Zulassungsangebot aktuell nicht möglich-Einklagen?

4 Antworten

Erst wenn Dein Antrag auf Zulassung abgelehnt ist musst Du Widerspruch einlegen , wird dieser negativ beschieden kannst Du vor dem Verwaltungsgericht klagen .

Zum Einklagen brauchst du aber halt auch einen guten Grund... Hast du den denn? Klagen kannst du eigentlich nur, wenn es sachliche oder förmliche Fehler gegeben hat und ich bezweifle, dass du mit der Klage (ohne wichtigen Grund) durchkommen wirst...

Aber grundsätzlich gehe ich davon aus, dass du erst klagen kannst, wenn das Zulassungsangebot abgelehnt wird

panda869 
Beitragsersteller
 18.09.2020, 16:11

Sehr viele klagen sich ja ein und es klappt auch bei denen (bei denen die ich kenne). Der simpelste Grund ist einfach, weil man das Recht auf's studieren hat und auch einen entsprechenden Abschluss dafür gemacht hat (plus erforderliche Praktika, FÖJ etc..). Ich könnte mir auch überhaupt nicht vorstellen etwas anderes zu studieren. Echt schade mit den eingeschränkten Plätzen 😪

Litoje  18.09.2020, 16:13
@panda869

Tut mir wirklich leid für dich... hast du dich denn nur bei einer Uni beworben?

panda869 
Beitragsersteller
 18.09.2020, 16:17
@Litoje

Leider ja, für mich kam nur die in Frage.. es ist dann halt auch meine Schuld, wenn ich dann mit nichts da stehe, aber ich möchte auch nichts studieren, was mich nicht interessiert und was ich dann auch abbrechen würde 😕

Litoje  18.09.2020, 16:19
@panda869

Darf ich fragen, was du studieren willst? Da gibts sicherlich irgendwelche Praktika, die du machen kannst und dann kannst dus ja auch nochmal zum nächsten Sommer- bzw. Wintersemester versuchen. Zumindest wenn dein Schnitt nicht allzu weit vom NC entfernt ist

Du brauchst ne Ablehnung, damit du klagen kannst. Und dann braucht es freie Plätze in der Uni, die nicht vergeben wurden...

Klingt sehr danach, dass du Geld zum Fenster raus wirfst.

panda869 
Beitragsersteller
 18.09.2020, 16:12

Aber wie machen es denn die, die sich einklagen? Woher kommen dann die freien Plätze plötzlich, das verstehe ich nicht

AnglerAut  18.09.2020, 16:19
@panda869

Einklagen geht dann, wenn am Ende Plätze frei sind und nicht vergeben wurden.

Also z.B. wenn in der letzten Runde jemand absagt und nicht nachbesetzt wird.

Zunächst: Was möchtest du denn studieren? Welchen Abischnitt hast du und wo lag die Auswahlgrenze des letzten Semesters?

Für eine Studienplatzklage ist es vermutlich bereits zu spät, da hierbei einige Formalien eingehalten werden müssen. So ist es z.B. Pflicht, den Erstantrag (außerkapazitärer Hochschulantrag) bei der Universität bis zu einem bestimmten Datum einzureichen. Meist ist dieses Datum deckungsgleich mit der regulären Bewerbungsfrist (15. Juli). Eine Klage muss somit bereits VOR dem Ablehnungsbescheid eingeleitet werden.

Durch eine Studienplatzklage klagst du nicht, dass dein Ablehnungsbescheid unrechtens ist, sondern, dass die Universität mehr Kapazitäten besitzt, als diese behauptet. Sollte deine Klage erfolgreich sein, so nimmst du somit niemandem den Platz weg.

Das Klageverfahren dauert ohne Eilverfahren recht lange und kann sich bis zum Ende des Semesters, für welches du zugelassen werden möchtest, ziehen. Du musst somit davon ausgehen, dass sich dein Studium verzögern wird.