Was bedeutet " Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft"?
Hallo ich habe bei mir im Ort in den Zwangsversteigerungen ein Haus gefunden da steht " Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft "
Wie soll ich das nun verstehen mit dem Satz, kann ich mich auch vorher als der Termin ist mit den Person einigen ?
4 Antworten
Meist bei Ehescheidung. Einer will das gemeinsame Haus versteigern lassen. Oder Bei Erben, die Geld sehen wollen.
Manchmal will einer der Gemeinschaft den anderen Teil steigern.
Es handelt sich dabei um eine sogenannte Teilungsversteigerung. Das findet man häufig bei Erben oder Ehepartnern, die in Scheidung leben bzw. geschieden sind. Jedenfalls können sich die Eigentümer (es sind immer mindestens zwei) nicht einigen, was mit der Immobilie passieren soll. Du mußt dich also mit mindestens zwei Leuten einigen. Oft spielen bei Teilungsversteigerungen persönliche Gefühle der Noch-Eigentümer eine große Rolle. Daher können Verhandlungen schwierig oder unmöglich sein.
Ehescheidung, der eine Ehepartner kann den anderen nicht auszahlen --> Versteigerung
kann auch z.B. eine Erbengemeinschaft sein.
Das bedeutet, das es aktuell eine Eigentümergemeinschaft gibt, von der einer die Versteigerung erzwungen hat. Für Dich ist das eigentlich unwichtig, kann allenfalls bedeuten, dass aus dieser Gemeinschaft jemand mitbietet.