Vermieter vereinbart Gegenstände im Mietvertrag und hält sich nicht dran, was können meine Eltern tun?

2 Antworten

Hallo rusiha,

wenn im Vertrag steht, dass die Wohnung mit irgendwelchen Gegenständen (ich nehme jetzt mal an, es handelt sich um Möbel) vermietet wird und die Gegenstände fehlen dann, dann ist das ein Mangel an der Mietsache.

Du zeigst den Mangel beim Vermieter schriftlich an.

Wenn er nicht reagiert, dann zeigst du den Mangel nochmal an und setzt eine Frist.

Falls er nicht reagiert, minderst du die Miete. Das würde ich aber nur machen, wenn ich mich beim Mieterverein oder einem Rechtsanwalt beraten lassen habe. Wenn die Mietminderung zu hoch ausfällt, kann man sich unter Umständen eine Kündigung einhandeln.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

rusiha980 
Beitragsersteller
 22.01.2022, 16:50

Deine Antwort ist am besten, vielen Dank!

Hier sehe ich die Möglichkeit, den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung und damit Wegfall der Geschäftsgrundlage anzufechten (§ 123 BGB).Das hätte die Folge, dass der Mietvertrag von Beginn an aufgehoben wird.

Die Frage ist dabei, ob das so auch gewollt würde.

Zum Anderen: Waren die Gegenstände Eigentum des Vermieters oder des Vormieters? Durfte der Vermieter überhaupt darüber verfügen?

Wenn er Eigentümer war, und lt. Mietvertrag diese in den Besitz der Eltern übergehen sollten, wäre / ist eine Vertragsverletzung gegeben und damit auch eine Mietminderung angezeigt, zugesicherte Eigenschaften der Mietsache sind nicht (mehr) vorhanden. Je nach Art und Umfang der resultierenden Beeinträchtigung (-en) wäre eine bestimmte Minderungsquote festzulegen. Das könnte nur vor Ort auantifiziert werden.

Wie lautet denn im Mietvertrag die diesbezügliche Vereinbarung (Überlassung, Schenkung, Vermietung der Sachen)?