Zwangsversteigern ohne Grundbucheintrag, geht das?
Folgende Situation. Meine Frau hat sich von mir letztes Jahr getrennt. Wir beide haben ein abgezahltes Haus (mein Elternhaus, sie ist nur zugezogen). Beide haben Anteile zu je 50%. Das Problem ist, dass sich Ihr neuer Freund jetzt mit reingehangen hat. Folgendes Schreiben kam vom Grundbuchamt:
Eintragungsbekanntmachung nach §55 Grundbuchordnung es sind die anliegend ersichtlichen Eintragungen vorgenommen wurden
Grundbuchbezirk aktuelle Eigentümer:.................. .................... Eintragungsbekanntmachung
LNrE LNrG Betrag Hypothek,Grundschuld,Rentenschuld 2 2 25000 Nur lastend auf den Anteil Abt.1 Grundschuld ohne Brief zu 25000 Euro für (neuer Kerl) 18%Zinsen jährlich, vollstreckbar nach §800 ZPO gemäß Bewilligung vom (Datum) Notar ..................... eingetrage am 10.03.2014.
Das nächste ist, gestern war die Anzeige im Wochenblatt wo das ganze Haus zur Zwangsversteigerung ausgeschrieben wurde.
4 Antworten
Die Grundschuld wird nur auf dem Miteigentumsanteil deiner Frau lasten, denn für alles andere hätte man deine Bewilligung benötigt. Wenn das Grundstück zwangsversteigert werden würde, hättest du vom Vollstreckungsgericht und anschließend Grundbuchamt eine Nachricht erhalten.
Ich bin ehrlich, ich habe keine Ahnung von Sowas. Aber mir kommt das Ganze komisch vor. Hast du überhaupt einen Brief erhalten, in dem du über dieses Zwangsversteigerung belehrt wurdest? Besprich das am Besten mit einem Anwalt, denn wenn sich der Neue von deiner Ex da mit eingemischt hat und du auch noch (wenn ich das richtig verstehe) für ihn zahlen musst, läuft da definitiv etwas nicht ganz richtig. Denn der Kerl hat ja an sich gar nichts mit diesem Haus zutun.
Dann ist es auf jeden Fall ratsam, zum Anwalt zu gehen, was du ja eh später vor hast, wie ich gelesen habe.
Mach dich ganz schnell auf zum Amtgericht und frage was da los ist. Wenn sie dir keine Auskunft geben (kann passieren, wenn dort etwas falsch gelaufen ist) nimm einen guten Rechtsanwalt mit.
Nen Anwalt habe ich, bringe ihm das Schreiben hin heut. Der muss jetzt mal Dampf machen. Danke für die Antwort.
Tja, was in Deutschland alles machbar ist, habe ich selbst leidvoll erleben dürfen...(ohne zu übertreiben) bei uns waren es tatsächlich korrupte Beamte...unfassbar. Wichtig ist, dass sich der Anwalt auch gut im Verwaltungsrecht auskennt, dann hast du die größten Chancen. Ansonsten sollte er zumindest einen Kollegen haben, der ihn dahingehend berät!
Eine Zwangsversteigerung hat mit Verwaltungsrecht aber gar nichts zu tun.
Richtig...aber wenn Eintragungen im Grundbuch vornenommen wurden, die nicht "Koscher" sind, braucht es einen Anwalt, der sich mit Verwaltungsrecht auskennt...wie bereits oben beschrieben.
Es geht nicht um das Symptom "Zwangsversteigerung" sondern um die Ursache "Grundbucheintrag".
Wenn das Haus wirklich zwangsversteigert würde muß in Abt. II des Grundbuches ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen sein. Schau da mal nach. Ist da keiner ist die Zeitungsannonce Humbug.
Ich habe nur den Brief erhalten wie in der Frage gestellt wurde. Ich habe weder was unterschrieben noch war ich beim Notar. Danke