400euro job. wieviel std/woche ist erlaubt?
hallo
wenn alles klappt,hab ich vllt bald ein minijob auf 400euro basis. nun würde mich aber mal interessieren,wie viel stunden man maximal in der woche arbeiten darf. hab was von 16std/woche gehört?! stimmt das?
lg letti
12 Antworten
Um es nach dem ganzen Chaos noch einmal zusammenzufassen:
Um als Minijob anerkannt werden zu können:
Die Wochenarbeitszeit für Minijobs wurde aufgehoben, es gibt folglich keine Begrenzung der Wochenarbeitszeit mehr.
Vor der Aufhebung gab es eine Begrenzung auf 15 Stunden pro Woche.
Hier ein guter Link.
http://www.foerderland.de/309.0.html
Der Minijobber bezieht Arbeitslosengeld (ALG 1):
Für den Fall dass Sie ALG 1 beziehen, dürfen Sie, auch in einem 400 Euro-Job, was die Dauer der Arbeitszeit betrifft, nicht unbegrenzt arbeiten. Für Bezieher von Arbeitslosengeld gilt nach wie vor, dass sich die wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als 15 Stunden beschränken muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich zu behalten. Wer einen Arbeitseinsatz von über 15 Stunden pro Woche erbringt, der verliert seinen Status als Arbeitsloser.
Der Minijobber empfängt Hartz 4 Leistungen (ALG 2):
Für den Fall dass Sie ALG 2 beziehen, dürfen Sie hinzuverdienen. Sie müssen den Minijob bei der Arge anmelden. Ihr Verdienst wird zum Teil auf das ALG 2 angerechnet, so dürfen Sie von 400 Euro Verdienst nur 160 Euro behalten.
Die ersten 100 Euro Hinzuverdienst werden nicht angerechnet.
Von dem Verdienstanteil, der 100 Euro übersteigt bis zur Grenze von 800 Euro, bleiben 20% des Verdienstes anrechnungsfrei.
Von dem Verdienstanteil, der 800 Euro übersteigt, bleiben 10% anrechnungsfrei.
Peter Kleinsorge
Die Wochenarbeitszeit für Minijobs wurde aufgehoben, es gibt folglich keine Begrenzung mehr.
Vor der Aufhebung gab es eine Begrenzung auf 15 Stunden pro Woche.
Hier ein guter Link.
http://www.foerderland.de/309.0.html
Für den Fall dass Sie arbeitslos sind, dürfen Sie, auch in einem 400 Euro-Job, was die Dauer der Arbeitszeit betrifft, nicht unbegrenzt arbeiten. Für Bezieher von Arbeitslosengeld gilt nach wie vor, dass sich die wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als 15 Stunden beschränken muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich zu behalten. Wer einen Arbeitseinsatz von über 15 Stunden pro Woche erbringt, der verliert seinen Status als Arbeitsloser.
Peter Kleinsorge
Und noch ein Link zum Fall der 15 Stundengrenze.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz-Konzept
Steht unter Hartz II, mit Wirkung ab Januar 2003.
Peter Kleinsorge
Hier noch ein Link dass die 15 Stundengrenze gefallen ist.
Peter Kleinsorge
@truximuxi:
Ihre Antwort ist nicht korrekt, Ihnen scheint der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld (ALG 1) und Hartz 4 Leistungen (ALG 2) nicht klar zu sein!
Dass nur 165 Euro von 400 Euro Verdienst behalten werden dürfen, gilt für ALG 2 Empfänger.
Für Bezieher von ALG 1 gilt die 15 Stunden Grenze, überschreitet man diese verliert man den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Hartz 4 (ALG 2) ist in der Tat eine steuerfinanzierte Leistung, die nach Prüfung der Bedürftigkeit gewährt wird. Dies trifft für das Arbeitslosengeld (ALG 1) nicht zu, das gibt es nicht auf Steuerzahlerkosten, dafür zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge in die Arbeitslosenversicherung.
Peter Kleinsorge
da gibt es kein gesetzliches Limit, da es in Deutschland keinen Mindestlohn gibt. Das bedeutet auch 50 Cent pro Stunde sind für die Politiker ok. Nur die tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag darf auf Dauer nicht überschritten werden, also 60 Stunden pro Woche..... Genaues steht ja in deinem Arbeitsvertrag wieviel du pro Stunde bekommst!
Es ist unglaublich, wie viele gut meinende Menschen hier gut meinendes Gelabere loslassen, weil sie möglicherweise zu viel viel Halbwissen haben -:)
entweder
1.Du arbeitest als Minijobber (1 bis 400 €), angemeldet bei der Minijobzentrale und bist versichert bei der Knappschaft ohne Aufstockung vom Jobcenter, dann kannst du so viele Stunden arbeiten, wie du willst, bzw. deine Selbstausbeutungstoleranz bzw. Physis/Psyche etc. es zulassen, oder auch, mit der Illusion, dass du dadurch möglicherweise in absehbarer Zeit eine bessere Position erreichen kannst.
oder
2.Du arbeitest wie oben, aber mit Aufstockung vom Jobcenter. Dann darfst du nicht mehr als 15 Wochenstunden arbeiten. Ansonsten, selbst falls du das nur ehrenamtlich, also für 0 € tust, fällst du aus dem Leistungsbezug raus.
So ist die Rechtslage.
Google ist dein Freund und ich finde es schon recht gut, wenn viele Menschen in Communities, Foren und Podcasts aktiv sind- aber erst einmal selbst in authorisierten Quellen informieren und dann schreiben.
Viele Grüße Wolfgang
Die meisten Antworten hier sind einfach nur falsch und ahnungslos. Es ist gesetzlich und das wird jedes Arbeitsamt bestätigen, dass eine Stundenanzahl über 15 pro Woche, ein sozialversicherungspflichtiger Job ist. Rein gesetzlich gesehen und wenn ein Arbeitgeber seriös ist, dann weiß er das und beutet die Menschen nicht aus. Wer 40 Stunden pro Woche arbeitet für 400 Euro im Monat, der lässt sich ausbeuten,und der ARbeitgeber ist im höchsten Maße unseriös. Unter 8 Euro in der Stunde sollte man keine Arbeit, welche auch immer annehmen. Eigentlich wäre die unterste Grenze derzeit bei 8,70 in der Stunde. Ich verstehe nicht wieso sich manche so über den Tisch ziehen lassen. Wenn sich niemand wehrt dann tut sich nichts. Auch für 400 Euro Jobs gibts gesetzliche Grundlagen. Ich persönlich würde keine 400 Euro Job machen, bei dem ich mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten muss, weil es einfach nicht richtig ist und eine Sauerei der ARbeitgeber. Ab der 16. STunde ist es sozialversicherungspflichtig und man braucht die Lohnsteuerkarte.
So, nun noch einmal zum Thema falsch und ahnungslos. Nachdem Sie mit ziemlicher Hartnäckigkeit Ihr halbgares Wissen verteilt haben, hier noch ein Link aus dem Stern, u. a. zum Wegfall der 15 Stunden Grenze.
Peter Kleinsorge
Okay, das war aber dann erst vor kurzem, drum ist das an mir vorbeigegangen. Bis vor kurzem hatte das nämlich noch Gültigkeit. Ich finde das aber nicht gut, weil die Firmen jetzt die Leute noch mehr ausbeuten können und sie für 400 Euro ungebührlich viele Stunden schuften lassen wollen. Okay ein seriöser Arbeitgeber vielleicht nicht, aber man kann auch ablehnen. Ausserdem warum soll diese Änderung attraktiv sein, wenn ich mehr arbeiten darf ohne Abgaben aber immer noch 400 Euro dafür bekomme. Diese Rechung geht doch nicht auf.
So ist es leider nicht.
Peter Kleinsorge
Ausserdem darf ein ARbeitsloser von den 400 verdienten EUros nur 165 Euro behalten, der Rest wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Das nur zur Info. Es geht ja nicht, dass ARbeitslose ARbeitslosengeld auf Steuerzahlerkosten bekommen und dann noch 400 Euro dazuverdienen können. Nein nein, das ist schon anders geregelt.