Jugendamt verweigert begleiteten Umgang
Folgende Situation: 2 Kinder, 7 und 10, nachdem die Mutter zum verabredeten Abgabetermin der Kinder nach dem Wochenendumgang nicht zuhause war und sich auch nicht gemeldet hat, hat der Vater die Kinder mit zu sich genommen. Andere Möglichkeit wäre wohl sonst nur Betreuung in einer Notunterkunft übers Jugendamt gewesen. Jugendamt wird sofort informiert. Vater kümmert sich natürlich weiter um seine Kinder. Da die Mutter sich nicht meldet und noch weitere Dinge, bekommt der Vater über eine einstweilige Anordnung das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen (alleiniges Sorgerecht ist beantragt). Mutter meldet sich erst kurz am Telefon, als sie die Anordnung bekommt und will sofort die Herausgabe der Kinder. Danach meldet sie sich nicht mehr. Sie fragt auch nicht nach den Kindern. Dem Jugendamt teilt sie dann nach 2 Wochen mit, sie will Umgang mit den Kindern aber der Vater wäre nicht erreichbar zwecks Terminabsprache. - Glatte Lüge-aber naja.
Als das JA dem Vater mitteilt, dass die Mutter ihr Umgangsrecht wahrnehmen will, teilt der Vater dem JA mit, dass er gegen den Umgang nichts hat, im Gegenteil. Da aber die Kinder im Moment partout nicht wollen und auch noch andere Gründe, wie Gewalt im Haushalt der Mutter (Anzeige läuft) und Entziehung droht (Mutter hat den Kindern schon erzählt, dass sie umziehen werden), regt der Vater vorerst einen begleiteten Umgang an.
Hier stellt sich das JA nun quer und meint dafür wäre keine Notwendigkeit. Und nun? Mutter droht zur Durchsetzung des Umganges mit einstweilige Anordnung - eigentlich Quatsch, da Umgang nie verweigert wurde. Aber was ist, wenn sie damit auftaucht - Kinder zwingen alleine zur Mutter zu gehen?
Oder gibt es andere Möglichkeiten auf einen begleiteten Umgang zu bestehen?
6 Antworten
auf begleiteten umgang hast du keinen anspruch, da du keine gründe dafür nennst. wenn du also den umgang weiterhin verweigerst, dann muss die mutter den umgang mit einer eilanordnung durchsetzen und sicher auch versuchen die vorläufige entscheidung des abr zu kippen. dein verhalten stellt dir dann dabei ein großes bein. unter umständen wird das große kind schon gehört zur situation und wenn du pech hast, werden ihre vorträge dir seitens der mutter zur last gelegt als manipulation. auf den umgang wird sie bestehen und diesen wird sie auch bekommen: alle 14 tage von fr-so, 1-2 tage jede woche für 3-5 stunden, hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub. sie kann auch umziehen wenn sie dies wünscht. mitnehmen kann sie die kinder aber erst, wenn sie dir das abr wieder abgenommen hat. oder sie schaft durch eine klage und den umzug fakten, das geht natürlich auch. eine entziehung ist auch nicht erkennbar, nur weil die mutter einen umzug plant. du musst eine umgangsvereinbarung ausarbeiten oder du wirst recht zügig mit gegenklagen überzogen werden: umgang, abr-übertragung, asr-antrag (sollte aber ihrerseits ja schon laufen als gegenantrag zu deinem), verleumdung, ka...ich wäre da erfinderisch. ich denke für dich sieht es besser aus wenn du jetzt umgang einlenkst und sie dann die fehler machen lässt. räume ihr umgang ein und schau ob sie es wagt umzuziehen mit den kindern im schlepptau. dann holt die polizei die kinder jederzeit wieder zu dir zurück. das wäre aufgrund von entführung und kindesentziehung ein prima grund zum umgangsbegleitung oder gar ausschluss. das wäre guter fahrtwind für deinen asr antrag und das dein abr bleibt und durch sie nicht gekippt wird. schick ihr eine schriftliche vereinbarung in zweifacher form zu und bitte um unterschrift innerhalb von 7-14 tagen. ansonsten umgang ab woche gerade/ungerade wie im plan vermerkt. sie kann gerne wünsche und änderungen haben, dann macht ihr das über den postweg oder per mail. entweder kommt sie umgang nach oder sie lässt es sein. entweder hat sie hirnmasse und weiß was sie momentan darf oder nciht darf oder sie ist schwachmatt und arbeitet dir fehler für fehler alles was du willst in die hände. ich denke so wird ein schuh draus.
ps wenn sie angeblich probleme hat dich zu erreichen, schalte einen ab zwischen das telefon, dann kannst du zurückrufen oder frage warum sie dir keine sms oder e-mails schreibt. möglichkeiten der kommunikationen gibts doch und die muss nicht immer verbal ablaufen.
Da es mittlerweile offenbar Gerichtsverfahren gibt, macht es keinen Sinn mehr, irgend etwas anderes zu sagen als: das gehört alles in die Anträge an das Gericht. Denn das wird es auch entscheiden.
Mit 7 und 10 dürfen die Kinder sich weigern zu einem Elternteil zu gehen.
Streitigkeiten um die Kinder schaden allen Beteiligten, am meisten den Kindern.
So ein Schwachsinn. kein Mensch zwingt einem Kind den Umgang mit der Mutter auf. Auch Kinder haben rechte, nämlich die zu entscheiden mit wem sie Umgang haben möchten und mit wem nicht.
So reden doch nur Leute die keine Kinder haben und/oder die sich einen Dreck um das Kindeswohl scheren - sowas kotzt mich echt übel an... Sind für dich Kinder etwa Gegenstände die man von A nach B schieben kann wies dir passt?!?
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Soweit ich nämlich gefunden habe, haben sie dieses Recht leider nicht.
Hallo, das Jugendamt hat richtig gehandelt. Ein begleitender Umgang hat immer ein entsprechendes Gerichtsurteil zur Voraussetzung wenn die Eltern sich darüber nicht einig sind, das JA kann keinen begleitenden Umgang anordnen oder der Mutter aufzwingen, genauso wenig wie sie dir vorschreiben können das die Mutter dann und dann Umgang hat, die können nur vermitteln, haben aber keinerlei rechtliche Relevanz. Da die Kinder bis vor kurzem bei der Mutter gelebt haben besteht keine Notwendigkeit für einen BU. Wenn die Kinder nicht zur Mutter wollen ist auch ein begleitender Umgang sinnlos. Sind die Kinder stark genug der Mutter ins Gesicht zu sagen das sie im Moment keinen Kontakt möchten? Wenn ja sollen sie es tun. Ansonsten lass die Mutter klagen auf Umgangsregelung. Vor Gericht werden die Kinder dann von deinem Anwalt als Zeugen geladen und wenn sie dort auch aussagen das sie nicht möchten und verprügelt wurden hat sich das mit dem Umgang meistens erledigt.
die kinder werden nicht gehört. sie MÜSSEN mit zum umgang. zur not werden sie gerichtlich angeordnet mit umgangspfleger oder mit einem gerichtsvollzieher gezwungen. wenns ganz schlecht läuft ist das punkt eins der begründung dem vater die kinder sofort abzunehmen, weil er die mutter schlecht macht und die kinder manipuliert.
Natürlich werden sie gehört wenn sie geladen werden. Der Anwalt des Vaters kann sie laden. Sie werden nicht gezwungen zur Mutter zu gehen, solche Methoden dienen ganz und gar nicht dem Kindeswohl. Der Vater macht die Mutter nicht schlecht, wenn das stimmt was er schreibt ist sie schon schlecht. Ich gehe davon aus das er die Wahrheit schreibt und darauf bezieht sich meine Antwort, nicht auf irgendwelche Mutmaßungen. Ein Gerichtsvollzieher schleift auch kein Kind zur Mutter das schreit und sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt. Genauso wenig wie man einen Elternteil nicht zum Umgang zwingen kann, kann man ein Kind auch nicht dazu zwingen, denn um das Kind gehts ja nun mal bei der ganzen Sache.
Achso hab noch was vergessen. Wenn das stimmt das sie ihre Kinds einfach im Stich gelassen hat, einfach nicht zu Hause ist und sich tagelang nicht meldet, hat sie sowieso sehr schlechte Karten vor Gericht, wenn sie überhaupt eine Klage/Antrag einreicht.
Da kann wohl nur ein Anwalt helfen oder Treffen nochmals beim JA mit allen beteiligten,da ich Alleinerziehend bin mit 3 Kindern,hab ick sowas ähnliches durch. Blost ich konnte mich auf die desintresse und gleichgültigkeit der Kindsmutter verlassen.
nein die kinder haben dieses recht nicht. sie müssen mitgehen. zur not holt sie der gerichtsvollzieher