Partner ist nicht in gemeinsamer Wohnung gemeldet, hat aber Mietvertrag mit unterschrieben
Ich möchte mich von meinem Partner trennen. Er will aber nicht aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Wir haben 2 gemeinsame Kinder und es wird immer unerträglicher. Er war bereit sich eine Wohnung zu suchen, damit die Kinder nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden. Nun kommt er aber seit ca. 6 Monaten nicht in die Gänge.... Damit sich etwas bewegt, möchte ich mir jetzt mit den Kindern eine Neue Wohnung suchen. Mein Partner hat den Mietvertrag mit unterschrieben, ist aber in der Wohnung nicht gemeldet, sondern bei seinen Eltern. Kann ich ihn nun vor die Tür setzen ?
12 Antworten
Ihr müsst beide den Mietvertrag kündigen - da ihr ihn beide unterschrieben habt. Ob er dort gemeldet ist oder nicht, spiel dabei keine Rolle. Solange er "Mitmieter" ist, kannst du ihn auch nicht vor die Tür setzen.
Mach also folgendes: Setze ein Kündigungsschreiben auf - gib es ihm unter Zeugen mit der Bitte, es zu unterschreiben, setze ihm dabei eine Frist (1 Woche sollte reichen) - unterschreibt er nicht, sprich ihn nochmal unter Zeugen an und bitte um Unterschrift - unterschreibt er dann nicht, geh zum Gericht und verklage ihn auf Zustimmung zur Kündigung oder alternativ zum Auszug.
Dazu brauchst du dann einen Anwalt - hast du dafür kein Geld, geh zum Amtsgericht und hole dir erstmal eine Beratungsschein.
viel Erfolg und ich hoffe, wenn dein Ex von einem solchen Vorhaben erfährt - zieht er freiwillig aus - dann brauchst du allerdings die Zustimmung von ihm und dem Vermieter, dass der Mietvertrag auf dich allein "umgeschrieben" wird. Also mein Rat hier: Mit dem Vermieter schon mal vorher sprechen, ob er einer solchen Umschreibung des MV auf dich überhaupt zustimmen würde - sonst ist eine Kündigung der sicherere Weg.
Mein Partner hat den Mietvertrag mit unterschrieben, ist aber in der Wohnung nicht gemeldet, sondern bei seinen Eltern. Kann ich ihn nun vor die Tür setzen ?
Du kannst ihn nicht einfach vor die Tür setzen!
Gemeinsam geschlossene Mietverträge müssen gemeinsam gekündigt werden; oder man macht einen Mietaufhebungsvertrag, wenn dem Dein Partner und der Vermieter zustimmen.
Sollte der Vermieter oder Dein Partner das nicht wollen, dann musst Du Deinen Freund auf Zustimmung zur Kündigung verklagen!
Du solltest als erstes Das Gespräch mit Deinem Partner suchen, falls Ihr Euch einig seid, dann mit dem Vermieter in Verbindung setzen.
Da du und dein Partner Mieter der Wohnung seid, kann keiner der Parteien die andere der Wohnung verweisen. Ebenso verhält es sich beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, in diesem Zusammenhang mit einer Auflösung des gemeinsamen Mietvertrages müssen beide kündigen.
Es ist unerheblich, wo einer der Parteien EMA-mäßig gemeldet ist.
Du kannst - auf gut Glück - deinen Expartner davon unterrichten, dass du die Wohnung kündigst und zum weiteren dem Vermieter eine fristgemäße Kündigung zusenden mit der Bitte um Bestätigung. Möglicherweise akzeptiert der Vermieter durch Rücksendung der Kündigungsbestätigung die Auflösung des Mietvertrages.
Ein gemeinsamer Mietvertrag muß (und sollte) nur gemeinsam gekündigt werden.
Denn selbst nach Auszug schuldest du gesamtschuldnerisch die Miete der alten Wohnung, sollte er nicht zahlen. Zu dieser gemeinsamen Kündigung wäre er dann unter Fristsetzung von 5 Tagen nachweislich (Einwurfeinschreiben) aufzufordern und andernfalls Klage anzukündigen: Deine Rechtsverfolgungskosten (Anwalt, Gericht) würden ihm nach dieser Vorgehensweise dann als Verzugsschaden auferlegt :-)
Solange ihr nicht verheiratet seit, hast du auch mit Kindern kein Zuweisungsrecht als Ehewohnung noch kannst du ihn aus eurer gemeinsamen Wohnung wirksam rauswerfen.
Du mußt dir tatsächlich eine neue Wohnung suchen, einen Vertrag unterschreiben und dann den Vertrag der alten Wohnung wie genannt mit ihm kündigen. Ob der VM ihn als Mieter behält, entscheidet er.
G imager761
Wenn ihr nicht verheiratet seit und er nicht bei dir gemeldet ist ,dann hat er auch kein Recht.
Aber mich wundert es das er trotzdem im Mietvertrag steht.
Aber mich wundert es das er trotzdem im Mietvertrag steht.
Um einen gemeinsamen Mietvertrag abzuschließen muß man weder verheiratet noch unter der Adresse gemeldet sein.
Folglich ist Deine Antwort falsch.