Zukünftiger Vermieter hat Mietvertrag verloren! Verliere ich jetzt die Wohnung?
Hallo ihr Lieben! Ich beginne am 01.09. eine Ausbildung und habe mir daher eine neue Wohnung gesucht und Ende Juli den Mietvertrag unterschrieben. HEUTE (4 Tage vor der Wohnungsübergabe) meldeten sich aber meine Vermieter und meinen, dass doch gar kein Mietvertrag vorliegt! Ich habe mehrmals diesen Monat mit Ihnen telefoniert und nie ist ein Wort gefallen. Nochmal genau zu meiner Situation: Ich habe mir im Juli die Wohnung angesehen und habe auch sofort zugestimmt. Den Vertrag mussten sie mir dann schriftlich per Post schicken (wohne aktuell 3h entfernt) und ich habe diesen innerhalb von 2 Tagen zurückgeschickt. Natürlich per Einwurf! Ich habe auch die Bestätigung, dass der Vertrag pünktlich angekommen ist, schriftlich von der Post. Dass der Vertrag angekommen ist, können sie dann doch auch eigentlich gar nicht abstreiten oder? Ich habe auch schriftlich, dass sie sich an den Vertrag binden, solange dieser innerhalb einer Woche angekommen ist und dass er pünktlich war kann ich ja belegen! Aktuell durchsuchen sie angeblich die Archieve nach dem Vertrag, falls er ja vielleicht nur verlegt wurde. Aber (ist eine große Firma) die eigentlichen Zuständigen erreicht man ja einfach nicht! Nur die arme Sekretärin. Was ist, wenn sie ihn nicht finden und der vielleicht ausversehen weggeschmissen wurde? Steht mir dann überhaupt noch was zu? Die Kaution habe ich ja auch schon überwiesen und das war keine kleine Summe. Noch viel schlimmer ist es ja, dass ich meine Ausbildung nächste Woche anfangen will, die kann ich ohne Sitz in der Stadt nämlich nicht mehr antreten, da die Berufsschule auf eine Adresse in der Stadt beharrt! Bekomme ich keine Wohnung ist also im Grunde für mich erstmal alles gelaufen! Hatte einer von euch schon mal sowas ähnliches und hat vielleicht Tipps für mich? Ich weiß überhaupt nicht was ich jetzt noch machen soll!
12 Antworten
Das ist ja eine verzwickte Situation. Wenn in 4 Tagen die Wohnungsübergabe vereinbart ist, der Vertrag verloren gegangen ist, würde ich den Mietvertrag persönlich vor Ort erneuern. Ich nehme ja an, dass der Mietvertrag beim Vermieter sicher auch elektronisch abgespeichert wurde.
Trotzdem wird doch dort elektronisch abgespeichert worden sein. Vielleicht gibt es auch eine Vorgangsakte (es gibt ja dazu auch umfangreichen Schriftverkehr). Die sollen dir eine unkomplizierte und zügige Problemlösung vorschlagen...
Dabei wird es wahrscheinlich auch bleiben. Einfach warten und hoffen..
Danke für deine Antworten!
Es war ja ein Einwurfeinschreiben, wenn ich es richtig verstehe? Dann hast Due inen Beleg mitd er Sendungsnr. Den lässt Du ihnen in Kopie mal zukommen. NICHT DAS ORIGINAL, das behältst Du, bis die Sache gegesssen ist!
Auch über den Eingang der Kaution auf deren Konto ist ja klar,dass ein Vertrag geschlossenw urde.
Das wird sich alles klären- behalt die Ruhe und lass Dich nicht irre machen!
Alles Gute und dann viel Erfolg in der Ausbildung!
Dankeschön. Bin nur aktuell sehr unter Stress und mich wühlt sowas immer schrecklich auf. Habe halt nur schreckliche Angst vor dem schlimmsten Fall. Viel Zeit habe ich halt einfach nicht mehr. :/
Verständlich, das ist ja auch ne doofe Situation.
Man denkt, jetzt ist alles in trockenen Tüchern und richtig gemacht und dann so ein Bockm.st.
Schick der Sekretärin mal Deine Belege in Kopie,d ann sieht die, jetzt müssen sie sich aber mal sputen.
Das Problem ist ja auch die Zeit. Hätte ich noch einen Monat wäre ich bei Weitem entspannter. Es ist halt nur so, dass ich bis zum 01.09. wirklich die Wohnung brauche. Nur drei Tage später und meine Ausbildungsstelle wird gestrichen. :(
Sende Kopien (!!!) der Belege von der Post und Überweisungsquittung an den Vermieter, Du kannst es auch Faxen oder per email schicken. Mich wundert, dass Du selbst keinen Vertrag erhalten hast, normalerweise haben sowohl Vermieter als auch Mieter der Wohnung ein Exemplar des Mietvertrages.
Wenn Mietverträge per Post abgeschlossen werden, ist es absolut üblich, dass der Vermieter 2 Verträge an den Mieter schickt, ohne vorher selbst zu unterschreiben. Der Mieter schickt dann beide Verträge unterschrieben zum Vermieter zurück und bekommt dann seinerseits einen auch vom Vermieter unterschriebenen zurück. Damit soll z.B. erreicht werden, dass der Mieter auch wirklich ein Exemplar zurück schickt. Würde er das nämlich nicht tun, dann wüsste der Vermieter nicht, ob der Vertrag unterschrieben wurde oder ob der Mieter sich die Verträge "nur aus Spaß" hat zuschicken lassen. Der Vermieter hätte also womöglich einen rechtsverbindlichen Vertrag abgeschlossen, ohne dass er davon weiß.
Ich habe beide Exemplare zum unterschreiben bekommen, musste diese aber per Post wieder hinschicken, damit die Firma nochmal unterschreiben kann. Daher habe ich ja auch schriftlich eine Verpflichtung der Firma bekommen, dass sie den Vertrag bei pünktlichem Erhalt unterschreiben müssen.
So ist es auch korrekt. Du hättest Dir noch eine Kopie machen sollen. Das wirst Du mein nächsten Mal mit Sicherheit tun.
So ist es auch korrekt. Du hättest Dir noch eine Kopie machen sollen. Das wirst Du mein nächsten Mal mit Sicherheit tun.
Auch das ist noch keine Sicherheit.
Nur ein unterschriebener Vertrag von Mieter und Vermieter ist es.
Ich kann deine Aufregung verstehen - aber nun ruhig Blut!
Du hast den Nachweis der Post über das Einschreiben und den Nachweis, dass der Vertrag dort im vorgegebenen Zeitrahmen eingegangen ist.
Gut, dass du auch eine Kopie vom MV gemacht hast, auch wenn die Vermieter-Unterschrift noch fehlt. Du hast bereits Kaution auf die Wohnung bezahlt (bei Überweisung genau angegeben wofür?). Schicke Kopie vom Einschreibenbeleg und Kautionszahlungsbeleg an diese (Schlamper-)Firma.
Ebenso nochmals die Kopie von MV, die du hast. Sie haben ja noch die Möglichkeit den Vertrag zu unterschreiben und an dich zu senden.
Sie haben dir nachweislich zugesagt, den MV innerhalb einer Frist zu unterzeichnen bzw. dir die Wohnung zugesagt, wenn du rechtzeitig den Vertrag unterschrieben zurücksendest. Das hast du ja gemacht.
Wenn sie dir nunmehr aufgrund ihres Fehlers die Wohnung nicht geben, gehe unverzüglich zum Anwalt wg. Schadenersatz (Wohnen in Pension etc.), aber geb wegen sowas nicht deinen Ausbildungsplatz auf.
Hier lohnt es sich für seine Rechte zu kämpfen und deine Karten sind dabei sehr gut! Mach alles schriftlich (nicht telefonisch) oder per E-mail und fertige für dich Nachweise an.
Die Kaution habe ich ja auch schon überwiesen und das war keine kleine Summe.
Du hättest die Kaution in drei Raten zahlen dürfen beginnend ab Mietbeginn
Was aber jetzt sehr wahrscheinlich zu Deinem Vorteil sein wird., denn wer zahlt eine Kaution ohne eine Vertrag zu haben zu dem hast Du Nachweise über das Einwurfeinschreiben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter gegen Dich entscheuiden würde.
Aktuell durchsuchen sie angeblich die Archieve nach dem Vertrag, falls er ja vielleicht nur verlegt wurde. Aber (ist eine große Firma) die eigentlichen Zuständigen erreicht man ja einfach nicht! Nur die arme Sekretärin. Was ist, wenn sie ihn nicht finden und der vielleicht ausversehen weggeschmissen wurde?
Ist schon komisch, ich als Vermieter würde einfach zwei neue Exemplare zuschicken; seltsam, sehr seltsam die Vermieter.
Ich würde ja auch am liebsten in den nächsten Zug und unterschreiben. Aber die Zuständigen sind halt einfach nicht da und wann die wieder da sind kann mir keiner sagen.