Mit 4 gr. Marihuana erwischt! Was erwartet mich jetzt?

5 Antworten

Du wirst auf JEDEN FALL eine Anzeige wegen Verstoß gegen das BTM-Gesetz erhalten.

Das wird aber nicht das große Problem werden, da die Menge noch im Rahmen des Eigenbedarfs liegen dürfte. Und da Du auch Ersttäter bist, wird das wohl entweder mit einer kleinen Geldstrafe oder Sozialstunden abgegolten werden.

Wenn Du dann die Strafe entsprechend abgeleistet hast, oder bezahlt hast, wird das auch nicht lange in den Akten verbleiben.

Aber lerne lieber daraus, dass Du BTM-Artikel nicht nach Deutschland importieren darfst. Selbst in den Niederlanden ist der Kauf für Deutsche in den Coffeeshops verboten. Aber da wird halt nicht kontrolliert.

Pet86 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 14:33

Das ich daraus lerne steht außer Frage! Wie gesagt, mir ist bewusst, dass es falsch war!

Ist ein "Eintrag" denn sicher? Wo wird dieser geführt und für wie lange?

Den Genuß von Marihuana kann mir keiner nehmen; Andere trinken am Wochenende nun mal lieber Alkohol; Ich bevorzuge eher Cannabis!

Ich habe lediglich keine Lust darauf, jedesmal bei einer Polizeikontrolle wie ein Schwerverbrecher verurteilt zu werden.

Berguss  18.10.2013, 15:26
@Pet86

Der Eintrag ist bei Einfuhr sehr sicher. Ich bin selbst Konsument und finde es auch eine schweinerei, leute die alternative Drogen konsumieren zu kriminalisieren. Aber alles rumgejammer hilft ja auch nichts...

Wenn Du nicht ausgerechnet in Bayern oder Sachsen wohnst, kannst Du mit einer Einstellung des Verfahrens innerhalb von 3-4 Wochen rechnen. Ein Eintrag wird im sog. "INPOL" getätigt, das ist das Datenerfassungs-System der Polizei. Bei künftigen Kontrollen wirst Du deshalb ganz besonders gründlich auf BtM gecheckt werden. Ein Eintrag ins sogenannte "Führungszeugnis" (Zentralregister) geschieht erst ab einer bestimmten Verurteilungs-Höhe, was aber für Dich in diesem Fall keinerlei Bedeutung hat.

In Bayern gibt es das sogenannte "Unzenstrafrecht" dass den eigenbedarf regelt. Dies besagt dass du 3-4g zur eigennutzung bei dir führen darfst. Das bedeutet, solange du nicht an einen wirklichen strengen Polizisten geraten bist wirst du dafür nicht mal eine Anzeige bekommen. Den eintrag wegen Verstoß gegen das BTMG wirst du aber ganz sicher bekommen, dieser wird aber (solange du nicht noch einmal auffälst) nach 2-3Jahren gelöscht. Vllt bekommst du auch noch eine Geldstrafe weil man den Leuten ja noch immer irgendwas Reinwürgen muss, aber die dürfte sich auf keine hohe Summe belaufen :)

Lg

aXXLJ  19.10.2013, 11:50

Was ist das für ein totaler Quatsch? Bayern ist neben Sachsen das einzige Bundesland, das die Eigenbedarfsregelung bzw. die Geringe Mengen-Regelung nicht anerkennt. Überdies sind Polizisten nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet jede strafbare Handlung zur Anzeige zu bringen. Ob die Anzeige eingestellt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Es gibt kein "Unzenstrafrecht" in Bayern, zumal eine Unze etwas mehr als 28 g entspricht.

aXXLJ  19.10.2013, 11:57
@aXXLJ

Wieso bezeichnest Du Dich als "Experte" für Drogen, wenn Du so einen Bockmist von Dir gibst? Man ist kein Sachkundiger bloß weil man kifft.

ich wurde mit 3,5 gram ( lebe in bayern und ich war zu der zeit noch minderjährig) erwischt. Die folgen waren ein eintrag bei der führerscheinstelle und bei der polizei der nach 5 jahren gelöscht wird( mir wurde gesagt, man muss bei der polizei nach 5 jahren beantragen, dass die den eintrag löschen sonst machen die das nicht) und ich musst 2 stunden in den fred (frühintervention für erstauffällige drogenkonsumenten) kurs gehen. Zum gerichtsverfahren kam es jedoch nicht, nach der teilnahme am fred kurs wurde das verfahren eingestellt

Damit würde ich mal auf alle Fälle rechnen!