zwangsversteigerung,darf man rausgeschmissen werden ohne neues zu hause?

9 Antworten

Hast du als ehemaliger Eigentümer das Haus bewohnt, dann darf dich der neue Eigentümer theoretisch sofort auffordern, es zu räumen. Ebenso kann er eine Zwangsräumung durchführen lassen. Für den ehemaligen Eigentümer besteht dann noch die Möglichkeit, einen Vollstreckungsschutzantrag zu stellen. Dort kann er auch mit der drohenden Obdachlosigkeit argumentieren.

Ist er nur Mieter, übernimmt der Ersteher (neue Eigentümer) das Mietverhältnis. Er kann es zwar in einigen Fällen wegen Eigenbedarfs kündigen, aber auch hier sind Fristen einzuhalten.

Klar darf man das.

Aber wen es so weit kommt, hat man einiges.. EINIGES VIELES sehr sehr falsch gemacht und sehr viele Hilfen und Möglichkeiten ignoriert. Wer in Deutschland auf der Straße lebt sollte kein Mitleid bekommen. NIEMAND muss hier ohne Dach über den Kopf leben

TanjaJanina41  20.06.2014, 11:21

So einfach würde ich es nicht sagen. Viele schlimme Fälle landen unverschuldet auf der Strasse. Man hat auch nicht immer gleich etwas Neues. Wohnungssuche ist mit das schwerste überhaupt. Egal wo du lebst.

seli2509 
Beitragsersteller
 20.06.2014, 11:29
@TanjaJanina41

wir haben einen film dazu gesehen,aber das ende haben wir noch nicht gesehen. und zwar: es war eine familie mit einem kind,das haus wurde durch einen fehler der bausparkasse (stellte sich erst später,zu spät,raus) zwangsversteigert,die leute die das haus kauften,erklärten sich bereit,durch anwälte zu versuchen das haus an die familie zurück zu verkaufen. während der Zeit in der sie das klärten,sagten die anderen,dass sie es doch selber behalten wollen und nun hat die familie mehrere häuser besichtigt,eines gefunden das zu mieten war,aber nun klappt es nicht mit dem haus. die familie hat weniger als zwei wochen zeit um das haus zu verlassen. dürfen sie rausgeschmissen werden,ohne ein neues zu hause????

Mephisto2343  20.06.2014, 11:32
@seli2509

Ja, dürfen sie. Der Ersteigerer erhält mit der Zwangsversteigerung einen Räumungstitel, der ist innerhalb von ca. 4 Wochen durchsetzbar...

TanjaJanina41  20.06.2014, 11:38
@Mephisto2343

@seli2509: Fehler der Bausparkasse?? Hallo?! Da muss man das ganze doch Rückgängig machen können. Komisch.

Mephisto2343  20.06.2014, 11:44
@TanjaJanina41

Nein, wenn die Zwangsversteigerung gelaufen ist, ist sie gelaufen. Für den Fehler kann ja der Ersteigerer nichts. Danach hat man nur noch ggf. Anspruch auf Schadenersatz...

actup703  20.06.2014, 11:55
@TanjaJanina41

Doch doch, das ist einfach unmöglich! Du entscheidest dich bewusst: "Ich will Obdachlos sein" - anders gehts nicht!

Man wird mit Notunterkünften in Deutschland bombardiert. Da kann man wohnen wenn man absolut keinen Menschen (Familie/Freunde) hat. In der Zeit Harz4 beantragen... in 2 Wochen Antrag durch, hat man 300-400€ im Monat! Für nichts. Wohnung suchen, WG suchen, Problem gelöst. Jeder kann das. Egal wer, aus welcher Situation usw usw

TanjaJanina41  20.06.2014, 12:49
@actup703

Freunde sollten sich da aber eher um einen kümmern bzw. Verwandte.

Mephisto2343  20.06.2014, 11:20

Das ist gerade bei Zwangsversteigerungen falsch. Der grundgesetzlich garantierte Schutz der Wohnung gilt dort faktisch nicht...

darf man rausgeschmissen werden,wenn man noch kein neues zu hause hat?

Selbstverständlich. In einem solchen Fall muss die Gemeindeverwaltung eine Notunterkunft bereit stellen.

Wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet, weil er das Haus selber bewohnen möchte wird er eine fristgerechte Kündigung des Mietvertrages vornehmen. Innerhalb dieser Frist müßt ihr euch eine neue Bleibe suchen. Macht ihr das nicht und zieht nicht aus, folgt Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher. Ab dann heißt es Wohnort Autobahnbrücke.

Selbstverständlich. Wäre das anders, bräuchte der alte Eigentümer nur einfach keine neue Wohnung suchen und dann auf Ewig drin wohnen bleiben.

Natürlich hat der alte Eigentümer dann Anspruch auf eine "Harz-IV Bude". Und da die Zwangsversteigerung ja nicht plöthzlich ohne Vorankündigung durchgeführt wird sondern das Ergebnis eines Jahrelangen prozesses ist, hat der alte Eigentümer ja genug Zeit sich eine andere Bleibe zu suchen.

Mieter sind geschützt, denn "Kauf bricht Miete nicht", die Mieter müssen vom neuen Eigentümer zu den alten Konditionen übernommen werden. Die genießen den gleichen Schutz egal ob beim alten oder beim neuen Eigentümer. Objekte mit Mietern drin wechseln dadurch meistens ausgesprochen billig den Besitzer, der alte Eigentümer bekommt damit nur einen sehr kleinen Teil seiner Schulden wieder rein.

Es ist bei Einfamilienhäusern natürlich wahrscheinlich, dass ein neuer Eigentümer das Haus kauft um selber drin zu wohnen und EIgenbedarf anmeldet, dann müssen die Mieter nach der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist raus. Die Frist kann aber nicht laufen bevor der neue Eigentümer im Grundbuch steht. Bei Eigenbedarf darf nicht neu vermietet werden. Macht jemand auf Eigenbedarf und vermietet weiter weil er so mehr Miete kriegt, können die alten Mieter Schadenersatz klagen. Ein Bekannter von mir hat so fast €20.000 bekommen.