Darf ich den Namen meines Ex- Freundes vom Briefkasten entfernen?

6 Antworten

Wenn er keine Miete mehr zahlt, soll er auch zusehen, wo er seine Post empfängt.

Weiß euer Vermieter denn überhaupt, dass er ausgezogen ist?

Melii94 
Beitragsersteller
 02.01.2019, 20:02

Er zahlt keine Miete und nein, er hat sich weder um die Ummeldung gekümmert, noch hat er den Vermieter In kenntnis gesetzt. Das tat ich bereits, jedoch streitet er ab, dass er hier ausgezogen sei und das tat er auch gegenüber des Einwohnermeldeamtes.

albatros  03.01.2019, 10:38
@Melii94

Er muss sich nicht abmelden, er muss sich aber für eine evtl. andere Wohnung anmelden.

Allein der Auszug hat nichts zu bedeuten, einer Information an den Vermieter braucht es auch nicht. Den Vermieter interessiert es nicht, wer die Miete zahlt, nur dass sie (pünktlich) gezahlt wird.

Der Ex hat Anspruch drauf, jederzeit in seine Mietwohnung zurückzukehren, solange sein Mietverhältnis nicht einvernehmlich oder durch gemeinsame Kündigung von dir und ihm aufgelöst wurde.

Sprich doch mit dem Vermieter. Wenn er nicht mehr bei dir wohnt und auch keine Miete mehr zahlt ist es an dir es dem Vermieter zu melden.

sobald er auch nicht mehr im Mietvertrag steht kannst du den Namen entfernen. Dann ist es egal ob er noch bei dir gemeldet ist. Er ist dann auch offiziell kein Mieter mehr.

bwhoch2  02.01.2019, 23:26

Ohne Zustimmung des Ex kann er nicht aus dem Mietvertrag entfernt werden.

Caila  03.01.2019, 00:29
@bwhoch2

Ja aber die FS kann verlangen das der EX auch sein Teil zur Miete beiträgt solange er Mieter ist. Und der Vermieter kann die Miete auch vom ausgezogenen Ex verlangen solange der Mieter ist.

bwhoch2  03.01.2019, 09:00
@Caila
die FS kann verlangen das der EX auch sein Teil zur Miete beiträgt

Selbstverständlich, aber damit hat der Vermieter nichts zu tun. Der will nur sein Geld. Egal von wem. Aus dem Grund gehe ich nicht davon aus, dass er leichtfertig den Ex aus dem Mietvertrag "entlassen" wird, zumal dessen Zustimmung auch notwendig wäre.

Im Übrigen: Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, wessen Namen an welchem Briefkasten zu stehen hat. Wenn die Noch-Bewohnerin nicht will, dass der Name des Ex noch am Briefkasten steht, kann sie ihn jetzt schon entfernen. Auch das interessiert den Vermieter nicht. Der Ex könnte zwar verlangen, dass sein Name bleibt, aber das müßte er ggf. auch rechtlich durchsetzen und da wird er ein Problem haben, wenn er nicht mehr in der Wohnung wohnt.

Das Einwohnermeldeamt ist wohl schon informiert, wurde aber vom Ex angelogen. Hier würde ich als FS noch einmal Bescheid geben, dass der Typ nicht mehr bei ihr wohnt. Es ist schlicht ein Verstoß gegen das Meldegesetz, wenn er das dennoch behauptet.

albatros  03.01.2019, 10:41

Er ist (noch) Mieter und hat deshalb Anspruch auch auf Zustellung seiner Post in dem zugehörigen Briefkasten. Er hat sogar Anspruch auf Zutritt und Aufenthalt in der von ihm mit gemieteten Wohnung.

Melii94 
Beitragsersteller
 02.01.2019, 20:07

Den Vermieter habe ich bereits im November informiert. Jedoch habe ich erst am 8 Januar der Termin bei ihm um alles weitere zu klären.

Caila  02.01.2019, 20:07
@Melii94

das ist doch bereits nächste Woche. Bis dahin wirst du den Namen am Briefkasten ja wohl noch ertragen. Hast du bisher doch auch.

Er ist noch rechtmäßiger Mieter, sein Auszug ändert daran nichts. Er hat also noch Anspruch auf Postzustellung in euren (gemeinsamen) Briefkasten und demzufolge ist sein Name nicht zu entfernen.

Lass den Namen dran. Schicke die Post einfach an den Absender zurück mit dem Vermerk: unbekannt verzogen.

... nö, er steht doch sogar noch im Mietvertrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung