Zwei Jobs auf geringfügiger Beschäftigung - Müssen beide Arbeitgeber von einander wissen?
Hallo.
Ich bin Studentin und derzeit auf 400Euro-Basis angestellt. Ich komme allerdings nicht auf 400Euro. Nun möchte ich einen zweiten Job annehmen. Beide Jobs zusammengenommen liege ich nicht über 400Euro.
Nun meine Frage: Muss ich beiden Arbeitgebern mitteilen, dass ich einen zweiten Job habe? Oder nur dem zweiten, dass bereits ein Arbeitsverhältnis besteht? Muss der erste Arbeitgeber von dem zweiten wissen?
4 Antworten
Eigentlich sollten beide Arbeitgeber über den anderen Job informiert sein,denn es könnte sich um eine verbotene Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen handeln.
Konkurrenz natürlich auch
oHNE DEM ANDEREN aRBEITGEBER DAS MITZUTEILEN; WIRD DAS NICHT GEHEN:
Da beide für die vollen Sozialversicherungsbeiträge haftbar sind, sobald du insgesamt über 400 € kommst, dürfte da keiner der beiden begeistert sein, dem zuzustimmen.
Spätestens bei der Anmeldung bei der Minijobzentrale fällt das auch auf.
Sicherheitshalber solltest du beide AG informieren. Da beide dich bei der Knappschaft anmelden, wird diese in absehbarer Zeit die AG anschreiben, weil sie beim Datenabgleich eine Doppelbeschäftigung festgestellt haben werden.
So lange die 400€Grenze nicht überschritten wird (in der Summe) ist das ja auch nicht weiter von Belang. Nur müssen die AG beim Anschreiben durch die Bundesknappschaft dann nicht erst mal aus allen Wolken fallen......
Nicht nur EIGENTLICH. Du bist sogar gesetzlich verplichtet, beide Arbeitgeber über den Nebenjob bei der anderen Firma zu informieren!
Wo soll das bitte stehen?
geht es dabei um konkurrenz? geht es nicht eher um finanzielle abgaben?