Darf der Vermieter den Mieter zwingen, Hauptwohnsitz anzumelden?

7 Antworten

Nach dem Bundesmeldegesetz muss man sich zwingend anmelden. Und ein Vermieter hat nach diesem Gesetz eine Mitwirkungspflicht, die nicht nur im Ausfüllen der Wohnungsgeberbestätigung besteht, sondern auch zu kontrollieren, dass man sich anmeldet.

Jedoch kann der Vermieter dich nicht zwingen, dich als Hauptwohnsitz anzumelden. Wenn deiner Meinung nach dort nicht dein Lebensmittelpunkt ist, dann muss es höchstens ein Nebenwohnsitz sein.

Bedenke aber bitte auch, dass es in einigen Städten eine Zweitwohnsitzsteuer gibt, die man zu zahlen hat.

johnnymcmuff  30.12.2018, 18:08

Wenn deiner Meinung nach dort nicht dein Lebensmittelpunkt ist, dann muss es höchstens ein Nebenwohnsitz sein.

Nicht die Meinung des FS zählt sondern wie es ist un das hat der FS ja geschrieben:

Auch, wenn wir die meiste Zeit in der Mietwohnung verbringen

Das ist entscheidend und nicht wie der FS es haben möchte.

Renick  30.12.2018, 21:08
@johnnymcmuff

Ich kenne die Lebensumstände des Fragestellers nicht. Daher konnte ich es nur so allgemein formulieren.

Und ja, möglichereise war dies mißverständlich, obwohl ich die Beurteilung offen halten wollte. Denn Lebensmittelpunkt meint nicht, wo man sich zuhause fühlt, sondern wo man sich überwiegend aufhält.

Auch, wenn wir die meiste Zeit in der Mietwohnung verbringen, ist der Lebensmittelpunkt (Familie etc.) immer noch bei den Eltern (momentan Hauptwohnsitz).

Das ist das Kriterium für Hauptwohnsitz!

Gibt es ein Gesetz, die dies verlangen/ verbieten?

Ja, google mal:

Meldegesetz, Haupwohnsitz

(Wechsel von Untervermietung zu normaler Mietwohnung).

Vertragswechsel nur mit eurer ausdrücklichen Erlaubnis.

was sollte sich ändern? Hauptmieter und die zwei anderen Bewohner als Untermietvertrag

Niklas68 
Beitragsersteller
 30.12.2018, 15:21

Vertragswechsel ist erlaubt - momentan ist die Wohnsituation ziemlich illegal. Hauptmieter und zwei Untermieter möchte die Vermieterin nicht, und wir auch nicht wegen Verwaltungs-/Haftungsthemen.

Auch, wenn wir die meiste Zeit in der Mietwohnung verbringen, ist der Lebensmittelpunkt (Familie etc.) immer noch bei den Eltern.

Diese, deine Definition wird schwer mit § 21, Abs. 2 BMG in Einklang zu bringen sein. Hauptwohnsitz ist in der Wohnung die man überwiegend benutzt. Nicht in der, in der die Wäsche gewaschen wird 😉

bwhoch2  31.12.2018, 00:52

So lapidar steht es im Meldegesetz:

(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

Wie lange pro Woche wohnt man in einer Zweitwohnung, wenn man zu dieser bspw. am Montagabend kommt und am Freitag morgen für das Wochenende verläßt? 4x 12 Stunden Aufenthalt gerechnet, wären das 48 Stunden pro Woche.

Rückkehr in die Hauptwohnung am Freitagabend. Das macht dann für 2 Tage und Nächte maximal 60 Stunden und mit ca. 12 Stunden Abwesenheit am WE von der Hauptwohnung für Unternehmungen kommt man auch auf 48 Stunden Aufenthalt pro Woche in der Hauptwohnung.

Die vorwiegende Nutzung der Hauptwohnung läßt sich aber nicht nur anhand der Zeitdauer bemessen. Findet die Nutzung der Zweitwohnung fast nur zum Schlafen und ein paar andere Tätigkeiten rund herum statt, während man in der Hauptwohnung Familienmitglieder antrifft und alle wichtigen Erledigungen von dort aus trifft, ist die Bedeutung der Wohnung natürlich erheblich höher anzusehen. Ist diese Wohnung auch noch als Mittelpunkt für die Ausübung von Hobbies zu sehen und ist man im Umfeld der Hauptwohnung Mitglied oder gar Funktionär in einem oder mehreren Vereinen oder auch der Ausgangspunkt für politische Betätigung, z. B. als Mandatsträger, wird die Zweitwohnung sehr schnell nebensächlich.

Okay, danke!

Dieses "Lebensmittelpunkt meint wo man sich überwiegend aufhält" war mir nach diverser Recherche im Internet nicht klar. Hab vieles gelesen, aber eben auch vieles widersprüchliches.

johnnymcmuff  31.12.2018, 17:15

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