Bank gibt falsche angaben! Was tun?

5 Antworten

Ich unterstelle, daß Du vom Amtsgericht, das die Versteigerung durchführt, eine Kopie des Gutachtens erhalten hast. Gegen dieses Gutachten kannst Du beim Amtsgericht Widerspruch einlegen, natürlich mit hieb- und stichfester Begründung. Am besten also Kopien der Baupläne und der alten Bauunterlagen, aus denen die richtige qm-Zahl hervorgeht, beifügen.

lesterb42  08.08.2014, 08:18

Nicht ganz richtig. Der Verkehrswert wird nicht vom Gutachter, sondern formal vom Amtsgericht gesondert festgestelt. Gegen diese Feststellung hat auch der Eigentümer die Möglichkeit Rechtsbehelf einzulegen.

Wenn das Gutachten falsch ist, dann kann man damit die Zwangsversteigerung verhindern bzw. aufschieben. Damit gewinnt man etwas Zeit um den ganzen Fall zu prüfen. Wenn noch Geld für ein Fachanwalt vorhanden ist, dann würde ich mich dort erkundigen. Ansonsten kann vermutlich auch der Verein Liquikon e.V. helfen. Die Internetseite wird gerade neu gemacht, aber die Telefonnummer von Herrn Fiege ist dort angegeben. Ich denke, dass es dort einen guten Rat gibt. Viel Erfolg.

Hast du schon versucht das mit der Bank bzw dem Gutachter erstmal zu klären? (Im übrigen würde dir ein Gericht nichts bringen. Das Haus gehört der Bank, wenn sie weniger angeben möchte ist das ihre Sache)

lesterb42  08.08.2014, 08:16

Das Haus "gehört" nicht der Bank. Diese ist nur Grundrechtspfandgläubigerin.

Ursusmaritimus  07.08.2014, 20:02

Wenn durch falsche Angaben das Haus "unter Wert" verkauft wird verbleibt kein Überschuß für den Eigentümer. Hier haftet der Gutachter und die Bank....

Kathi2041  07.08.2014, 21:50

a Kischkerze: Wie bitte? Falschangaben bei der Zwangsversteigerung sind nach deiner Aussage ohne Problem zulässig? Der hier entstehende Schaden also unbeachtlich??? Du hast eine durchaus interessante Einstellung dafür das du bei einer Bank arbeitest.

besiktaslikiz 
Beitragsersteller
 07.08.2014, 20:09

Das geld vom verkauf bekomme aber ich auch wenn mehr als die hälfte an die bank geht durch die schulden, je höher die summer des verkaufes desto mehr für mich. Und falsch angabe auch wenn es der bank gehört sollte doch strafbar sein, da es ja eigentlich gelogen ist ?

JanBrendel  28.08.2014, 18:03
@besiktaslikiz

Hallo,

den Sachverständigen, sowie den zuständigen Rechtspfleger können Sie nach 839a ZPO belangen, wenn sich einwandfrei herausstellt, dass der Sachverständige "blind" war und der Rechtspfleger Ihren Anmerkungen nicht nachgeht. Sie dürften ja eine Zeit zwischen 14 und 21 Tagen genannt bekommen haben, um einenStellungnahme zum Gutachten abzugeben. Erst danach wird der Verkehrswert festgesetzt. Nutzen Sie diese Zeit und folgen Sie dem Rat der User hier und weisen Sie den Fehler nach!

Das Haus gehört nicht der Bank. Und gerichtliche Gutachten kann man auch widersprechen wenn man stichhaltige Argumente hierfür hat.

Beispiel: In einem aktuellen Gutachten wird bei dem Bodenwert auf eine Bodenrichtwertkarte von 2007 bezug genommen. Nun haben wir aber 2014 und der Bodenwert ist sicherlich gestiegen. Da kann man dann als Beispiel ansetzen.

Rufe beim Gutachter an und mache ihn auf "seine" Fehler aufmerksam.