Rundfunkbeitrag Rundfunkgebühren Festsetzungsbescheid - wie erfolgreich gegen GEZ wehren?
X hat heute einen Fesetzungsbescheid (scheinbar auch noch 10 Tage rückdatiert) von dem "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" erhalten. In diesem Festsetzungbescheid steht:
"[...] Für den Zeitraum vom xx.xx.2014 bis xx.xx.2016 wird daher ein Betrag von xxx,xx Euro (Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt. Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben. [...] Dieser Bescheid ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig."
Ist der Bescheid tatsächlich gültig, welche Formfehler könnten gemacht worden sein, wodurch dieser ungültig wird? Wie reiche ich richtig Widerspruch (und mit welcher Begründung am besten §§) und die Aussetzung der Zwangsvollstreckung ein? Kann X sich als keinen Cent staatliche Gelder erhaltender Mensch mit einem Einkommen von unter 400 Euro/Monat irgendwie von der GEZ befreien lassen?
4 Antworten
dieser bescheid ist gültig und er sollte diesen sofort und in der gesetzten frist erfüllen und bezahlen. ansonsten geht der bescheid direkt in die vollstreckung und der gerichtsvollieher steht in der tür und pfändet.
alternativ kann der beitragsschuldner einen antrag stellen auf ratenzahlung stellen. solange es noch nicht in vollstreckung ist, wird das auch bewilligt.
wenn der mensch alg2, grundsicherung erhält, kann er sich befreien lassen auch rückwirkend bis zu drei jahre. dazu muss er einen antrag stellen.
wenn er "nur" geringes einkommen hat, dann muss er einen antrag auf härtefallprüfung stellen. anbei sollten alle anlagen über einnahmen und ausgaben sein. etc. dann wird darüber individuell beschieden. bis dahin muss er aber zahlen und reagieren. ein antrag auf befreiung hemmt die vollstreckung nicht.
Gar nichts. Es gibt Urteile, u.a. der Bundesverwaltungsgerichts, der die Rundfunkgebühr für verfassungskonform erklärt hat. Du musst daher zahlen oder auf die Zwangsvollstreckung warten.
unabhängig davon das es verfassungskonform ist etc, kann man einiges tun: man könnte nachweisen schon immer mit einem beitragszahler zusammengewohnt zu haben. sprich man gibt name, beitragsnummer an und wird rückwirkend abgemeldet - schuld und vollstreckung erlischt damit.
- mann kann sich weiterhin befreien lassen bei bezug von sozialen leistungen - auch hier bis zu drei jahre rückwirkend. auch hier erlischt vollstreckung und schuld.
- man kann einen antrag auf härtefallprüfung stellen. wird der bewilligt erlischt auch hier schuld und vollstreckung...zudem der hinweis bereits erfolgte das beitragsschuldner kein oder sehr geringes einkommen hat.
Man ist dazu gesetzlich verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Eine Nichtbezahlung ist sogar noch eine Ordnungswidrigkeit, meistens wird das Geld dann per Vollstreckungsbehörde oder Gerichtsvollzieher eingefordert und die Vollstreckungsbehörden können auch zur Not das Konto pfänden.
X kann sich nur Befreien lassen, wenn die Vorraussetzungen dafür erfüllt sind und die sind auch gesetzlich definiert.
Du kannst dich nicht befreien, wenn kein Befreiungsgrund gemäß GEZ Gebührenordnung vorliegt. Und du bekommst mehr staatliche Hilfe, als dir bewusst ist.
Staatliche Hilfen sind nicht immer Sozialleistungen. Das sind zum Beispiel der Bau und die Erhaltungvon Infrastruktur, Subventionen zum Schwimmbad - Eintritt usw. Vielen ist das nicht bewusst.
Sie Fuchs, wie gut Sie sich auf die Frage des Fragenstellers beziehen... ! Es geht darum, das X dem Rundfunkbeitrag gewillt ist zu wiedersprechen, nicht ob die staatlichen Abgaben von X für Infrastruktur genutzt werden, die X sich sowieso nicht leisten kann zu benutzen...
Wie unsachgemäß doch der letzte Satz ihres Kommentars ist... ich bekomme gar keine staatliche Hilfe, ich bekomme kein Bafög, kein Hartz4, kein Wohngeld, kein gar nichts, nur Rentenabzug von meinem Mini-Einkommen, das bekomme ich.