Aufenthaltsbestimmungsrecht immer bei der Mutter? Oder darf auch der Vater?

10 Antworten

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Verheiratet und zwei kleine Kinder.

Dann besteht automatisch ein gemeinsames Sorgerecht. Beide Elternteile sind dabei absolut gleichberechtigt. Das Aufenthaltbestimmungsrecht steht den Eltern also nur gemeinsam zu.

Wie sieht es dann aus?

Wenn sich die Eltern nicht einig werden, eintscheidet das Familiengericht. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1628.html

Bei zwei Kindern wäre bei Uneinigkeit dazu zu tendieren, jeden Elternteil eines der Kinder zu geben.

Bekommt bei einer Trennung immer die Mutter automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Nein. Nur bei unehelichen Kindern hat die Mutter zunächst mal das alleinige Sorgerecht und kann damit zunächst allein entscheiden.

Es ist dabei ganz wichtig, sofort zu reagieren und gerichtlich vorzugehen, wenn ein Elternteil einfach die Kinder zu sich nimmt, ohne das dies abgesprochen war. Sind sich die Eltern nicht einig, dürfen die Kinder nicht umziehen.

ichweisnix  01.04.2013, 23:45

Übrigens, sind die Kinder einfach plötzlich aus der Wohnung verschwunden, wäre Sie bei der Polizei als vermißt zu melden.

AngelSunshine 
Beitragsersteller
 23.04.2013, 11:13
@ichweisnix

Die beiden Eltern wohnen in der Schweiz und wollen nach DE umziehen, Der Vater muss es wohlgezwungen, da die Mutter nach DE umzieht nun. Ein Anwalt meinte der Vater hat pech, die Mutter bekomme beide kleinen Kinder, da sie keine Arbeit hat.

Nun sucht sich Vater eine zweitwohnung damit er wenigstens die kinder sehen kann. Allerdings werden die kosten für die zweitwohnung nun auf den Unterhalt für die Kinder angerechnet.

Pech für den Vater, weil die Mutter die Kinder nicht trennen möchte.

Vater geht leer aus. nur weil er arbeit hat. echt super.

Das muss das Familiengericht zusammen mit dem Jugendamt entscheiden. Der Vater sollte über seinen Anwalt einen Antrag stellen. Normalerweise bleiben die Kinder bei der Mutter wenn sie noch so klein sind, aber er bekommt Besuchsrecht und kann sie auch mal übers Wochenende nehmen, wenn nichts gegen ihn vorliegt. Er kann auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen, das finde ich eigentlich am besten für die Kinder.

erstmal hat der vater die gleichen rechte, wie die mutter. im zweifelsfall entscheiden die anwälte und der ehrenwerte richter persönlich! weil das aber sehr teuer und nervenaufreibend ist, empfiehlt sich eine übereinkunft zwischen den eltern. wenn die mutter dem vater das sorgerecht wegnehmen will, braucht sie dafür schon einen triftigen grund!
allerdings wenn es genau 50/50 steht, dass wird die mutter bevorzugt, weil man immer davon ausgeht, dass frauen sich besser um kinder kümmern können

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat der Elternteil, wo das Kind dauerhaft lebt. Das Kind, sofern es seine Meinung schon äussern kann, kann natürlich sagen wo es leben möchte

AngelSunshine 
Beitragsersteller
 01.04.2013, 15:42

beide eltern suchen sich ja eine neue Wohnung. Wie sieht es dann aus?

AngelSunshine 
Beitragsersteller
 01.04.2013, 15:48
@AngelSunshine

Der Vater muss sich notgedrungen eine neue Wohnung suchen, weil die mutter die kinder nimmt und auszieht. Eigentlich darf sie das doch nicht. Laut Aufenthaltsbestimmunggesetz ist es untersagt ohne Zustimmung des anderen Elternteils die Kinder zu nehmen und an einen anderen Wohnort zu bringen.

das ist nicht pauschal zu sagen, bei wem die Kinder besser aufgehoben sein werden, hängt trotz neuem Scheidungsrecht auch vom Grund der Trennung ab und dem Alter der Kinder...

ein Beispiel hat der Vater den Trennungsgrund gegeben, weil er eine neue Freundin hat, kann die Mutter sogar drauf bestehen, Papa hat nur Kontakt mit den kleinen Kindern ohne Beisein der Neuen, damit die Kinder nicht verwirrt werden...

sind die Kinder aber größer muß sie alles tun das die Kinder, wegen der Neuen, dem Papa gegenüber nicht feindsinnig werden...ist das nicht der Fall kann der Vater dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten..oder auch schon gleich, falls vom Fam.richter entschieden wird der Vater ist besser geeignet die Kinder zu betreuen/erziehen..