Darf ein Polizist mich dazu zwingen, mein Kopftuch abzunehmen? (z.B. bei einer Polizeikontrolle)

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Um das Bild im Ausweiß mit der Frau zu vergleichen, reicht ja, wenn man das Gesicht sieht. Sollte sie jedoch durchsucht werden, weil der Verdacht besteht, dass sie Drogen drunter verstecken könnte, kann eine Leibesvisitation durchgeführt werden. Dafür müsste sie sich dann komplett ausziehen, also auch das Kopftuch. Das würde allerdings von einer Polizeibeamtin durchgeführt werden.

Anders sieht es bei Gefahr in Verzug aus, dann ist es egal, welchen Geschlechts der kontrollierende Beamte ist.

meine Antwort bezieht sich auf die dt. Rechtslage

Ich würde sagen, dass die Polizei bei einem Verdacht die Muslima auffordern darf, das Kioftuch abzulegen. Denn unter dem Kopftuch könnte sie so einiges an Drogen verstecken. Es kann also nicht sein, dass man Muslims von einer Kontrolle ausnimmt, nur weil sie ein Kopftuch trägt, während man alle anderen Personen durchsuchen darf.

Das würde gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstossen. Ob das nun ein Polizist machen darf, oder nur eine Polizistin, möchte ich mal nicht bewerten. Wenn Z. B. keine Polizisten bei der Kontrolle dabei ist, dürfte wohl die Mitnahme aufs Revier die Folge sein, damit dort eine Polizistin die Muslima kontrolliert.

Klar darf er. Du könntest ja was drunter verstecken. Außerdem ist vielleicht dein Gesicht nicht deutlich genug zu erkennen.

HoloYoitsu 
Beitragsersteller
 14.09.2013, 21:54

Naja, Vermummung ist da ja noch lange nicht der Fall denke ich mal, das wäre dann vllt. etwas anderes auf einer Demo oder ähnlichem. Das ist doch schon etwas sehr intimes will ich meinen, wenn nicht gerade bereits Polizeihunde auf das Kopftuch oder die Person anschlagen?!?

Wenn im Pass oder Personalausweis ein Photo mit Kopftuch ist, dann muss man es zur Personenkontrolle nicht ausziehen. Sollte nach etwas gesucht werden, wird das dann wohl von einer Frau gemacht werden. Das gleiche gilt ja auch, wenn andere Bekleidungsstücke abgelegt werden müssen. Am Flughafen werden beispielsweise die Kopftücher von einer weiblichen Kontrolleurin abgetastet, im Zweifelsfall geht man in einen geschlossenen Nebenraum, wo dann das Kopftuch abgenommen wird.

Er darf dich überall kontrollieren, abtasten usw. Und das Kopftuch muss ab