Ab wann darf ich das Grundstück bei Zwangsversteigerung betreten
Ich steigere morgen bei einer Zwangsversteigerung mit. Das Haus ist derzeit nicht vermietet und nicht bewohnt. Sollten wir den Zuschlag erhalten, sind wir ja schon neue Eigentümer. Ab wann dürfen wir ins Haus bzw. aufs Grundstück. Können wir uns einfach Zugang verschaffen. Wir haben schon mit der Bank einen Wert ausgemacht wo sie das Gebot zulässt. Muss ich jetzt auf die Schlüssel warten vom Alteigentümer?
Vielen Dank im Vorraus
Gruss Stefan
9 Antworten
Von außen kannst Du schauen , das Grundstück (sofern es nicht geschlossen ist durch Tor, Zäune usw. oder als Privatgrundstück gekennzeichnet)) müßtest Du betreten können. Ich würde mir nur keinen Zutritt ins Haus verschaffen. Auch wenn es die Möglichkeit illegal gäbe... - Aus einer Zwangsversteigerung eine Immobilie zu erwerben, birgt immer ein gewisses Risiko. Dafür zahlst Du aber auch einen niedrigen Preis. Du hast sozusagen einen Vorteil gegenüber dem, der u.U. aus einer Notlage her verkaufen muss, bzw. Zwangsversteigern. Sicher Dich ab durch Einheitswertbescheid . Ab dem Moment wo Du die Immobilie offiziell erworben hast, bekommst Du nach den Formalitäten auch sofort den Schlüssel, wenn es leer steht. Schau erst mal, ob Du es überhaupt ersteigerst... Mach Dich nicht strafbar. Warte morgen ab. Viel Glück.
Wahrscheinlich wirst Du den Schlüssel nach dem Geldeingang bekommen und auch erst dann darfst Du rein.
Zunächst muss es mal einen Zuschlagsbeschluß geben. Auch gegen den ist ein Widerspruch MÖGLICH.
Frage stellt sich doch, wer hat den Hausschlüssel?
Wenn der Alteigentümer weiterhin den Schlüssel hat und das sollte er, weil er bis zum Schluss der Bieterstunde EIGENTÜMER ist und bis dahin auch dafür HAFTET!!!
Sie müssen evtl. sogar den Alteigentümer RÄUMEN LASSEN!!!
Auf keinen Fall sollten Sie, bevor Sie nicht den Zuschlagsbeschluss erhalten haben, das Grundstück betreten, noch weniger sich Zutritt zur Immobilie verschaffen!!!
ACHTUNG: Der Alteigentümer ist nicht gerade freundlich gesinnt. Sie haben schneller eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und evtl wegen DIEBSTAHL wie Sie denken können.
Der Rechtspfleger wird Sie diesbezüglich sicher informieren.
Also abwarten was der Tag bringt.
Viel ERfolg.
Wenn Du beim NOTAR warst und unterschrieben hast. Vorher gehoert Dir leider (gar) nichts. Erst der Notar macht alles Rechtskraeftig, aber vorher, wo kein Klaeger dort kein Richter!
Sobld ihr die Schlüssel habt, gehört es ja euch. Vorher könnt ihr nur um das Haus herumgehen und es von außen betrachten. Es sei denn, der Verwalter hat 'nen Schlüssel (wovon sowieso auszugehen ist) und führt euch vor der Versteigerung herum, oder es ist allgemein für alle interessierten Bieter zugänglich.