Rundfunkbeitrag Rundfunkgebühren Festsetzungsbescheid - wie erfolgreich gegen GEZ wehren?

4 Antworten

dieser bescheid ist gültig und er sollte diesen sofort und in der gesetzten frist erfüllen und bezahlen. ansonsten geht der bescheid direkt in die vollstreckung und der gerichtsvollieher steht in der tür und pfändet.

alternativ kann der beitragsschuldner einen antrag stellen auf ratenzahlung stellen. solange es noch nicht in vollstreckung ist, wird das auch bewilligt.

wenn der mensch alg2, grundsicherung erhält, kann er sich befreien lassen auch rückwirkend bis zu drei jahre. dazu muss er einen antrag stellen.

wenn er "nur" geringes einkommen hat, dann muss er einen antrag auf härtefallprüfung stellen. anbei sollten alle anlagen über einnahmen und ausgaben sein. etc. dann wird darüber individuell beschieden. bis dahin muss er aber zahlen und reagieren. ein antrag auf befreiung hemmt die vollstreckung nicht.

Gar nichts. Es gibt Urteile, u.a. der Bundesverwaltungsgerichts, der die Rundfunkgebühr für verfassungskonform erklärt hat. Du musst daher zahlen oder auf die Zwangsvollstreckung warten. 

haufenzeugs  13.05.2016, 08:18

unabhängig davon das es verfassungskonform ist etc, kann man einiges tun: man könnte nachweisen schon immer mit einem beitragszahler zusammengewohnt zu haben. sprich man gibt name, beitragsnummer an und wird rückwirkend abgemeldet - schuld und vollstreckung erlischt damit.

- mann kann sich weiterhin befreien lassen bei bezug von sozialen leistungen - auch hier bis zu drei jahre rückwirkend. auch hier erlischt vollstreckung und schuld.

- man kann einen antrag auf härtefallprüfung stellen. wird der bewilligt erlischt auch hier schuld und vollstreckung...zudem der hinweis bereits erfolgte das beitragsschuldner kein oder sehr geringes einkommen hat.

Man ist dazu gesetzlich verpflichtet den Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Eine Nichtbezahlung ist sogar noch eine Ordnungswidrigkeit, meistens wird das Geld dann per Vollstreckungsbehörde oder Gerichtsvollzieher eingefordert und die Vollstreckungsbehörden können auch zur Not das Konto pfänden.

X kann sich nur Befreien lassen, wenn die Vorraussetzungen dafür erfüllt sind und die sind auch gesetzlich definiert.

Du kannst dich nicht befreien, wenn kein Befreiungsgrund  gemäß  GEZ Gebührenordnung  vorliegt. Und du bekommst mehr staatliche  Hilfe,  als dir bewusst  ist. 

MariaMitchell 
Beitragsersteller
 12.05.2016, 15:06

Wie unsachgemäß doch der letzte Satz ihres Kommentars ist... ich bekomme gar keine staatliche Hilfe, ich bekomme kein Bafög, kein Hartz4, kein Wohngeld, kein gar nichts, nur Rentenabzug von meinem Mini-Einkommen, das bekomme ich.

AntwortMarkus  12.05.2016, 15:08
@MariaMitchell

Staatliche Hilfen sind nicht immer Sozialleistungen. Das sind zum Beispiel der Bau und die Erhaltungvon Infrastruktur,  Subventionen zum Schwimmbad - Eintritt  usw. Vielen ist das nicht bewusst. 

MariaMitchell 
Beitragsersteller
 12.05.2016, 15:17
@AntwortMarkus

Sie Fuchs, wie gut Sie sich auf die Frage des Fragenstellers beziehen... ! Es geht darum, das X dem Rundfunkbeitrag gewillt ist zu wiedersprechen, nicht ob die staatlichen Abgaben von X für Infrastruktur genutzt werden, die X sich sowieso nicht leisten kann zu benutzen...

AntwortMarkus  12.05.2016, 15:18
@MariaMitchell

Ich habe nur die falsche Annahme widerlegt.

Wieso schreiben sie  in 3. Person?