Gemeinsames Sorgerecht - Darf die Mutter ohne den Vater das Kind in der Schule anmelden?

7 Antworten

Im Prinzip muss der Vater auch "unterschreiben", aber wenn die Mutter an der Schule glaubhaft machen kann, dass der Vater damit einverstanden ist geht's es auch ohne den Vater. Bei meiner Ex und der gemeinsamen Tochter war es so, ich war einverstanden aber nicht zu dem Gesprächstermin verfügbar.

Hat dein Lebenspartner Probleme mit der neuen Schule?

latricia 
Beitragsersteller
 10.03.2016, 17:41

Mein Lebenspartner wusste bis vor kurzem nicht mal was davon. Und ich kenne es nur das beide Elternteile unterschreiben müssen. Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht.

habakuk63  10.03.2016, 17:44
@latricia

Wenn der Vater keine Ahnung hatte dann hapert es an der elterlichen Kommunikation. Er sollte schnellstens mehr Präsenz beim Kind zeigen, sonst ist er bald draussen.

latricia 
Beitragsersteller
 10.03.2016, 18:10
@habakuk63

Sie haben null Ahnung und schreiben sowas ? Er hat es durch die Familiehelferin die bei der Mutter intrigriert ist erfahren, da die Mutter sich zu fein ist sich mit im auseinander zu setzen. 

maja11111  10.03.2016, 18:59
@latricia

die familienhelferin tangiert sich nicht daran und die mutter muss nicht mit ihm kommunizieren wenn sie das nicht will.

latricia 
Beitragsersteller
 10.03.2016, 19:21
@maja11111

Muss sie,  lassen Sie einfach Ihre sinnlosen Kommentare. 

maja11111  19.03.2016, 23:27
@latricia

nein muss sie nicht.

Du als "neue" Frau solltest dich da definitiv raushalten!

Das gemeinsame Sorgerecht haben nicht um sonst Beide erhalten. Man setzt vorraus, dass sich auch beide abstimmen können, wenn es um sowas geht. Funktioniert das nicht, kanns auch passieren, dass aus dem gem. Sorgerecht nur noch ein Besuchsrecht wird.

Wonnepoppen  10.03.2016, 17:38

"Raus halten"?

Ich denke, fragen kann sie doch?

maja11111  11.03.2016, 14:07
@Wonnepoppen

hat sie doch, nu hat sie die antwort erhalten, die ihr nicht passt.

latricia 
Beitragsersteller
 10.03.2016, 17:38

Sinnlose Kommentare kann man sich auch sparen ;) 

Kommt auf das Verhältnis der Expartner an. Manche nutzen das auch zum permanenter Kampfechterei aus, da wird wegen jedem Pups gestritten.

Wenn die Schule keine Privatschule ist, wo unabgesprochene Extrakosten anfallen, zum Beispiel, oder die Schule nicht am anderen Ende von Deutschland ist, reicht aus meiner Sicht auch eine einfache Info an den Vater.

Sollte die Schule auf seiner Unterschrift bestehen, soll er halt seinen Wilhelm druntersetzen.

In der grauen Theorie muß der Vater mitunterschreiben.

In der Praxis geht die Schulpflicht vor das Elternrecht. Das Kind MUSS zur Schule, egal ob sich die Eltern grün sind oder nicht.

Der Vater kann ja klagen, wenn er will, dass das Kind auf eine andere Schule geht.

im prinzip braucht sie die unterschrift des vaters. da aber schulpflicht besteht, wird das kind in der schule seiner meldeadresse angemeldet und geht dann dort zur schule. somit ist es egal ob der vater unterschreibt oder nicht. es ist angemeldet und wird beschult, alles andere spielt nicht groß eine rolle.

das gsr wird überbewertet, da der vater nur in den wenigsten sachen befragt wird, dazu gehören nicht lebenswichtige ops, eröffnung eines kontos oder sparbuchs und taufe. damit erschöpft sich die mitentscheidung schon in der regel.

latricia 
Beitragsersteller
 19.03.2016, 21:55

Gericht und Anwalt haben bestätigt es müssen beide Elternteile unterschreiben! 

maja11111  19.03.2016, 23:26
@latricia

^müssen sie nicht. hätten sie gemusst, aber die schule hätte und hat das kind trotzdem aufgenommen, weil schulpflicht herrscht. darum ist es egal was vati will. das kind bleibt dort, dass wird auch ein gericht nicht mehr ändern.