§ 845 Vorläufiges Zahlungsverbot

2 Antworten

Das P-konto sichert dir bis zum pfändungsfreibetrag dein existenzminimum. Das zahlungsverbot entfaltet hier keine Wirkung.

Zweck der Vorpfändung ist es, dem Gläubiger Nachteile zu ersparen, die ihm eine Verzögerung der gerichtlichen Pfändung bringen könnte (z.B. will der Schuldner sein Sparkonto kurzfristig leerräumen). Sie ist besonderes in den Fällen von Interesse, in denen besondere Eile geboten ist, um den Pfändungsrang gegenüber anderen Mitkonkurrenten auf Gläubigerseite zu wahren.

Das einzige, was das Inkassobüro erreichen will, ist, dass es in der rangliste möglicher Gläubiger weiter nach oben rutscht.

Was du machen kannst?

Beantrage die Privatinsolvenz. So schnell als möglich!

Raten wirst du nur in minimalster Höhe, wenn überhaupt an den inso-Verwalter leisten müssen. und in 6 Jahren wird dir der Rest erlassen... und das Inkassounternehmen schaut in die röhre!

zuckerlolly22 
Beitragsersteller
 30.10.2012, 13:02

Lieben Dank, das beruhigt mich. war etwas unsicher weil der Bankangestellte ziemlich jung war und etwas unsicher wirkte. Werde zur Schuldnerberatung gehen wegen insolvenz.

Der Bankmitarbeiter hat dir ja die Antwort gegeben.Du hast wenn du alleine bist ohne Kinder einen Pfändungsfreibetrag von 1028 €.Bis zu dem Betrag kannst du über dein Geld verfügen ,alles andere geht weg.Aber ich denke bei Hartz4 müsstest du da hinkommen ,ohne das was weggeht.