Jura-Studium Abbruch und Wiederaufnahme?
Hallo, Ich habe eine Frage bezüglich eines Abbruches meines (Jura-)Studiums. Ich bin für das 2. Semester eingeschrieben und kann aus gesundheitlichen Gründen wahrscheinlich nicht dran teilnehmen. Beurlauben kann ich mich jedoch nicht mehr, es beginnt nächste Woche. Ist es möglich, WÄHREND/Anfang des 2. Semesters das Studium abzubrechen und beispielsweise nach einem Jahr das Studium aber wieder im 2. Semester aufzunehmen ? Oder geht das nicht, wenn man schon mal im 2. Semester eingeschrieben war? Mir wäre es wichtig, das zweite Semester dann neu zu beginnen. Vom ersten Semester habe ich schon 4 Prüfungen für die Zwischenprüfung bestanden. Die würden ja zählen, aber kann ich das Studium auch im 2. Semester aufnehmen oder bin ich automatisch im 3. ?
Lg
4 Antworten
Ich bin mir nicht sicher, ob eine Beurlaubung aufgrund eines triftigen Grundes (z.B. akute Erkrankung bzw. akute Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung) jetzt nicht doch noch möglich ist. Ruf´ mal einen Berater der Zentralen Studienberatung an, der kann das für dich noch genauer abklären. Ansonsten bleibst Du weiter eingeschrieben und arbeitest zu Hause so viel wie Du eben kannst (Fernstudienskript besorgen, z.B. Schuldrecht und/oder Strafrecht allgemeiner Teil). Wenn Du im WS regulär weiterstudieren könntest, dann hast Du letztlich ein Semester mehr studiert. Das spielt hinsichtlich der Höchststudiendauer keine Rolle. Exmatrikulieren wäre nur sinnvoll, falls Du leider für eine nicht absehbare deutlich längere Zeit nicht in der Lage sein dürftest, regulär zu studieren. Du kannst dich dann immer nur für ein 2. Semester bewerben (da gibt es manchmal auch sog. Zulassungsbeschränkungen für höhere Semester, wo dann allerdings nicht mehr nach Notendurchschnitt oder Wartezeit ausgewählt wird).
Eigentlich ist es egal, welche Semesterzahl da steht, denn es geht letztlich nur um die erbrachten Prüfungsleistungen. Wenn du die Prüfungen des zweiten Semesters nicht ablegst, also mit dem Stand des ersten abgeschlossenen Semesters wieder ein Studium aufnimmst, dann wirst du wohl auch ins zweite Fachsemester eingestuft werden.
Allerdings solltest du dir des Risikos bewusst sein, dass nach einer Exmatrikulation auch wieder eine neue Bewerbung erforderlich ist. Es ist ein bisschen ein Glücksspiel, darauf zu spekulieren, sich nach einem Jahr in einem zulassungsbeschränkten Studiengang wieder immatrikulieren zu können.
Ich würde dir ganz dringend empfehlen, deine Optionen mal mit der Studienberatung zu klären. Möglicherweise (wenn du z.B. nicht bis zum soundsovielten Semester die und die Prüfung abgelegt haben musst), könntest du auch einfach eingeschrieben bleiben, ohne wirklich zu studieren.
Aber wie gesagt, kläre das am besten mit der Beratung.
Alles Gute!
Ok, danke für den Hinweis. Mir ging es darum, dass bei einer Unterbrechung die Semesteranzahl auch nicht weitergezählt wird und dass das Studium grundsätzlich möglich ist, auch wenn man nicht in der Regelstudienzeit ist. Für die Abschichtung ist ja ohnehin ein ununterbrochenes Studium notwendig.
In einem anderen Kommentar hast du gemeint, man könne sich nach einem Studienabbruch nicht wieder für Jura immatrikulieren. Das erscheint mir ungewöhnlich und ich habe bei einer Suche danach auch nichts entsprechendes gefunden. Die Re-Immatrikulation wird in der Regel nur versagt, wenn man eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat, aber nicht, wenn man sich freiwillig exmatrikuliert.
Du wärst dann automatisch im dritten Fach- bzw. Hochschulsemester eingeschrieben. Anders wäre es nur, wenn du deine Rückmeldung komplett annullieren könntest. Falls du dich exmatrikulieren würdest, müsstest du dich in jedem Fall anschließend neu um einen Studienplatz bewerben. Dein Platz wird dir nicht freigehalten.
Die Semesterzahl ist letztendlich weitgehend egal. Die Semesterzahl hat nichts mit den Halbjahren in der Schule zu tun, in denen fester Stoff vorgegeben ist. Der Studienverlaufsplan ist nur ein Muster.
Falls du BAföG beziehst, informiere dich schon mal beim BAföG-Amt, wie das später mit dem Leistungsnachweis läuft, wenn du die Frist eventuell wegen Krankeheit nicht einhalten kannst.
Die Semesterzahl ist leider in Jura für Freischuss und Abschichten eben nicht egal. Und exmatrikulieren und dann wieder immatrikulieren ist im Jurastudium nicht vorgesehen, da man, wenn man einmal ein Studium der Rechtswissenschaften in Deutschland abgebrochen hat, nicht mehr für einen Studienplatz zugelassen ist.
Ich bin mir recht sicher, dass es auch an deiner Uni andere Möglichkeiten gibt für Leute, die während des Semesters krank werden. Ein Abbruch mit allem, was möglicherweise noch daran hängt, wird sicher nicht nötig sein. ;)
In Österreich war das bislang ein Problem, wird aber auch geändert. Beurlaubung im Semester aus Krankheitsgründen ist eigentlich immer möglich. Ist mir auch passiert, das beliebte Drüsenfieber ...
Oh, dann willkommen im Club der Epstein-Barr-Geplagten....
Das Problem ist die postvirale Fatigue, die hält oft monatelang an. An Studieren ist da zunächst nicht zu denken. Momentan gibts ja ja mehr Berichterstattung drüber, wegen post Covid/long Covid
Die Semesterzahl ist in Jura auf Grund von Relevanz für Abschichtung und Freischuss leider nicht egal.