Kann ich meine Aussage zurückziehen? BTMG!

6 Antworten

Natürlich lassen sich getroffene Aussagen zurücknehmen, aber im Falle einer Hauptverhandlung werden Richter und/oder Staatsanwalt doch sehr interessiert daran sein die Gründe für die Rücknahme der getroffenen Aussagen zu erfahren.

Solltest Du für die Aussage-Rücknahme jedoch keine glaubwürdigen Gründe haben und sich somit herausstellen, dass Du gelogen haben musst, würde u.U. auch ein Verfahren gegen Dich eröffnet. Dass das nicht bereits wegen Deiner "Mithilfe" geschehen ist, erscheint mir ohnehin etwas verwunderlich...

Menschen die anderen Menschen Drogen verkaufen, Ihnen damit der Gesundheit und der Karriere Schaden, sind keine netten Menschen. Sie können noch so nett sein, aber nur weil sie an dein Geld wollen. Lass deine Aussage so stehen wie sie ist, sonst bringst du dich durch das "zurückziehen" deiner Aussage wohl möglich noch weiter in Schwierigkeiten.

john201050  18.02.2015, 18:18

Diese bösen Menschen an der Kasse im Supermarkt.

Was da jeden Tag an Drogen rüber geht. Schlimm. 80.000 Tote in Deutschland alleine durch Alkohol. Durch Rauchen noch mehr. Man sollte die Todesstrafe für Supermarkt und Kiosk Verkäufer einführen.

jzzsmzs 
Beitragsersteller
 18.02.2015, 16:59

Ein wenig genauer lesen bitte! Ich habe weder Drogen gekauft noch konsumiert. Und ich rede hier auch nicht von 0815 Kiffer Junkies die nichts erreicht haben, sondern von gebildeten Menschen die studiert haben, nebenbei einen festen Job haben etc. und wahrscheinlich um einiges schlauer sind als viele anderer Menschen die ich kenne. Ich denke mal jeder Mensch definiert "nette Leute" anders. Dennoch vielen lieben Dank für die Antwort!

Carina1999  18.02.2015, 16:55

Wenn jemand seinen Drogen konsum so wenig im Griff hat das er davon Gesundheitlichen Schaden oder gar Kariere Schaden erleidet ist selber Schuld Der Dealer zwingt ihn ja nicht die Drogen zu kaufen

Ob du sie zurück ziehen kannst weiß ich nicht aber selbst wenn dann wird dir die Polizei nicht glauben das die Aussage falsch war. Außerdem wäre deine erste Aussage dann ja eine falsch Aussage und das ist ebenfalls strafbar

Deine Aussage bleibt so oder so in den Akten und wenn es zum Gerichtstermin kommt! wirst du auf deine Aussage hin befragt. Lügen wäre dann ein großer Fehler, da uneidliche Falschaussage oder gar Meineid ziemlich hart bestraft werden! Der Dealer bekommt 3 Monate, du 6 - 12; aber was Solls, der Typ ist doch sooooo nett.

jzzsmzs 
Beitragsersteller
 18.02.2015, 19:42

Ja ist er auch. Dumme Kommentare sollte man sich verkneifen, wenn man keine Ahnung hat. Und ich glaube auch nicht, dass ich für 3 Monate in den Knast muss oder sonstiges, weil ich eine Aussage zurückziehen möchte, war sowieso nie straffällig. Und ich wollte nur eine Antwort auf meine Frage, keine unnötigen Kommentare.

Sirius66  19.02.2015, 06:41
@jzzsmzs
Deine Aussage bleibt so oder so in den Akten und wenn es zum Gerichtstermin kommt!

Deine Antwort hast du bekommen. Nicht immer den Boten der schlechten Nachrichten erschießen - wir sind ja nicht bei Gorm Grymme ...

Du hast ihn ja nicht ANGEZEIGT, sondern AUSGESAGT. Du kannst das in Zukunft lassen, aber was gesagt ist, ist gesagt. Du kannst es nur zurücknehmen, indem du lügst oder dich einer Lüge bezichtigst. Beides hätte Konsequenzen, die Still dir hier aufzählt.

Isso

Gruß S.

Still  19.02.2015, 14:37
@jzzsmzs

Du liest und verstehst nur diagonal. Die uneidliche Falschaussage bezog sich auf einen Gerichtstermin und definitiv: ein Zeuge der lügt wird immer bestraft, da Gerichte es sehr genau mit der Wahrheitspflicht von Zeugen nehmen! DervRichter weiß sehr genau zunbeurteilen, ob du bei der Polizei (eher unwahrscheinlich) oder im Gericht gelogen hast. Aber triff du nur deine eigenen Entscheidungen um Straftäter vor einer Verurteilung zu bewahren. Dein Kommentar von wegen, süchtige sind selbst Dchuld und ein Dealer verkauft ihnen ja nur! was sie wollen! ist einfach zynisch und doof!

Willst du nur wegen einem netten Kontakt dein Ziel verbauen? Du wirst noch andere nette Menschen kennen lernen.

verreisterNutzer  18.02.2015, 16:56

Du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben. Sie haben eine Straftat begangen und kriegen nun ihre gerechte Strafe

john201050  18.02.2015, 18:15
@verreisterNutzer

Du brauchst ein schlechtes Gewissen zu haben, es waren nette Menschen, (deine Freunde?) ihr habt euch gut verstanden, sie haben niemandem geschadet usw. und du hast sie Verpetzt.

Eine Aussage bei der Polizei ist meist so oder so eine schlechte Idee. Die Strafminderung wenn du als Konsument einen Dealer verpetzt ist minimal. Und wahrscheinlich belastet man sich während dessen neben bei auch noch selbst.

Vor allem hat die Polizei eigentlich nichts zu melden. Diese Deals bei den Ermittlern gibt es nur im Fernsehen.

jzzsmzs 
Beitragsersteller
 18.02.2015, 16:55

Ich habe nichts mehr mit diesen Menschen zutun, es ist einfach nur mein schlechtes Gewissen.