Vertrag widerrufbar?
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Hallo!
Ich habe vor ein par Monaten mit einem Familienmitglied einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen. Darin ist niedergeschrieben, dass ich ab September in festgelegten monatlichen Raten das Motorrad, welches aktuell noch dem Vertraggeber gehört, abbezahle. Nach vollständiger Bezahlung wird der Kaufvertrag geändert und das Motorrad wird auf meinen Namen umgeschrieben. Nun ist es aber so, dass wir momentan Familiäre Probleme haben und der Vertraggeber einfach das Motorrad verkaufen will. Ist dies möglich, dass er einfach aus dem Vertrag austritt und das Motorrad verkauft, ohne meine Einwilligung?
Vielen Dank im Voraus für Antworten!
7 Antworten
Da fehlen ein paar wichtige Informationen:
Aus einer vorherigen Frage (Go-Jugendreise) schließe ich das du noch nicht volljährig bist. Weiterhin gehe ich mal stark davon aus, dass du diesen Vertrag mit einem Elternteil abgeschlossen hast. Und lass mich raten, du bist jetzt sauer weil sie deine 125er verkaufen möchten?
Falls die Minderjährigkeit zutrifft:
Willkommen im Leben! Du bist nur beschränkt geschäftsfähig bis zu deinem 18ten Lebensjahr, was bedeutet alle deine Kaufverträge sind „schwebend unwirksam“, können also von der Seite deiner Eltern aus jederzeit aufgelöst werden. Verträge, ob mit deinen Eltern oder sonst wem, sind egal wie ungültig, außer sie sind „rechtlich vorteilhaft“, was bei einer Schenkung der Fall wäre. Der Vertrag mit deinen Eltern(?) ist also so viel wert wie das Papier auf dem er geschrieben wurde. Kaufverträge, egal wie die Zahlungsmöglichkeiten aussehen, die wiederkehrende Zahlungen verlangen sind dir nicht möglich ohne eine Einwilligung der Eltern(?).
Wenn der Vertrag nicht mit deinen Eltern abgeschlossen wurde, dann hätten diese jedenfalls zustimmen müssen. Haben sie dies nicht getan, kann der Vertragspartner ebenfalls jederzeit zurücktreten.
Das stimmt wohl, - danke!
Wenn ihr kein Widerrufsrecht vereinbart habt, dann ist das nicht möglich. Gesetzliches Widerrufsrecht was man allgemein so kennt bezieht sich auf Verbraucher. (Wenn du bei nem Unternehmen als Privatmann was kaufst. Meist Online/Fernabsatz.)
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es ausschließlich nach Fernabsatzgesetz.
Er kann das Motorrad nicht doppelt verkaufen. Wenn ihr einen Kaufvertrag mit Ratenzahlung vereinbart habt, muss er sich dran halten.
So lange sich beide Vertragspartner an die ausgemachten Bedingungen halten, kann der Vertrag NICHT einseitig aufgehoben werden.
Nein, ihr habt einen Vertrag, darauf kannst Du bestehen.
Na, er kann es schon ohne Deine Einwilligung verkaufen, aber dann hast Du Anspruch auf Schadensersatz, wenn Du einen nachweisen kannst. Er muss Dir im Prinzip ein Motorrad zur Verfügung stellen. Im Zweifelsfall ein anderes.
Allerdings befindet sich das Motorrad doch in Deinem Besitz und Du hast die Schlüssel und die Papiere, oder?
Es dürfte ihm sehr schwer fallen, das Motorrad dann zu verkaufen.
Vor allem, weil er dem Käufer die Schlüssel und die Papiere nicht geben kann.
Du bist jedenfalls nicht zur Herausgabe verpflichtet. Daher würde ich das einfach ganz in Ruhe auf mich zukommen lassen. Das Problem mit dem Käufer hat Dein Familienmitglied ja selber. Er oder sie muss dem Käufer ja erklären, warum er das Motorrad nicht bekommt.
Schlüssel und Papiere sind noch im Besitz vom Vertraggeber. Die Schlüssel bekomme ich eigentlich, sobald ich meinen Führerschein habe. Die Papiere dann nach vollständiger Bezahlung.
Dann wird es schwierig, wenn Du den Schlüssel nicht hast. Du hast dann zwar einen Anspruch, müsstest diesen aber auch durchsetzen. Das lohnt sich ehrlich gesagt nicht, Du solltest versuchen, jemand anders zu finden, der Dir das Motorrad finanziert.
D.h. Das Motorrad kann nicht einfach so verkauft werden?