Rentenversicherung Rückzahlung als Lebzeitbeamter mit geringfügig versicherungsfreier Beschäftigung
Hallo!
Ich bin Lebzeitbeamter. Damit habe ich keine Rentenversicherungspflicht mehr. Ich habe vor meiner Beamtenzeit in der Jugend verschiedene kleine Nebenjobs gemacht. Allesamt waren sie als geringfügig versicherungsfreie Beschäftigung deklariert. Somit hat nur der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil in die Rentenversicherung einbezahlt.
Nun meine Frage: Kann ich mir diesen Arbeitgeberanteil auch ausbezahlen lassen? Wenn man normal gearbeitet hat, kann man sich ja die eingezahlten Beträge ausbezahlen lassen. Wenn ja, kann man das vorab berechnen ob es sich überhaupt lohnt? Es waren ca 10 000 €.
Grüße und vielen Dank
3 Antworten
Man kann sich Beiträge in der Höhe nicht auf einmal bezahlen lassen. Vorgesehen ist nur die Verrentung. Einmalig ausbezahlt wird nur in besonderen Ausnahmefällen (Kleinstbeträge, Ruhestand im Ausland etc).
Durch geringfügige Beschäftigung ohne Verzicht auf die Versicherungsfreiheit werden allein durch die AG-Beiträge meines Wissens auch keine Wartezeiten erfüllt.
Beiträge die der AG gezahlt hat, könnte sich nur der AG auszahlen lassen. Und das ist gesetzlich ausgeschlossen. das Geld wurde durch die Versicherrtengemeinschaft verbraucht. Generationenvertrag: Das geld wird in dem folgenden Jahr verbraucht, in dem es gezahlt wurde. Mfg
Wenn man normal gearbeitet hat, kann man sich ja die eingezahlten Beträge ausbezahlen lassen.
Das ist mir völlig neu. Wer eine geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nachgeht, wird von seinem Arbeitgeber vor der Arbeitsaufnahme gefragt, ob er es wünscht, dass die Rentenversicherungsbeiträge auf seinem Rentenkonto registriert werden. Im Standardfall ist das nicht der Fall. Wünscht der Minijobber, dass seine Entgelte zu einer Erhöhung der Rentenansprüche führen sollen, dann muss der Arbeitgeber die Entgelte anders abrechnen. Insbesondere muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung abziehen und zusammen mit den Arbeitgeberanteilen an die Knappschaft Bahn-See (Minijobzentrale) abführen. Nur wenn das geschehen ist, erhöht sich durch den Minijob ggf. der spätere Rentenanspruch.
Wenn das nicht geschehen ist, also der Arbeitgeber alleine nur den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung abgeführt hat, dann haben die Minijobs keinen Einfluss auf die Rentenhöhe.
So ist es jedenfalls heutzutage.
Prüfe deine Meldebescheinigungen, die dir deine ehemaligen Minijob-Arbeitgeber damals übergeben haben.