Zwangsversteigerung 4%?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zuerst musst du mit deinen Gläubigern mal klären, ob du mit 4% Verzug überhaupt richtig bist. In meinen Verträgen 5% über Basiszins.

https://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php

Die Höhe der Schuld pro Gläubiger, ab dem Datum der Entstehung der Schuld.

Ich drücke dir mal die Daumen, dass sich dieses Geschäft für dich rechnen wird.

Basti1q2a3 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 21:12

In der Region und für meine Verhältnisse ist es trotzdem ein gutes Geschäft für mich. Trotzdem danke

schelm1  11.12.2019, 17:41
@Basti1q2a3

Den Grundpfandrechten aus denen heraus betrieben wird, liegen in alle Regel Zinssätze zwischen 12 % und 18 % zugrunde!

Von einem Geschäft für Sie kann da keine Rede sein, zumal Sie bonitätsmäßig verbrannt

In solchen Fällen treiben die Gläubiger "die Sau gleich mehrfach durchs Dorf", bis es paßt.

Eine der betreibenden Gläbigerin verbundene Gesellschaft steigert an und verkauft anschließend freihähändig mit sattem Gewinn.

Die Bank schreibt entstandenen Ausfall steuerlich ab, den sie über ihre Immobiliengesellschaft wieder zusätzlich einfährt.

Die verbeibenden Titel der Bank verfolgen Sie noch 30 Jahre lang.

Rein finanztechnisch sind Sie "platt"!

Basti1q2a3 
Beitragsersteller
 12.12.2019, 15:53
@schelm1

Nach meinen Informationen mittlerweile vom Amtsgericht und Fachanwalt passt ihre Aussage nicht. Eine Bank ist überhaupt nicht mehr beteiligt und den Großteil hab ich mittlerweile aus eigenem Geld bezahlen können. Nur der Rest dauert eben bis aus fest angelegtem Geld flüssige Mittel werden. Alles weitere werde ich in der Zukunft sehen. Trotzdem danke für Ihre Rückmeldung.

schelm1  12.12.2019, 17:54
@Basti1q2a3

Jeder dem Verfahren beigetretene Gläubiger kann die Anschlußversteigerung betreiben wenn Sie Ihr Meistgebot nicht erfüllen können:

Wenn im Verteilungstermin der Ersteher das Meistgebot nicht zahlt wird die Forderung auf den oder die Gläubiger übertragen und zwar auf jeden genau der Betrag, den der Gläubiger bei ordnungsgemäßer Bezahlung laut Teilungsplan erhalten hätte. Mit dieser übertragenen Forderung kann nun jeder Gläubiger ins persönliche Vermögen des Erstehers vollstrecken (vollstreckbare Ausfertigung gibts beim Vollstreckungsgericht). Zusätzlich erhält jeder Gläubiger eine Sicherungshypothek von Amts wegen ins Grundbuch eingetragen und zwar in Höhe der auf ihn übertragenen Forderung und an der gleichen Rangstelle, die für ihn im Teilungsplan ausgewiesen war.

Als nächstes kann jeder Gläubiger die Wiederversteigerung des Grundstücks beantragen. Damit beginnt ein neues Zwangsversteigerungsverfahren, das sich aber jetzt gegen den Ersteher richtet. Andere Möglichkeiten hat die Bank nicht. Um Zubehör gegen Entfernen zu sichern, müsste der Gläubiger auch sofort die Zwangsverwaltung anordnen lassen. Das hätte er aber besser gleich nach dem Zuschlag gemacht wenn er vielleicht schon Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Erstehers gehabt hat.

Der frühere Eigentümer ist nicht aus dem Schneider. Grundsätzlich muß die Bank das Ergebnis des ersten Versteigerungstermins = das nicht bezahlte Meistgebot auf die Darlehensschuld anrechnen. Diese Wirkung kann sie aber vermeiden, wenn sie gem. §118 Abs. 2 ZVG vorgeht und auf die Befriedigungswirkung durch das Meistgebot verzichtet. Ob die Bank dies tut, ist nicht im Sachverhalt geschildert.

Eine Wiederversteigerung macht aber meist nur Sinn, wenn sie aus der erstrangigen Sicherungshypothek betrieben wird, also vom bestrangigen Gläubiger.

Ein nicht zahlender Ersteher handelt sich also erhebliche Probleme ein, weil er nicht nur das Grundstück/Haus wieder verlieren wird, sondern er auch der Vollstreckung durch die Gläubiger mit Forderungsübertragung ausgesetzt ist und diese Gläubiger müssen mit der persönlichen Vollstreckung nicht warten, bis das Grundstück in der Wiederversteigerung verwertet ist.

Wer Ihnen da irrtümlich oder bewußt Unfug vermittelt hat, sei insoweit dahingestellt.

Basti1q2a3 
Beitragsersteller
 12.12.2019, 18:16
@schelm1

Der obere Teil ist ja richtig aber ich habe mit den meisten Gläubigern geredet. Diese wollen kein Verfahren anstreben sondern warten halt 3 Wochen. Nur die ursprünglichen 3 Antragssteller konnte ich noch nicht erreichen. Ihre Darlegung ist ja soweit richtig nur wenn die Gläubiger nichts gegen mich unternehmen und man sich so einigt passiert ja nichts und alles ist gut. Eine neue Versteigerung wäre auch nicht sofort. Die an der ich teilgenommen habe hat ca 1,5 Jahre Vorbereitung gebraucht. Da warten die Gläubiger lieber 1 Monat. Abgesehen davon das die 3 Antragsteller jeweils nur ca 800€ bekommen. Also werde ich die zu Not nicht nach Rangfolge ablösen. Sondern vorziehen. Klar alles nicht optimal aber ändern kann man es halt auch nicht mehr. Trotzdem danke für ihre Teilnahme

kabbes69  12.12.2019, 18:48
@Basti1q2a3

inhaltlich bin ich hier raus: mich würde nur der Zusammenhang interessieren: so wie es verstanden habe, wurde ursprünglich die Versteigerung von Gläubigern betrieben, kam hier nicht unter den Hammer, danach wurde die Teilungsversteigerung betrieben. Kam der Erbfall hier zwischendrin? Du hast doch im Zuge der Teilungsversteigerung den Zuschlag bekommen???

Basti1q2a3 
Beitragsersteller
 12.12.2019, 21:42
@kabbes69

Hallo ja nee ja, ich hab es im Zuge einer Zwangsversteigerung erworben ( Aufhebung der Gemeinschaft) es war der erste Termin und ich habe den Zuschlag bekommen. Große Familie darum Streitigkeiten in der Familie. Mir ist nun die Bank abgesprungen und ich hätte auch das gesamte Geld aber eben nicht zum vorgegebenen Termin. Wenn alles klappt kann ich die Rest Summe im Januar leisten den meisten Erben wäre das okay aber eben die drei Antragsteller hab ich nicht erreicht. Da ich ihre Daten erst nach den Verteilungstermin bekomme. Klar alle Namen hätte ich aber damit kann man noch nicht viel anfangen. Beziehungsweise sind wohl mindestens ein Antragsteller durch eine Anwältin vertreten und ich hätte lieber mit der geredet da die alles regelt. Dann ein Schreiben aufgesetzt das die Gläubiger bis Sept warten . Und die drei Antragsteller eben vorher ausbezahlt da der Rest auf jeden Fall warten würde. Klar alle kommen als Sicherungshypothek ins Grundbuch ist ja auch okay so. Kann ich dann nach Bezahlung löschen lassen. Aber sollte eben einer nicht warten wollen würde eine neue Versteigerung und so kommen also mehr kosten und Verlust des Hauses für mich. Aber wie gesagt bis es dazu behördlich kommen würde vergeht soviel Zeit im Amt ( weil ja nicht sofort nächsten Tag wieder versteigert wird) das ich schon längst bezahlt hätte. Darum wird sich die Anwältin eher auf meinen Deal einlassen ( denk ich) als das an zu streben. Und wenn es wirklich nur so 800€ ca +- sein wird kann ich die drei locker sofort ablösen.

kabbes69  12.12.2019, 21:59
@Basti1q2a3

dann ist der Teil mit den Gläubigern vielleicht ja noch gar nicht so kritisch. Die Eintragungen in Abteilung II und III des Grundbuch sind dir ja wohl bekannt.

Nur wenn die Bank dich im Stich lässt? Gehen bei mit wieder die Warnlampen an.

Kannst dich ja mal melden, wie die Sache ausging :-)

Basti1q2a3 
Beitragsersteller
 13.12.2019, 20:31
@kabbes69

Ja ich gebe den Ausgang bekannt 😝. Sie haben mich im Stich gelassen weil ich ohne Arbeit bin und eine private Rente bezogen habe, die nach Ihrer Haushaltsrechnung nicht ausreichend sei 🤦🏼‍♂️ Die fünfstellige Summe auf meinen Bausparvertrag hat sie nicht interessiert 🤦🏼‍♂️. Eigenanteil von mir waren ca 65-70 % hat alles nicht gereicht . Einfach nur sinnlos gewesen. Lieber jemand mit 1000€ Gehalt und keine Rücklagen uff

lesterb42  14.12.2019, 12:47
@schelm1
Eine der betreibenden Gläbigerin verbundene Gesellschaft steigert an und verkauft anschließend freihähändig mit sattem Gewinn.

Das ist doch wilde Spekulation und hat mit dem Fall hier nichts zu tun!

schelm1  14.12.2019, 15:24
@lesterb42

Das war über Jahre hinweg mein Geschäft; - und kein schlechtes!

lesterb42  14.12.2019, 15:25
@schelm1
war

Vergangenheitsform

Basti1q2a3 
Beitragsersteller
 05.01.2020, 20:32
@kabbes69

So wie versprochen hier eine kleine Zwischeninfo. Alle Kinder wurden ausbezahlt. Nun ist noch ein Gläubiger offen dieser wird den größten Teil diesen Monat noch bekommen. den Rest darf ich dann stück für stück abbezahlen. die Zinsen sind 4% und wirklich nicht merkbar bei der Kaufsumme.

Dann erfolgt die Anschlußversteigerung mit allen Kosten zu Ihren Lasten.

Basti1q2a3 
Beitragsersteller
 10.12.2019, 21:20

Danke für Ihr Kommentar aber nach meinen bisherigen Infos ist dies nicht der Fall zumindest nicht als erster Schritt. Bevor dies passiert würden viele andere Sachen passieren.

schelm1  11.12.2019, 10:03
@Basti1q2a3

Die Hoffnung stribt bekanntlich zuletzt!

Vielleicht findet sich tatsächlich jemand, der Ihnen in Ihrer einstweilen hoffnungslosen finanziellen Situation noch Geldmittel bereit stellt.