Fahrzeug ummelden mit Versicherungsnehmer wechsel?

9 Antworten

Bei Wechsel des VN ist auch ein Versichererwechsel möglich. Falls aber z.B. ein Rabatt übertragen werden soll, wird der neue Versicherer auch den Wechselgrund erfahren.

Sollte der im Zahlungsverzug liegen, ist mit der Kündigung des neuen Versicherers zum nächst möglichen Zeitpunkt zu rechnen.

siola55  28.04.2019, 22:29

Da kein Fahrzeugwechsel vorliegt, kann auch kein Versich.nehmerwechsel bzw. Versichererwechsel erfolgen... :-((

kevinb3009 
Beitragsersteller
 28.04.2019, 11:17

Der Halter soll gleich bleiben, der VN soll wechseln, die Versicherungsgesellschaft soll aber wieder die selbe werden, es wird ein anderer ruhender Vertrag zugrunde gelegt, dessen sf freiheitsrabatt genutzt werden soll. Es gibt keinen Zahlungsverzug oder sonstiges

siola55  28.04.2019, 22:42
@kevinb3009

Wieso versuchst du es dann nicht mal mit einer Rabattübertragung? Oder bist du dummerweise bei der AdmiralDirekt gelandet???

Ein Versich.maklerbüro kann dir da gerne weiterhelfen... ;-)

.... wer sich so eine teure Variante aufschwatzen lässt, sollte auch den Pups in der Hose haben und den Makler/Berater auf den Topf setzen, wenn sein Vorschlag wie hier daneben geht.

Wieso hat der bei so einer banalen Frage keinen Plan?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn ein Versicherungsnehmerwechsel vorliegt, geht dies.

siola55  28.04.2019, 22:35
Geplant ist es das Fahrzeug abzumelden um aus dem Vertrag zu kommen und es erneut über mich anzumelden...

Es muß auch ein Fahrzeugwechsel vorliegen, ergo geht dies so wie geplant leider nicht :-((

Nur, wenn der Versicherungsnehmer und auch der Fahrzeughalter wechselt, kannst du den Versicherer wechseln.

Aber ein Versicherungsnehmer kann jederzeit gewechselt werden, aber nur dann wenn du auch beim derzeitigen Versicherungsunternehmen bleibst.

Geplant ist es das Fahrzeug abzumelden um aus dem Vertrag zu kommen und es erneut über mich anzumelden...

Dies wird leider nicht gehen, da kein Fahrzeugwechsel vorliegt :-((

Dein Vater muß fristgerecht mit 1 Monat die Kfz-Versicherung zum Vertragsablauf kündigen; somit brauchst keine unnötige Ab- bzw. Anmeldung, da nur mit unnötigen kosten verbunden!

Gruß siola55