Straftat nach dem BtMG mit Cannabis und Zubereitungen, wie reagieren?
Guten Tag zusammen,
ich habe einen schönen brief von unserem ''Freund und helfer'' bekommen.
Auf den Fotos ist eigentlich alles relevante zu sehen was meine frage betrifft.
Zu dem Tatvorwurf, es geht um Marihuana/Cannabis und eine Menge von ca 1 - 1,5g welches bei einer Personenkontrolle bei mir ''sichergestellt'' wurde. Also definitv fällt dies unter den Eigenbedarf. Ich habe bis dato nur einmal mit der Polizei zu tun gehabt, wo mir aber nichts nachgewiesen werden konnte und dabei ging es auch um eine geringe Menge, wo ich mich auch sehr kooperativ gezeigt habe (wahrscheinlich ein fehler, aber da war ich noch jünger und wusste nicht wie das abläuft bei der Polizei).
Nun ist nur meine frage was ich bei dem schreiben ankreuzen soll bzw. ob ich überhaupt darauf reagieren soll, denn ich gehe stark davon aus dass das verfahren sowieso eingestellt wird. Da ich weder lust habe meine zeit mit einem Gerichtstermin oder bei der Polizeiwache zu verschwenden für eine aussage, geschweige denn Geld für einen anwalt auszugeben für ein verfahren in dem es um Gras im wert von 10€ geht, würde ich gerne wissen wie ihr reagieren würdet, bzw ob ihr überhaupt auf dieses schreiben eingehen würdet.
Und wenn ich nicht auf das schreiben reagiere, ist die wahrscheinlichkeit dann hoch dass ich in paar wochen wieder post bekomme in der steht dass das verfahren eingestellt wurde?
Lg, und vielen dank schonmal im vorraus für eure Hilfe :)
2 Antworten
Nur die Angaben zur Person ausfüllen (das ist verpflichtend), freiwillige Angaben leer lassen und unten rechts das Kästchen "Ich möchte mich nicht äußern" ankreuzen. So bleibst Du auch vor einer eventuellen Vorladung der Polizei verschont.
Allerdings eine Warnung: Eine "geringe Menge" zum Eigenbedarf (je nach Bundesland sind das zwischen 6 und 15g Cannabis) ist NICHT automatisch straffrei!
Die Staatsanwaltschaft KANN in diesem Fall von der Verfolgung absehen.
Ich hoffe, du verstehst den kleinen Unterschied: Sie KANN - aber sie MUSS nicht!
Ob schon beim 2. oder erst beim 20. Mal - irgendwann drückt der Staatsanwalt die Augen nicht mehr zu und du landest vor Gericht.
Und noch ein Punkt: Drogendelikte werden von der Polizei immer auch an die Führerscheinstelle gemeldet. Falls Du also in den nächsten 10 Jahren (so lange bleibt das gespeichert) eine Fahrerlaubnis erwerben möchtest, solltest Du auf jeden Fall mit einem ärztlichen Gutachten rechnen. Kostet dich ca. 300-400€ extra.
Nein, ich kann durchaus einen BtMG §31a von einem StPO §153 ff unterscheiden.
eine geringe menge geht bis 7,5g THC und ist nicht bundesland abhängig
Falsch. Ab 7,5g REINGEHALT an THC beginnt die "nicht geringe Menge"
Dazwischen liegt noch die einfache Menge..
die menge war wie beschrieben 1-1,5g, laut internet in 'z.b.' NRW 100g Eigenbedarf. Was wäre wenn ich den führerschein schon gehabt hätte, und diese situtation garnicht während dem Autofahren war?
Geringe Menge in NRW sind max. 10g, nicht 100g: https://de.wikipedia.org/wiki/Menge_(Bet%C3%A4ubungsmittelrecht)
Prinzipiell ist der Konsum von "weichen" Drogen nur dann ohne Gefahr für den Führerschein, wenn ausreichendes Trennvermögen zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr besteht. Spätestens beim zweiten oder dritten Fall wird die FsSt aber dieses Trennvermögen anzweifeln und ein äG fordern.
Übrigens: Die meisten Kiffer unterschätzen drastisch, wie lange es dauert, um nach dem Konsum wieder die im Straßenverkehr erlaubten 1,0ng/ml THC zu erreichen. Ich kann dir nur raten, dich vorher zu informieren - es gibt hier bereits genügend Fragen zum Thema "Führerschein weg wegen Kiffen".
Pflichtangaben sind lediglich die Angaben zur Person: vollständiger Name, Geburtsname, Geburtsdatum und Geburtsort, die Anschrift, der Familienstand, der ausgeübte Beruf und die Staatsangehörigkeit. Diese Angaben müssen und sollten Sie machen.
Alle weiteren Angaben im „Äußerungsbogen Beschuldigter“ sind freiwillig (siehe auch der Hinweis in der Überschrift: „freiwillige“ (!) Angaben).
Einfach nicht dazu äußern, wird so oder so eingestellt.
ok also denken sie auch dass ich nachdem ich dann die Pflichtangaben zugeschickt habe, im laufe der zeit eine benachrichtigung über die Einstellung des verfahrens erhalte? :)
du verwechselst geringe Menge mit Verfahren einstellungen wegen geringfügigkeit