Darf man in zwei Mietverträge stehen?
Guten Morgen,
ich wohne noch aktuell mit meinem Partner zusammen. Wir stehen beide im Mietvertrag. Nun würde es mich mal interessieren, wie es ist, wenn ich aus der Wohnung ausziehe und mir eine eigene Wohnung nehme. Darf ich in dem alten Mietvertrag bestehen bleiben und einen neuen Abschließen, der dann auch natürlich mein Hauptwohnsitz ist?
Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen!
Viele Grüße
8 Antworten
Du kannst den bestehenden Mietvertrag nur gemeinsam mit Deinem Partner kündigen. Allein Deine Kündigung bewirkt nichts, es sei denn, Dein Vermieter erklärt sich damit einverstanden, Dich aus dem Mietverhältnis zu entlassen. Ansonsten haftet Du weiter für alles, Miete, Mietnebenkosten etc. Dein Hauptwohnsitz, das ist unabhängig von allem anderen. Wenn Du in die neue Wohnung umziehst, wirst Du Dich ummelden unter Angabe Deines Hauptwohnsitzes.
sicherlich kannst du weiter im Vertrag stehen bleiben. Bitte bedenke, du müßtest auch bezahlen wenn Kosten für Miete und reparaturen o.ä. entstehen eine sicherlich nicht einfache entscheidung.viel glück
klar darfst du! allerdings besteht für dich weiterhin die pflicht auch die hälfte der miete aus dem 1.vertrag zu zahlen. würde mich lieber aus diesem streichen lassen, so bist du auf der sicheren seite
Guten Morgen Wieselchen. Perfekt wie immer und das schon so früh
Danke für eure schnelle Antwort. Mit der Mietzahlung werden höchstwahrscheinlich keine Probleme auf mich zukommen. Da ist er schon sehr lojal... Und ich glaube persönlich leider nicht, dass mich die Hausverwaltung so einfach aus dem Mietvertrag entlässt. Es gibt nämlich eine Mindestverdienstgrenze um die Wohnung halten zu dürfen und da mein Freund diese allein unterschreitet, würde auch er aus der Wohnung ausziehen müssen. Da er das aber nicht will und ich nicht (wenn alles schlecht läuft) in einer WG leben möchte (das würde ich nicht aushalten), muss ich das irgendwie anders hinbekommen.
Was ist das denn für eine Vertragsklausel? ich bin mir nicht sicher ob diese nicht ungültig ist.
Guten Morgen, maik, danke schön für die Blumen :)
KleinFrage, wenn Du kündigen willst, dann kannst Du kündigen. Und auf die Loyalität eines Expartners würde ich nicht bauen, schon gar nicht, wenn er eine solche Mindestgrenze unterschreitet. Was wäre, wenn er auf einmal arbeitslos würde? Hmm? Nein, besser so schnell wie möglich zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Und ob so eine Vertragsklausel gültig ist, wage ich mal zu bezweifeln. Erkundige Dich da mal beim Mieterschutz.
LG
Wieselchen
Guten Morgen,
ja natürlich darfst Du das, aber es wäre ratsam, für Dich den alten Mietvertrag zu kündigen, sonst könnte es eine böse Überraschung geben, was Nebenkostennachzahlung und ausstehende Miete betrifft, wenn Dein Nochpartner auf einmal nicht mehr zahlt.
LG
Wieselchen
Du darst so viele Mietverträge eingehen wie du möchtest und bezahlen kannst. Zahlt dein Partner aber die Miete nicht, musst du für ihn bei den Zahlungen einspringen.
Nicht nur die Hälfte, littleDammi. Wenn der andere Vertragspartner die Zahlungen einstellt, kann kleineFrage das Nachsehen haben und für die gesamten Kosten geradestehen müssen.
LG
Wieselchen