Sind zwei Hauptwohnsitze in zwei verschiedenen EU Länder zuläßig?
Hallo Zusammen, wie ist das wenn ein/e Österreicher/in, mit einem/r Deutschen veheiratet ist, deren Hauptwohnsitz sei in Deutschland (beide gemeldet), jedoch hätte einer von ihnen einen Hauptwohnsitz in Wien auch. Ist das legal, dass man 2 Wohnsitze in verschiedenen Ländern hat? Nehmen wir an der/die einige mit Wohnsitz in AT arbeitet in Österreich und habe sich als Grenzgängerin registriert (also laut DBA Art 15 Abs. 6). Würde aber gern ein Auto auf Wien angemeldet lassen, denn Ummeldung nach D unmöglich wegen Leasing wäre. Das Ehepaar ist auch regelmäßig zu Besuch in Wien. Kann der Person mit 2 Wohnsitze was passieren wenn man beide Wohnsitze als ordentlich gemeldet führt? Sollte wer Genaues wissen, bitte meldet euch.
2 Antworten
Das mit dem Hauptwohnsitz ist so ne Sache. Wenn die Meldebehörde dahinter kommt, dass jemand sich zu einem großen Teil im Ausland aufhält, dürfen die von Amts wegen abmelden. Der Hauptwohnsitz definiert sich auch mit Lebensmittelpunkt. Da gibt es zwar Ausnahmen, aber die haben nichts mit ausländischem Recht zu tun. Also: entweder du wohnst hier oder nicht. Das mit der Nebenwohnung ist zumindest in Deutschland nicht ganz richtig: Auch hier gilt: Um eine Nebenwohnung haben zu können, brauchst du eine Hauptwohnung - und die muss in Deutschland liegen, denn Österreich interessiert im deutschen Recht nicht.
Also, mit österreichischem Recht kenne ich mich nicht aus. Aber der deutschen Meldebehörde ist es egal, wenn man einen Nebenwohnsitz in AT hat.
es kann nur einen Hauptwohnsitz geben .. drum heißt es ja auch Hauptwohnsitz, daneben kannst aber noch nen Zweitwohnsitz anmelden .. hat hald was mit den steuern zu tun wo du grad wohnst ...
ich heisse oktavia und wohne in unmittelbarer grenznähe ( 5 km ) in österrreich. mein sohn wohnt in deutschland und ich besuche ihn regelmäßig. nun will die gemeinde in deutschland, dass ich mich hier anmelde. das wäre aber dann der hauptwohnsitz, den habe ich aber in österreich wo ich auch arbeite. ich kann in österreich keinen zweitwohnsitz anmelden, da das bei dem vermieter nicht geht. zudem habe ich in österreich ein auto angemeldet, das geht auch nur bei einem hauptwohnsitz. ich möchte also meinen hauptwohnsitz in österreich behalen. kann ich mich weigern in deutschland anzumelden ?
danke, Nebenwohnung in D gibt es eh keine, in D ist ordentlicher Hauptwohnsitz. Nun bleibt Frage offen, ob es irgendwelchen Behörden nicht schmeckt wenn die selbe Person in Österreich weiterhin gemeldet ist (auch Hauptwohnsitz), obwohl Lebensmittelpunkt in D ist. Oder weißt du vielleicht, ob ein AT Bürger mit Hauptwohnsitz in D einen Nebenwohnsitz in AT anmelden darf, ist das überhaupt laut AT Melderecht möglich oder muss zwingend Hauptwohnsitz in AT sein? DANKE!