Zweitwohnsitz bei Freundin?

5 Antworten

Entsprechend den Meldegesetzen der einzelnen Bundesländer musst Du Dich ummelden. Das solltest Du auf jeden Fall tun, wenn Du vor hast für länger als 3 Monate zu 100% bei Deiner Freundin zu wohnen. Den Wohnsitz bei den Eltern zu behalten, obwohl Du dort nicht mehr wohnst, wäre hingegen gesetzwidrig, wird aber andererseits auch kaum kontrolliert.

Lass bloß den Unsinn mit dem Mietvertrag. Der soll so bleiben, dass Deine Freundin die Wohnung allein hat. Sie kann (und muss) dem Vermieter mitteilen, dass ihr Lebensgefährte eingezogen ist. Dieser kann nichts dagegen haben, wenn Du Dich bisher nicht irgendwie ganz extrem verhalten hast.

Dich in den Mietvertrag aufzunehmen, wäre zwar für ihn noch mehr Sicherheit, aber wenn Du wieder ausziehen willst, kannst Du nicht mehr einfach raus. Dann müßtet ihr beide den Mietvertrag gemeinsam kündigen und dann wäre Deine Freundin womöglich auch die Wohnung los. Komplikationen ohne Ende!

Wenn es sich darum handelt, dass sonst für deine Eltern die Wohnung " zu groß" wird, kann man das als Leistungsbetrug bezeichnen.

Sonst könnte ich mit für diesen Konstrukt keinen vernünftigen Grund denken.

seifenfredi 
Beitragsersteller
 07.04.2016, 17:54

Meine Eltern wohnen im eigenen Haus xD aber schön das du dir Sorgen machst - es geht nur darum das ich eben nicht mich ummelden will Auto etc ich aber bei meiner Freundin sein will oft / fast immer ohne das der Vermieter es hier verhindern kann das ist mein ganzes Problem. Da Besuch ja ab 6 Wochen kein Besuch mehr ist!

Ist abhänig von der Stadt ob ein Zweitwohnsitz extra versteuert wird. Macht aber diesbezügich keinen Sinn bei den Eltern noch gemeldet zu sein, wenn du bei ihr einziehst.

Hi! Und wo liegt eigentlich Dein Problem damit - Du kannst doch Mietverträge unterschreiben soviel Du willst. Solange Du unter der Hauptanschrift dann eben über die Eltern zu erreichen bist kein Problem. Bei der Bank könntest Du eine Zweitadresse anlegen lassen usw. - wie gesagt, verstehe die Notwendigkeit nicht. Gruss

 Eine Zweitwohnung ist beim EMA anzumelden u. U. steuerpflichtig (Zweitwohnungssteuer), vorausgesetzt, die Gemeinde/Stadt hat eine entsprechende Satzung beschlossen. Diese kostet dir jährlich in der Regel ca. 8% der Jahresnettomiete. Das solltest du beachten.