Weiterbildungsmaßnahme abbrechen wegen Jobaufnahme?
Guten Tag,
ich habe seit Anfang Januar eine Weiterbildungsmaßnahme durch das Arbeitsamt (also einen Bildungsgutschein) ausgestellt bekommen.... diese Weiterbildung würde allerdings noch bis zum 15.05.2019 gehen. Nach Ende nächster Woche beginnt ein Modul (dauert 6 Wochen) , was mir der Mitarbeiter vom Weiterbildungswerk/Arbeitsamt gutgeredet haben, was mir aber realistisch betrachtet nicht viel bringt in Hinsicht auf das, was ich machen möchte (dies sagt auch mein aktueller Dozent des aktuellen Moduls)
Wenn ich mich jetzt zum Beispiel die nächsten Wochen bewerbe (nachdem ich mein gewünschtes Modul fertig habe, das wäre am 15.03.2019) und zufällig einen Job finden würde, der in die Richtgung geht, die ich auch machen möchte...
Wie sieht das dann aus? Könnte ich die Maßnahme dann abbrechen bzw. würde das Stress mit der Agentur geben zwecks Geld?
Rein logisch würde ich denken, dass ein Abbruch möglich ist und das auch keine Probleme geben sollte, da die Weiterbildung ja eig. auf das Ziel eine Arbeit zu finden ausgelegt ist... Allerdings bei Dingen mit dem Arbeitsamt bin ich mittlerweile vorsichtig :(
2 Antworten
Schlicht und ergreifend - Arbeitsaufnahme ( Vollzeitbeschäftigung - die Dich unabhängig von den Leistungen des AA / JC macht ) geht vor Weiterbildungsmaßnahme des AA.
Und das klärt man denn vorher mit dem zuständigen SB. Bis dato sind das doch ehedem noch ungelegte Eier.
Wenn du die Weiterbildung abbrichst kann es passieren das das JC einen Teil der Kohle zurück haben will.
und wie sieht das dann mit den Kosten aus, die quasi durch den Abbruch nicht "wahrgenommen werden"? der komplette Bildungsgutschein wurde ja schon bezahlt und ich habe bisschen Angst, dass (wie auch Payns schreibt) man einen Teil aus eigener Tasche bezahlen muss....