Unvollständiger Mietvertrag?
Für eine Wohnung haben meine Frau und ich einen Mietvertrag vorliegen, der mir komisch erscheint. Er ist von "Haus und Grund" und eindeutig stark vermieterfreundlich.
1) Die qm-Anzahl wird nicht benannt. Es ist mir bekannt, dass dies nicht sein muss. Aber 2) dies ist doch notwendig, nämlich, da der Umlageschlüssel des Frischwassers nicht genannt wird. Somit gilt §556a Abs.1 BGB, nämlich die Umlage über die qm-Anzahl, die ja nichtmal im Vertrag steht!?!
3) Der Vertrag verlangt, dass wir die Wohnung so übernehmen, wie gesehen und, dass die Wohnung bezugsfertig und einwandfrei ist, obwohl eine Wohnungsübergabe noch nicht stattfand und erst nach Mietbeginn stattfinden kann, da die Vermieter im Urlaub sind.
4) Wir haben bisher keine NK-Abrechnung gesehen und finden es unverschämt, dass wir für die Gartenpflege zahlen sollen (lt. Vertrag), obwohl wir keinen Zugang zum Garten haben (Vermieter wohnen im EG und lassen sich offenbar von den Vermietern der Wohnung alles zahlen).
5) Der Mietbeginn soll ab dem 01.01 anfangen, obwohl die Wonungsübergabe erst aufgrund des Urlaubs der Vermieter am 05.01. stattfinden kann.
Die Wohnug ist sehr schön, allerdings sind uns Schäden am Parkett aufgefallen und wir wollen nicht im Vertrag den einwandfreien Zustand unterschreiben, bevor eine offizielle Übergabe stattfand. Das verlangt der Vertrag jedoch.
Was haltet ihr von den Punkten? Wir sind hin- und hergerissen, da die Wohnung sehr schön ist und ideal, die Vermieter allerdings irgendwie versuchen, uns zu übervorteilen..
Danke für Eure Anregungen!!
8 Antworten
Zu 1 gilt wohl folgendes:
§ 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
(2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Zu 3:
Erst unterschreiben wenn die Wohnung auch besichtigt wurde.
Zu 4:
Vielleicht ist eine Pauschale vereinbart, dann braucht keine Abrechnung gemacht werden.
Dann sollte man über die Höhe der ersten Miete mit dem Vermieter reden.
Die Wohnug ist sehr schön, allerdings sind uns Schäden am Parkett aufgefallen und wir wollen nicht im Vertrag den einwandfreien Zustand unterschreiben, bevor eine offizielle Übergabe stattfand. Das verlangt der Vertrag jedoch.Ich würde den Vertrag auf keinen Fall so unterschreiben, sei die Wohnung noch so schön!
Der Vermieter versucht eindeutig, euch über den Tisch zu ziehen! Ich würde den Mietvertrag so nicht unterschreiben, egal, wie schön und ideal die Wohnung auch ist. Ärger in Zukunft ist vorprogrammiert! Es gibt auch noch andere schöne Wohnungen!
Lasst es bloß sein!!
Wie @dafee schon geschrieben hat - der Ärger ist zum Greifen nah, und somit werdet ihr bald einen weiteren Umzug finanzieren können. Ich weiß (leider), wovon ich rede.
Würde ich nicht unterschreiben. Und wenn das jetzt schon so anfängt wird es sicher noch schlimmer werden. Wir müssen unseren Ex- Vermieter jetzt auch vor Gericht ziehen. Dann lieber noch weiter suchen bis man etwas besseres findet.
Dieser Mietvertrag wird von einem Verein ausgegeben in dem Dein zukünftiger Vermieter Mitglied ist. Dieser Verein entwirft Mietverträge die auch für Dich eine gute Grundlage zum mieten einer Wohnung bedeuten. Haus und Grund ist ein seriöser Verein. Die Dinge die Du hier beschreibst sind nicht anrüchig. Irgendwo im Vertrag wird eine qm Zahl eingetragen werden, es wird auch eine NK Pauschale eingetragen, die dann einmal im Jahr abgerechnet wird. Da Du noch nicht wohnst kannst Du auch noch keine NK bekommen oder haben. Da Ihr die Wohnung besichtigt habt, wisst Ihr auch wie dieses aussieht, sollten sich bei der Übergabe Dinge zeigen die Ihr so nicht akzeptiert, werden diese in einem Übergabeprotokoll verzeichnet um bei späteren Streitigkeiten bewiesen werden zu können. Und das der Vermieter Urlaub macht ist kein Grund das als Mangel zu sehen. Das ist so bei Umzügen zum Jahreswechsel. Wer einen Vertrag nicht unterschreibt bekommt halt auch keine Wohnung, so ist das Spiel im Vermietergeschäft nun mal.