Ist es möglich einen Minijob nachträglich "umzuwandeln" zu einer kurzfristigen Beschäftigung?
Hallo,
Ich habe zur Zeit einen Minijob, bei dem ich bis zu 450 € verdienen kann. Seit letztem Monat (01.04.2015) habe ich nun einen zweiten Job, welcher allerdings als kurzfristige Beschäftigung mit max. 70 Tagen im Jahr zählt. Soweit ich mich bisher richtig belesen habe, werden diese beiden Jobs nicht mit einander verrechnet, sprich man kann mehr als 450€ insgesamt pro Monat verdienen ohne Steuern und Sozialversicherungen zahlen zu müssen. Ist das richtig?
Nun hat mir gestern mein neuer Arbeitgeber (bei der kurzfristigen Beschäftigung) gesagt, dass er mich letzten Monat versehentlich falsch angemeldet hat. Er hatte mich nicht als kurzffristige Beschäftigung angemeldet, sondern ebenfalls als Minijob auf 450€. Also hatte ich im April zwei Minijobs auf 450€Basis und bin natürlich auch über 450€ gekommen (155€+640€). Natürlich hat er gesagt, dass er es für nächsten Monat direkt umändern wird und auch nachträglich für den April abändern wird.
Ist dies überhaupt möglich? Kann man nachträglich einen Job auf 450€ Basis als kurzfrisitge Beschäftigung quasi "ummelden"? Gibt es irgendwelche Konsequenzen? Wird die Minijobzentrale auf mich oder auf meine zwei Arbeitgeber zu kommen? Wenn ja, wann? Kann ich verhindern dass die Minijobzentrale auf meine beiden Arbeitgeber zukommt?
Da ich mich mit einem der Chefs nicht besonders blendend verstehe, würde ich ein Schreiben von der Minijobzentrale,das besagt,dass Steuern und Sozialabgaben nachgeleistet werden müssen gerne vermeiden.
Ich weiß es ist ein komplizierter Fall! Wäre für jede Hilfe dankbar!
Liebe Grüße
4 Antworten
eigentlich geht das nicht...wenn du aber bei dem AG kurzfristig bleibst und es nur ein Fehler war, müsste es gehen. Er muss die Anmeldung stornieren und neu anmelden. Vlt. sollte er auch telefonisch mit der Minijob-Zentrale in Kontakt treten, um den Sachverhalt zu klären?
In der Praxis habe ich es noch nicht gehabt, aber man kann so einiges korrigieren. Stornierung der ersten Meldung und neue Meldung.
Die 640€ sind ja kein Minijob, sondern sind innerhalb der Gleitzone und das würde man nicht an die Minijob-Zentrale melden. Also offensichtlich ein Fehler.
vielen Dank für die schnelle Antwort :)
Die Anmeldung kann korrigiert werden...die vom ArbG irrtümlich bezahlten pauschalen SV-Beiträge werden ihm wieder erstattet.
Danke für die schnelle Antwort!:)
nope geht net
auch nicht wenn es sich offensichtlich um einen Fehler des Arbeitgebers bei der Anmeldung handelt?