Bewährungswiederruf wegen Cannabisblättern, möglich? (BTMG Marihuana Blätter Strafe strafbar Recht)

8 Antworten

Auch der Anbau von Nutzhanf ist genehmigungspflichtig. Insofern würden rein rechtlich selbst  wirkstofflose Blätter einer Hanfsorte mit 0,3 % THC-Gehalt (Fedora) Deinem Richter genügen, um die Strafaussetzung der Bewährung zu widerrufen. Er kann, er muss nicht. Möglicherweise erteilt er weitere Auflagen oder verlängert die Bewährungsdauer. 

Falls er die Bewährung widerruft, weißt Du wenigstens, wer "Schuld" hat. 

Ohne jetzt Jurist zu sein, ist das vorhanden sein der Blätter maßgeblich, nicht der THC-Gehalt der Blätter.

Wenn jemand z.B. mit Heroin erwischt wird, ist es auch egal, ob und wie weit dieses durch Zutaten gestreckt wurde.

bernddieratte 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 15:28

Mit Ihrem Heroinbesipiel gebe ich Ihnen aufjedenfall recht.

Bei meinem Besipiel ist es aber etwas anderes würde ich behaupten.

Es kommt bei der Frage der Strafbarkeit auf den reinen Wirkstoffgehalt THC an, nicht auf den Trägerstoff (in diesem Fall die Blätter). Es gibt allerdings keine Toleranzgrenze, was die Strafbarkeit angeht. Bereits der Besitz eines Nanogramms THC ist trotzdem ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und damit strafbar.

Bei dem geschilderten Fall würde ich allerdings vermuten, dass das Verfahren trotz einschlägiger Bewährung in diesem Fall gemäß §31a BTMG eingestellt wird. Wenns extrem dumm läuft, würde es wohl bei einem Erwachsenen mit einer  Geldstrafe von ca. 30 Tagessätzen enden und damit auch für die Bewährung Konsequenzen haben - vermutlich in Form einer Verlängerung der Bewährungszeit.

Die sichergestellte Menge von 15g ist sicher nicht strafbar hinsichtlich des Gesamtgewichtes der sichergestellten Blätter, sondern ausschließlich bezüglich des Gewichtes des enthaltenen THC's. Es kann eine Anklage auch erst nach der labormäßigen Feststellung des Wirkstoffgehalts erfolgen. Solange wirst du sinnvollerweise warten müssen. Es liegt eigentlich auf der Hand - um keine Probleme im Beruf zu haben, sollte man auf dieses Zeug verzichten.

Wenn dadurch keine Straftat begangen wurde, dann kann die Strafaussetzung nur widerrufen werden, wenn gegen Weisungen oder Auflagen gröblich oder beharrlich verstoßen worden ist. Da wir deine Auflagen bzw. die Weisungen nicht kennen, kann man hierzu nicht wirklich etwas sagen. Bei einer einmaligen Sache ist der Widerruf aber eher unwahrscheinlich.