Zweiter BtmG Eintrag (Cannabis) Folgen?
Vor gut 3 - 4 Monaten wurden bei einer Polizeikontrolle bei mir "Marihuana Anhaftungen" an meinen Longpapes und meinem Grinder gefunden, Resultat: Anzeige von der Staatsanwaltschaft fallengelassen. Nun wurden bei einer weiteren Polizeikontrolle 0,3g Cannabis in meiner Jackentasche gefunden. Mit welchen Folgen kann ich rechnen und sollte ich einen Anwalt hinzuziehen? ( Ich bin 18 jahre alt)
4 Antworten
Ja kann halt sein, dass sie es bei der zweiten Sache doch weiter verfolgen. Viel passieren wird aber nicht. Bei der geringen Menge kriegst du aber keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Mit dem Führerschein ist so eine Sache. Wenn du bei beiden Delikten schon über 18 warst, sollte auch in der Hinsicht nix passieren. Bei Jugendlichen kann es manchmal ärger geben. Vielleicht passiert aber auch nix und wird wieder eingestellt. Anwalt kostet halt und an sich würde ich mir das Geld erst mal sparen.
An sich ist es so, wenn du nicht Berauscht am Straßenverkehr teilnimmt und nicht jeden Tag konsumierst, bist du generell fähig, aus Sicht der Behörden am Straßenverkehr teilzunehmen. An sich sind ja so geringe Mengen kein Hinweis auf einen Dauerkonsum. Bei Jugendlichen und manchmal auch bei Erwachsenen will die Führerscheinstelle dann aber doch überprüfen wie deine Konsumgewohnheiten sind. Dann kann es schon sinnvoll sein sich vorher rechtlichen Rat einzuholen. Allgemein keine Angaben zum Konsumverhalten machen bei der Polizei. Immer schön die Aussage verweigern. Bei einem Gutachten musst du dich aber wenn dazu äußern.
An sich hast du aber nicht viel zu befürchten. Es sind ja geringe Mengen. Würde erst mal abwarten was dabei raus kommt. Im schlimmsten Fall Geldstrafe oder Sozialstunden. Vielleicht nen Date bei der Drogenberatung. Wenn es hinsicht Führerschein Probleme geben sollten informiere dich genau oder lass dich von einem Anwalt, der von so etwas Ahnung hat, beraten.
Wird dir jetzt nicht das Leben versauen, bleib cool. Aber wenn sie dich jetzt eh schon auf dem Schirm haben (Polizei) sei in Zukunft vorsichtig.
maximal bekommst du 10 sozis und evtl ne teilnahme an nem drogenseminar für jugendliche. n anwalt brauchst du ganz bestimmt nicht für sowas. und falls du mal irgendwann nen führerschein machen willst, stell dich schonmal auf probleme ein den gibts für drogenkonsumenten die schonmal aufgefallen sind nämlich nicht so einfach
Hallo.
Das sagt dir das Gericht, Schätze bis 20 Sozialstunden.
Aber wenn du Führerschein oder in den öffentl. Dienst willst, hat du Probleme.
Mit Gruß
Bley 1914
Mal eine Frage wie kannst du für sachen wie Grinder und Longpapes eine Anzeige bekommen? Beide Sachen sind Legal und somit nicht strafrechtlich verfolgbar. Bei der betrachtung könntest du genau so gut auch eine Anzeige bekommen weil du dir eine brownie mischung vom edeka holst. Man könnte ja vermuten das du haschbrownies machst..?