Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dualem Studium?
Hallo zusammen,
am 31.08. endet mein duales Studium. Eine neue Beschäftigung nehme Ich erst am 01.10. auf, jedoch in einem anderen Unternehmen. Habe Ich Ansprüche auf Arbeitslosengeld in diesem Monat? Wenn ja wieviel? Ich habe vom aktuellen Betrieb einen 6-monatigen Vertrag angeboten bekommen und abgelehnt. Die neue Beschäftigung ist nicht befristet.
Während meines Studiums habe Ich alle Sozialbeiträge geleistet. (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung etc.). Mein Bruttogehalt im 3. Jahr betrug ca. 950€
Danke für eure Hilfe!
LG
2 Antworten
Solange du der Vermittlung in Beschäftigung zur Verfügung stehst,sollte dir auch ALG - 1 zustehen,du hast ja dann innerhalb von 2 Jahren min. 1 Jahr Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt !
Dein Anspruch sollte dann nicht wie normal vom durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit berechnet werden,sondern vom letzten Gehalt ca. 60 % vom Netto.
Du musst also nur Bewerbungen schreiben,selbst wenn du schon etwas festes hast und dich ggf.auf Stellenangebote bewerben,die du von der Agentur für Arbeit bekommst.
Dann können sie dir nichts.
Wenn du aber gleich sagst das du schon zum 01.10.2016 etwas festes hast,dann kann dein SB - natürlich auch darauf verzichten und dich ggf.in eine Maßnahme stecken.
Was da gerade im Angebot ist und wo noch freie Plätze zur Verfügung stehen !
Das könnte z.B. eine sein wo du lernst bzw.lernen sollst wie man Bewerbungen schreibt.
Bringt ja sehr viel wenn ich schon eine neue Stelle habe?!
Ob das was bringt oder nicht ist den SB - in der Regel egal,die sehen nur da sind noch Plätze frei die besetzt werden müssen und wenn du dann schon mal zur Verfügung stehst,stecken sie dich eben da rein,wenn eine Suche nach einer Beschäftigung nichts mehr bringen würde !
Wenn du dann ohne wichtigen Grund ablehnst oder die Maßnahme abbrechen würdest,dann würde es eine Sperre von 3 Wochen geben,dass wäre zumindest die Regel.
Beim zweiten mal würde es dann auch noch mal 3 Wochen Sperre geben und beim dritten mal dann 12 Wochen.
Naja, bisschen spät, um das zu beantragen... Eigentlich sollte man das 3 Monate vor Auslaufen des Vertrags machen.
Vielleicht kannst du ALG beantragen, ich weiß nicht, in wie weit der nicht angenommene Vertrag dem im Wege steht... Aber auf jeden Fall wirst du einen Bogen ausfüllen müssen, wieso du dich viel zu spät meldest, und evtl. kriegst dann ne Sperre....
Und: Auch wenns saudumm ist, kanns sein, du musst in dem Monat Bewerbungen schreiben...
Ach, und wegen der Höhe: 60% des Durchschnitts deiner letzten 12 Monatsgehälter
In welche Maßnahmen?