Ummeldung meiner Mutter?
Ich möchte, dass meine Mutter bei mir in der Wohnung gemeldet wird. Sie steht jedoch nicht im Mietvertrag, was muss ich beachten? Muss ich meine Mutter beim Vermieter als Mitbewohnerin melden und kann er ihr verbieten einzuziehen? Wie gehe ich am besten vor?
8 Antworten
Deine Mutter ist nahe Familienangehörige, da reicht es den Vermieter zu informieren das sie am ... bei ihnen einzieht.
Den Zuzug könnte der VM nur verbieten wenn die Wohnung für eine weitere Person zu klein ist.
Damit deine Mutter sich anmelden kann mußt Du ihr die dazu nötige Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.
Ich möchte, dass meine Mutter bei mir in der Wohnung gemeldet wird.
Vorsicht! Anmeldung ohne tatsächlichen Einzug ist eine Ordnungswidrigkeit und kann teuer werden!
Ich wollts nur erwähnt haben weil der erste Satz auf etwas anderes schließen könnte;-)
darf ich das denn ausstellen also die wohnungsgeberbestätigung?
Mußt Du sogar. Denn Du stellst deiner Mutter Wohnraum zur Verfügung, nicht dein Vermieter. In dieser Bestätigung muß aber angegeben werden wer Eigentümer der Wohnung ist. Also "schummeln" iss nich;-)
ok danke,sind 56 m² für 3 personen ausreichend in dem falle ?
Ausreichend. Grober Richtwert 10 m² pro Person.
aso und noch eine frage xD muss ich dann einen untermietvertrag machen oder geht das ohne etc?
Für die Anmeldung beim EMA (Einwohnermeldeamt) ist es völlig irrelevant ob zwischen Wohnungsgeber (Du) und Wohnungsnehmer (deine Mutter) ein Mietvertrag besteht oder nicht.
ok vielen lieben dank das hilft mir schonmal weiter großes danke
Das ist deine Pflicht als Wohnungsgeber.
Nein, musst du nicht. Deine Mutter zieht zu dir in deine Wohnung. Sie ist dan nicht Mieter sondern Mitbewohner.
Mehr als das, 30m² würden bereits ausreichen.
eine frage hätte ich da dennoch es ist so das ich ja in einer genossenschaft bin und dort drinnen steht das ich anfragen muss ob jemand mit einziehen darf können die da einfach nein sagen oder müssen die dazu einen grund nennen z.b. zu klein die wohnung
Muss ich meine Mutter beim Vermieter als Mitbewohnerin melden
Ja. Er hat Anspruch darauf zu erfahren, wer in seinem Eigentum wohnt und darf die Betriebskosten(vorauszahlungen) deswegen entsprechend angepasst verlangen.
kann er ihr verbieten einzuziehen?
Nein, soweit es damit nicht zu einer Überbelegung der Wohnung käme: Familienangehörige, namentlich Kinder, Geschwister und Eltern können ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung aufgenommen werden.
Wie gehe ich am besten vor?
- Du informierst dem VM per Einwurfeinschreiben: "... hiermit zeige ich Ihnen an, dass mein Mutter Melanie Mustermann, * 12.3.45, am 01.02.2020 bei mir einzieht."
- Sie meldet sich mit von dir ausgefüllten Wohnungsgebebescheinigung beim Einwohnermeldeamt um: https://form.hannover-stadt.de/pdf/meldewesen/wohnungsgeberbestaetigung.pdf
- Sie informiert alle Geschäfts- und Vertragspartner (Rentenversicherer, Krankenkasse, ...) über ihre neue Anschrift.
G imager761
Als nahe Familienangehörige ist für den Zuzug deiner Mutter in deine Wohnung keine Erlaubnis/Zustimmung deines Vermieters erforderlich. Erkönnte lediglich dann Einwände geltend machen, wenn eine Überbelegung einträte.
Du solltest lediglich den Vermieter entsprechend informieren mit namentlicher Nennung der Mutter, ansonsten musst du den Zuzug nicht begründen.
Für die Anmeldung deiner Mutter binnen 14 Tagen nach Einzug beim Einwohnermeldeamt bist du als ihr Wohnungsgeber zur Erstellung der Wohnungsgeberbestätigung gesetzlich verpflichtet. Dein Vermieter ist dort lediglich zu benennen, seiner Unterschrift bedarf es aber nicht.
Wenn Du Verwandte ersten Grades in deiner Wohnung aufnehmen willst, brauchst Du keine Zustimmung des Vermieters. Du informierst ihn einfach darüber.
Verweigern kann er den Zuzug in der Regel nicht.
Wenn Du deine Mutter nicht als Hauptmieter in den Mietvertrag aufnehmen willst (das kann der Vermieter beispielsweise verweigern) musst Du die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen (findest Du im Internet als Vorlage), welche deine Mutter im Zuge der Ummeldung dann beim Einwohnermeldeamt vorlegen muss.
Ansonsten würde ich schauen, dass Du monatlich Geld zurücklegst, bzw. gleich die Betriebskosten-Vorauszahlungen (sofern Du welche Zahlst) über den Vermieter anpassen lassen.
je mehr Personen darin wohnen, desto höhere Kosten entstehen.
je mehr Personen darin wohnen, desto höhere Kosten entstehen.
Da ein nicht geringer Teil nach Wohnfläche umgelegt wird, trifft das nur bedingt zu (für Umlage nach Personen oder Verbrauch).
Ich habe ja nicht geschrieben, dass die Kosten deutlich steigen, sondern nur, dass sie steigen. Bei Wasser, Müll und ggfs. Heizung (vielleicht bewohnt die Mutter nun ein Zimmer, dass vorher nur ein unbeheizter Abstellraum war), kann da schon was zusammen kommen.
Selbst wenn das nur 10 € im Monat sind, kommt da über das Jahr was zusammen.
Ich hab's halt nur ergänzend (für die FS) erwähnt, der Vollständigkeit halber. Die Anpassung der Vorauszahlungen würde sich ja doch auch erst nach der nächsten Abrechnung ergeben. Natürlich könnte eine evtl. Nachzahlung aus dieser sich herausstellen, wohl eher aber nicht gravierend.
Ja, Dein Vermieter muss informiert werden. Theoretisch kann er das Wohnen in Deiner Wohnung verbieten - das ist seine Entscheidung. Im Mietvertrag muss sie nicht stehen. Und sie muss sich im Rathaus Eurer Stadt ummelden.
Den Zuzug naher Familienangehöriger kann der Vermieter nicht verbieten. Es sei denn die Wohnung wäre dann überbelegt.
Deswegen schrieb ich auch "theoretisch".
"Theoretisch" hat keinen Grundlage - daher unsinnig...
Meine Güte! Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er eine Mutter zulässt oder eben nicht. Menschlich gesehen wäre das verwerflich.
Es liegt nicht im Ermessen des Vermieters ob er den Zuzug naher Familienangehöriger zuläßt oder nicht.
Weder theoretisch noch praktisch hat der Vermieter eine Handhabe dem Mieter die Aufnahme der Mutter in der Wohnung zu verbieten. Der Vermieter muss darüber nur INFORMIERT werden! Meine Güte, nochmal....
Da hat anitari recht. Die Mutter muss also schon auch dort wohnen.