Vater hat Aufenthaltsbestimmungsrecht, darf er entscheiden dass Freundin auf Kind aufpasst?
Ich besitz das volle Aufenthaltsbestimmunsrecht für meine Tochter. Nun sagt meine noch Frau, sie möchte nicht, dass meine neue Freundin auf das Kind aufpasst bzw. sie vom Kindergarten abholt. Hat meine noch Frau das recht dies zu verbieten?
Das Sorgerecht ist geteilt. Ich habe aber eine Vollmacht.
4 Antworten
Was soll denn das für eine Vollmacht sein?
§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Nein, sie kann das nicht verbieten. Wenn es vor Gericht landen würde, müsste sie auch eine Begründung abgeben, warum sie nicht möchte, das die Freundin auf das Kind aufpasst. Und da ist die Begründung ''Eifersucht'' ziemlich Mau ;)
Würdest du wollen, dass der neue Lover deiner Ex deine Tochter vom Kindergarten abholt??? Versuch mal, sie zu verstehen...Verbieten kann sie es dir wohl nicht.
Was will der "neue Lover" mit meiner Tochter. Mein Kind lebt bei mir und meiner Freundin. Ihre Kinder gehen auch in die gleiche Kita. Meine Tochter kennt diesen typen gar nicht.
Mein Vorredner hat Recht: das darf sie nicht verbieten, ABER: im Hinblick auf das Kindeswohl möchte ich anmerken: es wäre von Vorteil, wenn das Kind schon näheren Kontakt zu deiner neuen Freundin hat, damit das mit dem Abholen reibungslos läuft. LG Elfi96
Meine neue Freundin und meine Tochter haben oft Kontakt. Ausserdem sollen die Kinder meiner Freundin und meine Tochter zukünftig in einen Kindergarten gehen. Des Weiteren werden wir nächsten Monat zusammenziehen. Der Lebensmittelpunkt wird dann bei mir und meiner Freundin sein. Meine Frau will die Kleine nur mal ab und zu sehen. Also null Verantwortung übernehmen. Ich bin voll Berufstätig und meine Frau arbeitslos.