Darf der Vermieter den Mieter zwingen, Hauptwohnsitz anzumelden?

7 Antworten

Nach dem Bundesmeldegesetz muss man sich zwingend anmelden. Und ein Vermieter hat nach diesem Gesetz eine Mitwirkungspflicht, die nicht nur im Ausfüllen der Wohnungsgeberbestätigung besteht, sondern auch zu kontrollieren, dass man sich anmeldet.

Jedoch kann der Vermieter dich nicht zwingen, dich als Hauptwohnsitz anzumelden. Wenn deiner Meinung nach dort nicht dein Lebensmittelpunkt ist, dann muss es höchstens ein Nebenwohnsitz sein.

Bedenke aber bitte auch, dass es in einigen Städten eine Zweitwohnsitzsteuer gibt, die man zu zahlen hat.

Auch, wenn wir die meiste Zeit in der Mietwohnung verbringen, ist der Lebensmittelpunkt (Familie etc.) immer noch bei den Eltern (momentan Hauptwohnsitz).

Das ist das Kriterium für Hauptwohnsitz!

Gibt es ein Gesetz, die dies verlangen/ verbieten?

Ja, google mal:

Meldegesetz, Haupwohnsitz

(Wechsel von Untervermietung zu normaler Mietwohnung).

Vertragswechsel nur mit eurer ausdrücklichen Erlaubnis.

was sollte sich ändern? Hauptmieter und die zwei anderen Bewohner als Untermietvertrag

Auch, wenn wir die meiste Zeit in der Mietwohnung verbringen, ist der Lebensmittelpunkt (Familie etc.) immer noch bei den Eltern.

Diese, deine Definition wird schwer mit § 21, Abs. 2 BMG in Einklang zu bringen sein. Hauptwohnsitz ist in der Wohnung die man überwiegend benutzt. Nicht in der, in der die Wäsche gewaschen wird 😉

Okay, danke!

Dieses "Lebensmittelpunkt meint wo man sich überwiegend aufhält" war mir nach diverser Recherche im Internet nicht klar. Hab vieles gelesen, aber eben auch vieles widersprüchliches.