Was ist nach einer hausdurchsuchung (verdacht auf handel mit marihuana) zu erwarten, bei welcher eine feinwaage, samen und pfeifen beschlagnahmt wurden?
Mal angenommen bei person a stehen eines schönen nachmittags ein paar polizisten vor der tür und halten ihm einen hd-beschluss vor die nase, auf dem steht person b habe ihn des handels mit marihuana bezichtigt (person a hat angeblich für mind. 50€ marihuana an person b gewinnbringend verkauft), was allerdings nicht der wahrheit entspricht. Nun wurde person a vor grob einem halben jahr mit 1,4g cannabis erwischt und bei der hausdurchsuchung wurden eine feinwaage, an die 30-40 samen und zwei pfeifen beschlagnahmt, sowie das handy, auf dem keine nachrichten gespeichert sind, aber diverse bilder von joints und evtl bilder von geringen mengen cannabis (aus einem hollandurlaub).Auf der waage sind evtl minimale anhaftungen vorzufinden, die samen wurden nicht zum zwecke des anbaus käuflich erworben sondern person a auf einer hanfdemo von einem vertreter einer partei, die mitverantwortlich für die organisation dieser demo war, in die hand gedrückt.Was würdet ihr person a raten, bei der befragung zum tatvorwurf auszusagen, bzw. sollte er vor der aussage einen anwalt engagieren und welche rechtlichen konsequenzen könnten ihn erwarten?
Nachträgliche frage: wie siehts denn im hinblick auf die fahreignung aus? Muss sich person a sorgen machen eine mpu bzw. abstinenznachweiß aufs auge gedrückt zu bekommen? Können sich sonst noch irgendwelche schwierigkeiten mit dem führerschein ergeben?
2 Antworten
Eine Strafe bzw. Verurteilung wegen Handel sollte maßgeblich von der Glaubwürdigkeit der Person B abhängen- sprich wie Staatsanwaltschaft oder Richter diese bewerten. In dieser Frage wären alle Lebensumstände von Person B einzubeziehen - und auch die Frage der Beziehung von Person B zu Person A. Insbesondere wenn man Person B keine sachlich nachvollziehbaren Gründe für eine falsche Behauptung gegen Person A nachweisen kann steigt in diesem Punkt die Glaubwürdigkeit. Wenn die Sache wirklich nicht stimmt sollte Person A Person B wegen falscher Verdächtigung ebenfalls anzeigen, da strafbar. Da bei Handel doch ganz ordentliche Strafen drohen wäre eine Anwalt wohl mehr wie ratsam.
Was würdet ihr person a raten, bei der befragung zum tatvorwurf auszusagen
Nix.
sollte er vor der aussage einen anwalt engagieren
Unbedingt.
rechtlichen konsequenzen könnten ihn erwarten?
Mit Glück nix. Aber das lässt sich eigentlich nicht beantworten.