Zwangssicherungshypothek kündigt nun die Bank?
Hallo,
Mal angenommen, man ist zu 50% Eigentümer eines Hauses. Die Bank steht mit 152000€ im Grundbuch
Nun wird eine Zwangssicherungshypothek in Höhe von 3500€ eingetragen.
Die Bank wurde bisher immer pünktlich und ohne Rückstände monatlich bezahlt.
Besteht dennoch die Gefahr, dass die Hausfinanzierung gekündigt wird?
und meine zweite Frage, kann man dieser Eintragung widersprechen, wenn diese fehlerhaft ist?
3 Antworten
Durch die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek allein wird die vorrangige Bank das Hausdarlehen wohl nicht kündigen. Gefährlich wird die Sache, wenn der Gläubiger der ZwSiHyp auch die Zwangsversteigerung anstrebt, und das wird er wohl, wenn nicht gezahlt wird, sonst hätte er sich den Zauber ja sparen können.
Wenn der Gläubiger der ZwSiHyp gut beraten ist, wird er auch die Rückgewähransprüche aus der vorrangigen Grundschuld pfänden. Vereinfacht ausgedrückt hat er dadurch Anspruch auf die bereits zurückgezahlten Teile der Grundschuld aus der Hausfinanzierung.
Grundsätzlich kannst Du der Eintragung der ZwSiHyp widersprechen, das hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn Du wirklich hieb- und stichfeste (und beleg- bzw. beweisbare) Argumente hast. Und warum bist Du nicht schon im Vorfeld Sturm gelaufen? Da gehen ja schon eine ganze Menge unangenehmer Dinge voraus: Schriftwechsel, private Mahnungen, gerichtlicher Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und, und, und...
Mein Rat: Geh auf den Gläubiger zu und versuch die Sache gütlich aus der Welt zu schaffen.
Eintrag in Abteilung I ist der Eigentümer, die Sicherungshypothek lastet nur auf dem Halbanteil des Eigentümers Abt I....Jaci3108
und ja auch gegen den Halbanteil kann die Versteigerung betrieben werden. Der Ersteigerer betreibt dann die Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft zB.
Ich würde das Problem aus der Welt schaffen.
Es handelt sich hier um eine Forderung der Landesjustizkasse, kann eine Ratenzahlung eine Versteigerung verhindern?
zumal ich seit über einem Jahr die Foderung eh in regelmäßigen Raten und Verzug abzahle.
deshalb deine Frage nach dem Widerspruch. Du hast Teile bereits bezahlt. Ruf bei der Kasse an und frage nach der Höhe deiner Restschuld. Wenn du dort bereits einen Ratenplan vereinbart hast, und fristgerecht zahlst: sehe ich die Gefahr einer Versteigerung von der Seite nur sehr gering.
Wenn du vollständig bezahlt hast, musst du den Orginal Mahnbescheid und eine Löschungsbewilligung einfordern. (falls nicht unaufgefordert kommt) Die Löschungsbewilligung musst du dann gut aufheben oder direkt zum Grundbuch mit der Bitte um Löschung.
Vielen Dank, werde gleich morgen dort anrufen.
Zunächst hat deine Bank keine Informationen über spätere Eintragungen in dein Grundbuchblatt: Bekommt die Bank weiter ihr Geld, interessiert sie deine Sicherungshypothek überhaupt nicht. Der Gläubiger der Hypothek kommt an die bereiteste Rangstelle.
Der Eintragung der Sicherungshypothek zu widersprechen, macht für mich mal keinen Sinn. Den Weg der Grundbucheintragung geht der Gläubiger eigentlich erst dann, wenn der Betrag bereits ergebnislos gepfändet wurde. Die Höhe der Sicherungshypothek richtet sich nach der im Mahnbescheid titulierten Schuld.
Wenn ich so ne Angst hätte würde ich den Gläubiger bedienen ? Die Bank wird viel eher durch die Schufa aufgeschreckt, wenn man dir schon Zwangshypotheken einträgt.
Werden Grundbucheinträge in der Schufa eingetragen?
Nein aber Schulden die zu einer Zwangshypothek führen
Danke für die Antwort, kann es auch auf eine Zwangsversteigerung hinauslaufen, wenn ich gar nicht allein im Grundbuch stehe, sondern mein Lebensgefährte auch zu gleichen Teilen und von der Zwangssicherungshypothek gar nicht betroffen ist? Und was bedeutet die Eintragung in Abt. I ?