Kann der Exmann das gemeinsame Haus zwangsversteigern?

10 Antworten

Zulässig ist es auf jeden Fall. Jeder Miteigentümer kann die Zwangsversteigerung beantragen, ohne daß sich der andere dagegen wehren kann. Lediglich eine einstweilige Einstellung auf Antrag deiner Freundin ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (siehe §180 ZVG).

Der Versteigerungserlös wird geteilt, allerdings nicht zwangsläufig Halbe-Halbe.  Beide Eigentümer müssen vor dem Vollstreckungsgericht eine
übereinstimmende Willenserklärung abgeben, wer wieviel bekommen soll. Es
könnte ja sein, daß einer in der Vergangenheit mietfrei darin gewohnt
hat, während der andere hat die Raten in voller Höhe gezahlt und daher eine
hälftige Teilung nicht gerecht wäre.

Wenn es keine übereinstimmende Willenserklärung gibt, z. B. weil die beiden zu zerstritten sind, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.

Der Ehemann kann nicht einfach das Haus, also auch den hälftigen Anteil seiner Miteigentümerin, versteigern.

Er kann jedoch die Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragen. In der Regel erwirbt dann aber einer der Parteien den Anteil der anderen Partei.

Die Miteigentümerin sollte das zuständige Amtsgericht aufsuchen und eine Rechtspflegerin genauer dazu befragen.

Das ist möglich. Immerhin hat er ein Anrecht auf das Geld. Sie hat ihm ja bestimmt in der Zeit Miete gezahlt - aber warum soll er auf das komplette Geld verzichten, nur damit sie schön wohnen kann? Wenn sie weiterhin nicht verkaufen will, gibt es eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung der (Eigentümer)gemeinschaft. Da gibt es erstens weniger Geld und zweitens hat der neue Eigentümer dann das Recht zur SOFORTIGEN Kündigung...

Umgekehrt "würde auch ein Schuh daraus"!

Die Versteigerung ist durch jeden im Grundbuch eigetragenen Eigentümer möglich.

Die Freundin wäre sehr gut beraten dem Verfahren nach dessen Eröffnung beizutreten, damit Sie vor dem Termin und auch im Termin die gleichen  Antragsrechte hat, wie der geschiedenen Ehegatte!


Naja, einfach so darf er es natürlich nicht versteigern...

Wie stellt sie es sich denn vor? Dass alles so bleibt wie bisher und er nichts vom Haus hat?

Aber die Hälfte gehört nunmal ihm, und da muss eine Einigung her... Die beiden haben folgende Möglichkeiten:

-Einer behält es und zahlt den anderen aus

-Sie behalten Es und vermieten es

-Jede, gehört weiterhin die Hälfte. Je nach Haus macht man 2 Wohnungen draus oder derjenige der drin wohnt, zahlt dem anderen Miete

-Das Haus wird versteigert / verkauft

Naja, wenn die beiden sich nicht einigen können, wird der Fall vor Gericht müssen... Und das wird aller Wahrscheinlichkeit nach auf eine Versteigerung raus laufen... Denn wer kann sich das schon leisten, den Ex auszuzahlen? Und kaum einer ist so doof und verzichtet freiwillig auf seine Hälfte, ohne was dafür zu bekommen...

schelm1  21.04.2016, 18:59

Und kaum einer ist so doof und verzichtet freiwillig auf seine Hälfte, ohne was dafür zu bekommen...

...und genau das scheint bis zum geschiedenen Ehegatten durchgedrungen zu sein!