Zahlungsaufforderung vom Jobcenter widersprechen, wie vorgehen?

4 Antworten

Bestimmt wird dir auch mitgeteilt, wie die Überzahlung entstanden ist.

Wenn es sich statt der Überzahlung um eine Nachzahlung handelte, würdest du dann auch widersprechen wollen? Also!

schufro1000 
Beitragsersteller
 14.11.2016, 11:37

Würdest du einer zu Unrecht gestellte Zahlungsaufforderung nachkommen, weil du nicht widersprechen würdest, wenn du eine Nachzahlung bekommen solltest? Bitte zuerst in den Spiegel schauen, bevor du über andere urteilst. Also!

Zumverzweifeln  14.11.2016, 14:51
@schufro1000

wir wissen nicht, ob die Nachforderung zu Unrecht besteht- deshalb empfahl ich Überprüfung!

In dem Bescheid über die Forderung sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein,da kannst du nachlesen wie du dagegen vorgehen kannst,in der Regel kannst du erst mal fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch einlegen und sollte der nichts bringen beim zuständigen Sozialgericht klagen !

Wenn du deiner Mitwirkungspflicht immer nachgekommen bist und das Jobcenter anhand deiner Mitteilungen und Nachweise deinen Bedarf korrekt hätte berechnen können,dann kannst du versuchen mit dem Vertrauensschutz nach § 45 Abs. 2 SGB - X weiter zu kommen.

Such dir diesen mal aus dem Internet und lies mal was da steht,wenn das auf dich zutrifft dann legst du schriftlich einen Widerspruch ein und berufst dich auf § 45 Abs. 2 SGB - X Vertrauensschutz.

In der heutigen Gesellschaft muss immer jeder Scheiß gleich vor Gericht...

Lege schriftlich Widerspruch gegen den falschen Bescheid ein. Begründe in dem Schreiben, was an dem Bescheid falsch ist. Damit hast du erst mal den ersten Schritt gemacht, das Jobcenter ist dann in der Bringschuld.

Wenn die wirklich einen Fehler gemacht haben, werden Sie es hoffentlich merken. In der Regel werden sich die meisten Fälle an dieser Stelle wohl erledigt haben, sofern wirklich ein Fehler des jobcenters vorliegt.

Wenn nicht, kann man immer noch schauen, ob man irgendwo eine kostenlose/günstige Erstberatung bekommt.

LG, Chris

Lies dir die Rechtsbehelfsbelehrung im Rückforderungsbescheid durch.