Zu unrecht erwirkter Pfändungstitel trotzdem wirksam?

7 Antworten

... Bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht vergeht so einige Zeit! Ich glaub diese Geschichte nicht. Wieso sollte ein Gläubiger sich um einen Titel bemühen, wenn eine Forderung komplett nichtig ist, denn dafür muss er mit Gerichtskosten in Vorlage gehen (wenn über Anwalt,dann auch dafür die Kosten vorweg bezahlen)?? Erst kommt der Titel (entweder über Mahnbescheid, dann Vollstreckungsbescheid oder Forderungsklage, Versäumnisurteil) da hat man zweimal die Möglichkeit gegen unberechtigte Forderungen Widerspruch oder Einspruch einzu legen. Bei Rechtskräftigkeit des Titels hat man die Möglichkeit einen Zwangsvollstreckungsauftrag an einen Gerichtsvollzieher zu stellen oder über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eine Kontopfändung oder Lohnpfändung zu betreiben. Selbst da kann man der Zwangsvollstreckung noch widersprechen (selten mit Erfolg, bringt nur etwas Zeitgewinn). In oben beschriebenen Fall prüft nach Rechtskräftigkeit niemand mehr, ob die Forderung berechtigt, verjährt oder sonst was ist. Schließlich hatte er in jedem Fall zweimal die Chance sich gegen "unberechtigte Forderung" zu wehren. Wenn der Gerichtsvollzieher zweimal klingelt - ist es einfach zu spät!

reingeschmeckte 
Beitragsersteller
 30.08.2010, 19:07

Und wieso sollte ich hier einfach eine Frage posten, wenn sie an den Haaren herbeigezogen ist? Ist es denn so ungewöhnlich, dass Firmen sich mal irren?? Ich denke nicht. Außerdem hat der Gläubiger den Fall an ein Inkasso-Büro übergeben, die so unkooperativ und dreist und unfeundlich waren, dass sich mitlerweile auch die Gläubigerfirma von diesem Büro und dieser Art des Geldeintreibens getrennt hat (natürlich nicht aufgrund unseres Falles, sondern aufgrund vieler Vorfälle). Dass es diesem Inkassobüro egal ist, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist, sollte ja auch jedem einleuchten. Schlimm finde ich es nur, dass die Gerichtsvollzieher mit solchen TOTAL SERIÖSEN Büros zusammenarbeiten. Aber letztendlich liegt die Schuld bei meinem Freund. Er hat den Fehler gemacht, dass er auf die vielen Schreiben überhaupt nicht reagiert hat. Ja, es gibt Leute, die keine Briefe öffnen (schaut euch diverse "Reality-Sendungen" im TV an). Leider gehört er auch dazu. Hoffe, dass er aus dem Vorfall gelernt hat. Übrigens habe ich mich heute Nachmittag an einen seriösen und kompetenten Anwalt gewendet: der Titel besteht zwar, aber wenn man - wie wir - einen schriftlichen Nachweis des Gläubigers hat, dass die Forderung nichtig ist, wird der Gerichtsvollzieher auch nicht pfänden. Zudem kann man bei Gericht beantragen, den Titel als ungültig erklären zu lassen. Bei Summen unter € 5.000,- geht das beim Amtgericht und ohne Anwalt. Also, glaub die Story oder nicht, aber sie ist - leider leider - wahr.

BS3BM  30.08.2010, 19:37
@reingeschmeckte

Gerichtsvollzieher bekommen ihr "Revier" zugeteilt und nur dort können und dürfen sie vollstrecken - außer sie machen für Kollegen Urlaubsvertretungen. Insofern ist es schon aus solchen Gründen nicht möglich mit "Inkassobüros" zusammenzuarbeiten. Wenn der Gläubiger es euch schriftlich gegeben hat, dass die Forderung nichtig ist, wieso zieht er dann den Zwangsvollstreckungsauftrag nicht zurück (was er jederzeit tun könnte) und händigt euch den "entwerteten" Titel aus!!?? Dazu braucht es kein Gericht und keinen Anwalt (der kostet auch wieder Geld). Übrigens so Quatsch-Sendungen im TV schau ich mir nicht an.

er hat alle möglichkeiten ausgelassen eine pfändung zu verhindern, also mus er auch mit den kosten rechnen, welche in diesen zusammenhang entstanden sind, aber man sollte nie einen versuch auslassen immer mit den leute reden vielleicht geht da noch etwas abzuwenden,das sind auch nur menschen die ihre arbeit machen müssen. also selbstinitiative ergreifen auf zu neuen taten um alles abzuwenden, viel glück.

Der Titel ist erwirkt, d. h. rechtskräftig und wird in der Regel auch ausgeführt... wobei du immer noch den Titel mit einer ungerechtfertigten Forderung von dir weißen kannst - lass dich diesbezüglich aber besser von einen Anwalt beraten.

Wenn der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig geworden ist - und das ist er, wenn der Gerichtsvollzieher kommt - dann fragt im Normalfall keiner mehr, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Deshalb hat der Schuldner ja die Möglichkeit, gegen Mahn- und Vollstreckungsbescheid Einspruch zu erheben. Tut er dies nicht, erkennt er die Forderung damit an, egal ob der Grund der Forderung berechtigt ist oder nicht. Ist komisch, ist aber so. Die Kosten muß der Gläubiger zunächst immer vorstrecken, kann sie aber vom Gläubiger zurückverlangen. Ob er das auch tut, bleibt ihm überlassen.

Hallo, gegen den Titel muss Widerspruch eingelegt werden. Das gibt dann eine Gerichtsverhandlung, in der dann die Unrechtmässigkeit des Titels festgestellt wird. Kopf in den Sand und gar nichts machen ist immer Mist. Oder der , der den Titel veranlasst hat, zieht ihn auf seine Kosten zurück und der Gerichtsvollzieher bekommt dann entsprechende Info vom Gericht. Der Gerichtsvollzieher ist nämlich eine ganz andere Baustelle! Er kennt ja nur den Titel und nicht das Drumrum. (Titel ignorieren? Gibt's da vielleicht auch noch andere "Baustellen?) Gg

vollstreckung  31.08.2010, 11:54

Wenn es den Titel schon gibt und die Frist rum ist (danach hört sich das an), kann KEIN Widerspruch eingelegt werden!!!

BS3BM  30.08.2010, 17:43

Gegen einen Mahnbescheid kann Widerspruch eingelegt werden, dann kommt es zum Gerichtsverfahren wenn der Gläubiger seinen Anspruch bei Gericht begründet! Auch kann man noch bei einem Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen, dann geht es wie oben weiter. Ein Titel ist wenn man entweder einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid erwirkt hat oder ein rechtskräftiges Urteil (= Titel). Damit kann man dann die Zwangsvollstreckung betreiben,aber gegen den rechtskräftigen Titel gibt es kein Rechtsmittel mehr - irgendwann ist Ende der Fahnenstange!