Bewährungswiederruf wegen Cannabisblättern, möglich? (BTMG Marihuana Blätter Strafe strafbar Recht)
Guten Tag, ich habe eine kleine Rechtsfrage im Breich Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Bewährung. Undzwar ist es wie folgt: Jemand ist auf Bewährung wegen Handel mit Cannabis. 150 gramm wurden mal gefunden und zwei Aussagen die den Verkauf bestätigen. Im Vorfeld gab es auch schon kleinere Delikte die mit SOzialstunden oder Gruppenteilnahme bestraft worden sind. Jetzt wurde innerhalb der Bewährungszeit ca. 15 gramm reines Blattmaterial sichergestellt. Es handelt sich um Blätter die komplett wirkungslos sind. Kein Harz dran, sie riechen nichtmal nach Cannabis, eher nach Heu. Sie sind sozusagen nicht handelbar und haben keinen THC Gehalt. Eventuell weisen sie einen minimalen Gehalt auf unter einem Prozent.
Die Frage die sich stellt ist, wie ein Gericht diese 15 gramm bewertet, mit der Besonderheit das man auf Bewährung ist wegen Btm-Handel.
Wenn die blätter kein thc aufweisen dürfte doch keine straftat begangen worden sein. und wenn die blätter einen besonders geringen wert aufweisen, sind die blätter vom thc gehalt doch mit einem halben gramm durchschnittlichem Marihuana zu vergleichen aber doch nicht gleich mit 15 gramm cannabis?! worauf ich hinaus will ist, ob das gericht erkennt das man mit blättern nichts anfangen kann.
Seit der Bewährungsaussetzung wurde keine neue Straftat begangen ausser die 15 gramm blätter die beschlagnahmt worden sind. Sozialprognose sieht sehr gut aus. Also nichts spricht für einen Wiederruf der Bewährung außer die tatsache dass man im besitz von 15 gramm marihuanablätter war.
Wie bewertet Ihr diese Situation
wäre über eure meinung sehr dankbar
mfg bernd
8 Antworten
Auch der Anbau von Nutzhanf ist genehmigungspflichtig. Insofern würden rein rechtlich selbst wirkstofflose Blätter einer Hanfsorte mit 0,3 % THC-Gehalt (Fedora) Deinem Richter genügen, um die Strafaussetzung der Bewährung zu widerrufen. Er kann, er muss nicht. Möglicherweise erteilt er weitere Auflagen oder verlängert die Bewährungsdauer.
Falls er die Bewährung widerruft, weißt Du wenigstens, wer "Schuld" hat.
Ohne jetzt Jurist zu sein, ist das vorhanden sein der Blätter maßgeblich, nicht der THC-Gehalt der Blätter.
Wenn jemand z.B. mit Heroin erwischt wird, ist es auch egal, ob und wie weit dieses durch Zutaten gestreckt wurde.
Mit Ihrem Heroinbesipiel gebe ich Ihnen aufjedenfall recht.
Bei meinem Besipiel ist es aber etwas anderes würde ich behaupten.
Es kommt bei der Frage der Strafbarkeit auf den reinen Wirkstoffgehalt THC an, nicht auf den Trägerstoff (in diesem Fall die Blätter). Es gibt allerdings keine Toleranzgrenze, was die Strafbarkeit angeht. Bereits der Besitz eines Nanogramms THC ist trotzdem ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und damit strafbar.
Bei dem geschilderten Fall würde ich allerdings vermuten, dass das Verfahren trotz einschlägiger Bewährung in diesem Fall gemäß §31a BTMG eingestellt wird. Wenns extrem dumm läuft, würde es wohl bei einem Erwachsenen mit einer Geldstrafe von ca. 30 Tagessätzen enden und damit auch für die Bewährung Konsequenzen haben - vermutlich in Form einer Verlängerung der Bewährungszeit.
Die sichergestellte Menge von 15g ist sicher nicht strafbar hinsichtlich des Gesamtgewichtes der sichergestellten Blätter, sondern ausschließlich bezüglich des Gewichtes des enthaltenen THC's. Es kann eine Anklage auch erst nach der labormäßigen Feststellung des Wirkstoffgehalts erfolgen. Solange wirst du sinnvollerweise warten müssen. Es liegt eigentlich auf der Hand - um keine Probleme im Beruf zu haben, sollte man auf dieses Zeug verzichten.
Wenn dadurch keine Straftat begangen wurde, dann kann die Strafaussetzung nur widerrufen werden, wenn gegen Weisungen oder Auflagen gröblich oder beharrlich verstoßen worden ist. Da wir deine Auflagen bzw. die Weisungen nicht kennen, kann man hierzu nicht wirklich etwas sagen. Bei einer einmaligen Sache ist der Widerruf aber eher unwahrscheinlich.