Ummeldung rückgängig machen?
Hallo Zusammen, ich hatte mich bei Stadt Gernsheim am 22.02.2016 mit dem Hauptwohnsitz umgemeldet, sprich automatisch in Hanau abgemeldet. Nun muß ich das aber rückgängig machen. Geht das? Wenn nein, kann ich eine Ummeldung von Gernsheim nach Hanau machen ebenfalls mit dem Datum 22.02.2016? Ist ja immerhin schon eine ganze Weile her. Wo sehe ich denn, wie hoch die Strafe für zu spätes ummelden ist?
Vielen Dank im voraus Imperius83
6 Antworten
So, mit der Dame von der Ummeldung haben wir es jetzt so geregelt, dass der Tag als das Schloss ausgetauscht wurde als Umzugstag gewertet wurde. Das würde für dann auch bedeuten, wenn ich Schadensersatz fordere, dann ab diesem Tag.
Danke für alle Antworten.
Vielleicht sollte ich das kurz mehr erläutern.
Ich bin mit meiner Freundin zusammen gezogen. Nach dem alles renoviert und umgezogen war, machte Sie schluß und tauschte das Schloss aus. Die Kündigung der Wohnung in Hanau ist zurückgezogen.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie bekomme ich die damalige Ummeldung zurück abgewickelt. Das ich in die neue Gegend ziehen werde, daran ändert sich nichts. Muß mich dann eben noch einmal ummelden. Dann aber auch überall.
Ich würde das mit den Behörden abklären, die geben dir sicherlich gute Hilfe zu. Melde dich doch am besten beim zuständigen Rathaus und erläure deine Situation. Da sollte eigentlich nichts Strafbares an der Sache sein.
Melde dich doch jetzt einfach wieder in Hanau an. Zum 9.5. z.B. Zum Ummelden hat man, meine ich, 1 Woche Zeit.
Naja, aber du bist ja nunmal dort gemeldet. Also bleibt nur ummelden, denke ich.
Wieso meldest du dich nicht einfach ganz normal um? Das geht ja auf jeden Fall.
Wenn ich am gleichen Tag nach Hanau ziehe, wie ich weggezogen bin, brauche ich alle anderen Behördengänge theoretisch auch nicht machen. Das wären dann zwei mal Gewerbeamt und zwei mal Auto ummelden. Da war ich tatsächlich etwas schludrig.