Minijob (geringfügige Basis) Steuererklärung Steuern nachzahlen?
Hallo zusammen,
hoffe mir kann jemand helfen. Wenn man z.B. Hauptberuflich 2000,- Euro im Monat Brutto verdient und noch einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht wo man 350,- Euro verdient. Dann bezahlt man jeden Monat erstmal für die 2000,- Euro Steuern an das Finanzamt. Und die 350,- Euro erhält man ja steuerfrei. Jetzt macht man am Ende des Jahres eine Steuererklärung. Muss man dann Steuern nachzahlen, da noch die 350,- Euro zum Gesamt einkommen dazu kommen und man für die davor keine Steuer gezahlt hat? Oder bleiben diese Steuerfrei?
Vielen Dank für eure Hilfe.
4 Antworten
Bei Minijobs gibt es zwei Möglichkeiten (für die Arbeitgeber)
- pauschal mit 2 % versteuert zzgl. pauschale Sozialabgaben.
- Vorlage der Steuerkarte zzgl. pauschale Sozialabgaben.
Da Du ja einen Hauptjob hast, müsstest Du dem Minijob Arbeitgeber schon die Steuerklasse 6 vorlegen.
Nur im zweiten Fall ist der Minijob in der Einkommensteuererklärung zu versteuern.
Bei Pauschalversteuerung scheidet dies aus.
Du DARFST die Einnahmen nicht angeben.
Wenn Du nur sehr niedriges Einkommen hättest, könntest Du ja auf die Idee kommen, die 2% vom Finanzamt zurück holen zu wollen, das geht nicht.
Technisch gesehen ist es so: Bekommst Du vom Arbeitgeber eine elektronische Jahreslohnsteuerbescheinigung ? Nein ! Dann nicht steuerpflichtig, da pauschal versteuert Ja ! Dann steuerpflichtig (diese Bescheinigung ist dem Finanzamt auch zusätzlich elektronisch übertragen worden)
Kann man Steuererklärung verzichten
Wenn das ein echter Minijob ist, für den die Steuer vom Arbeitgeber pauschaliert abgeführt wird, dann bekommst Du vom Arbeitgeber auch keine Lohnsteuerbescheinigung. In der Steuererklärung führst Du nur den Job auf, der normal versteuert wurde. Auch Werbungskosten kannst Du für den Minijob nicht geltend machen.
Es wird alles zusammengezählt. Nennt sich sich Summe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Wieviel du zahlen musst ist abhängig wieviel du noch absetzen kannst
FALSCH 99,9 % der Minijobs werden pauschal versteuert (2%). Diese DÜRFEN nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden !!!
...falls der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer an die Bundesknappschaft entrichtet hat!
Wenn es ein regulärer Minijob ist, kommt er nicht in die Steuererklärung!!
Nö, ein Minijob muss bei der Steuererklärung gar nicht mehr angegeben werden. ;)