist nicht dazu verpflichtet, sich damit auseinanderzusetzen, ob Eltern sich einig sind oder nicht, sondern "notwendige" Behandlungen zu bezahlen (und nur die!) .

ob eine psychologische behandlung notwendig ist muss der psychologe zusammen mit beiden elternteilen klaeren. anders geht das nicht. es reicht nicht wenn da ein elternteil zustimmt wenn beide das sorgerecht haben.

Cerealie  23.12.2014, 16:33
@martinzuhause

Das eine psychologische Behandlung notwendig ist, ist mit Sicherheit längst abgeklärt, denn sonst wäre keine Kostenübernahmebewilligung erfolgt. Der Ablauf ist da ganz klar vorgeschrieben.

Menuett  23.12.2014, 18:05
@nanadann

Nö, die Mutter muß gar nichts.

Der Psychologe muß die Einwilligung holen.

nanadann  24.12.2014, 10:17
@Menuett

der psychologe behandelt garnicht erst ohne unterschrift beider elternteile. entweder muss sie ein negativattest vorlegen oder die unterschrift des anderen elternteils. das ist die erste frage die ein psychologe stellt. wenn nicht, ist es am vater die behandlung aufgrund von nicht vorhandener einwilligung zu beenden. damit bekäme der psychologe sogar noch von rechtlicher seite massive probleme. ein arzt wird also ohne zustimmung nicht behandeln oder wer würde dafür seine zulassung aufs spiel setzen.