Ist es möglich einen Minijob nachträglich "umzuwandeln" zu einer kurzfristigen Beschäftigung?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

eigentlich geht das nicht...wenn du aber bei dem AG kurzfristig bleibst und es nur ein Fehler war, müsste es gehen. Er muss die Anmeldung stornieren und neu anmelden. Vlt. sollte er auch telefonisch mit der Minijob-Zentrale in Kontakt treten, um den Sachverhalt zu klären?

In der Praxis habe ich es noch nicht gehabt, aber man kann so einiges korrigieren. Stornierung der ersten Meldung und neue Meldung.

Die 640€ sind ja kein Minijob, sondern sind innerhalb der Gleitzone und das würde man nicht an die Minijob-Zentrale melden. Also offensichtlich ein Fehler.

hinsie 
Beitragsersteller
 26.05.2015, 13:02

vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Die Anmeldung kann korrigiert werden...die vom ArbG irrtümlich bezahlten pauschalen SV-Beiträge werden ihm wieder erstattet.

hinsie 
Beitragsersteller
 26.05.2015, 13:03

Danke für die schnelle Antwort!:)

nope geht net

hinsie 
Beitragsersteller
 26.05.2015, 01:07

auch nicht wenn es sich offensichtlich um einen Fehler des Arbeitgebers bei der Anmeldung handelt?