Wenn ich im Monat 40 Std. auf geringfügige Beschäftigung arbeite, wie rechnet sich da der Urlaub?

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rechnet sich danach,wieviele Monatsstunden die Vollbeschäftigten im selben Betrieb arbeiten.Ganz grob kann man aber sagen,dass 40 Stunden ja im Schnitt die Wochenarbeitstätigkeit ist,wären ca. 160 Stunden/Monat. Du arbeitest 40 Std/Monat, also ca. 1/4 des Vollzeitpensums. So steht dir auch ca. 1/4 der "normalen" Urlaubs zu. Der gesetzl.MIndesturlaub in D ist übrigens 24 Tage (viele Branchen haben tarifvertraglich mehr), dir sollten also ca. 6 Tage/jahr zustehen. Aber ich würde halt mal den Chef/die Personalabteilung fragen.Wenn es nicht konkreter in deinem Arbeitsvertrag drin steht.

Riverking  11.12.2013, 14:27

Ganz so stimmt das nicht. Zumindest hier in Österreich steht dir auch bei einer Teilzeit oder geringfügigen Beschäftigung ein 5 Wochen Urlaubsanspruch zu! War gerade erst bei einem Bewerbungsgespräch und habe auf die arbeiterkammer.at Seite geschaut und zumindest hier ist das gesetzlich so geregelt.

Der Urlaubsanspruch ist tagemäßig wie bei einer Vollzeitbeschäftigung. Da du 40 Std. im Monat arbeitest, darf auch nur für 40 Stundenarbeit abgerechnet werden. Am einfachsten für dich ist es, in eine Gewerkschaft einzutreten. Bei Verdi kostet das dich nur 2,50€, du bist Rechtsschutzversichert im Arbeits- und Sozialrecht, außerdem kostenfrei "Freizeitversichert", bekommst günstigere Einkaufsmöglichkeiten, verbilligte Urlaubsangebote, kostenlose Beratungen in allen Lebenslagen, die Verdi-news mit neuesten Tipps und Rechtshinweisen und hast neben vielen weiteren Vorteilen das wichtigste:Recht auf tarifliche Bezahlung, was nur Tarifparteien gesetzlich zusteht! Rechne einmal aus, wie viel Stunden du tatsächlich arbeitest ( vom Betreten des Betriebes bis zum Verlassen des Geländes muss das nach Gesetz berechnet werden!). Dann rechne die Anzahl der gearbeiteten Stunden auf deinen 400€- Job um. Sicher kommst du auf einen sehr niedrigen Stundenlohn! Wenn du nun aber (durch die Gewerkschaft) deine zuständige Tarifgruppe und den für dich zuständigen, aktuellen Tarifvertrag bekommst, wirst du Augen machen! Nach 3 Monatiger Zugehörigkeit zur Gewerkschaft wird diese dann auch dir gerichtlichen Beistand geben und deinen Chef ( wenn du es willst) auf Nachzahlung des entgangenen Lohns für die gesamte Beschäftigungszeit erfolgreich verklagen. Alle Fragen bis in`s "I-Tüpfelchen" wirst du umfangreich beantwortet bekommen, sobald du den "Hintern hoch bekommst" und dich um die wichtigsten Dinge des Lebens zuerst kümmerst anstatt zu "chatten". Mach dich auf und nimm dein Leben in die Hand, anstatt Ratschläge in Foren abzuholen, die gut gemeint sind, du sicherlich aber selber gewusst hast. Ich war früher auch gerne "träge" und habe durch die eigene Faulheit viel Geld verloren! Pack's an! Auch du schaffst das!

gis59 
Beitragsersteller
 21.07.2011, 12:37

Hallo, danke für Antwort, aber ob das der richtige Weg ist?? Denke eher dann bin ich meinen Job los, wenn ich so daherkomme. Will mich nicht ausnutzen lassen, das ist klar, sondern das mit dem Arbeitgeber klären ohne etwas " anzudrohen." Trotzdem danke.....

Es kommt nicht darauf an wieviele Stunden du pro Monat arbeitest sondern wieviele Tage in der Woche. Wenn du Vollzeit arbeitest also meinetwegen 5 Tage dann hast du 25 Tage Urlaubsanspruch. Wenn du 2 Tage 8 Stunden arbeitest dann hast du halt nur 10 Tage Urlaub.

Arbeitest du dagegen 4 Tage jeweils 4 Stunden dann haste 20 Tage Urlaubsanspruch.

MfG

Alex

lajobay  20.07.2011, 18:50

das ist sehr beliebig formulierter Unsinn;-) Als Abtl.-Leiter in einer grossen Metallbaufirma (auch mit Teilzeit- und EUR400-Kräften) bin ich u.a. auch für "Frei" und Urlaub zuständig.Grundlage ist immer erstmal der im Betrieb und bei den Kollegen mit gleicher Tätigkeit in Vollzeit übliche Jahresurlaubsanspruch.Der zwischen 24 Tagen (Gesetz) und 31 (und mehr) U-Tagen variiert,je nach Tarif oder Haustarif etc.

Alextoexplain  20.07.2011, 18:53
@lajobay

Tatsache? Also ich habe erst vor kurzem etwas gelesen was genauso lautete wie ich es ausgeführt habe. Ich schau nochmal nach

hallo, also ich arbeite je nach Bedarf. Meist in der Woche 10 Std. ( 2 Tage a 4 Std, 1 Tag a 2 Std).Kann aber auch sein, dass ich nur 2 Tage a 5 Std. arbeite. Bisschen kompliziert mit Urlaubsberechnung....

Hast Du denn jede Woche etwa die gleichen Stunden? Ansonsten wird es schwer zu berechnen. Man muß nämlich regelmäßig wöchentlich arbeiten, um den Urlaubsanspruch ausrechnen zu können!

lajobay  20.07.2011, 18:52

stimmt so eben nicht.Dann ständen ja "flexibel" einsetzbare Mitarbeiter (mit ArbStd. nach Firmenbedarf) schlechter da als andere.Wäre grob unzulässig,weil Benachteiligung.Das es solche Firmen gibt,ist leider (gerade bei EUR400-Kräften) unstrittig....

gis59 
Beitragsersteller
 20.07.2011, 18:58
@lajobay

hallo, also ich arbeite je nach Bedarf. Meist in der Woche 10 Std. ( 2 Tage a 4 Std, 1 Tag a 2 Std).Kann aber auch sein, dass ich nur 2 Tage a 5 Std. arbeite. Bisschen kompliziert mit Urlaubsberechnung....

snoopyfaan  20.07.2011, 19:36
@lajobay

ich habe mal gehört, dass man regelmäßig eine bestimmte Anzahl an Stunden in der Woche arbeitet und eine bestimmte Anzahl. Tage. Wie soll man den Anspruch denn sonst berechnen, wenn ich z.b. in der einen Woche 1 Tag a` 8 Stunden arbeite und in der nächsten vielleicht 3 Tage a´3 Stunden. und in einer Woche vielleicht 2 Tage a´ 7 Stunden. Ansonsten gebe ich alextoexplain mit der Berechnung recht!