Schuldner auffinden - ständiger Wohnsitzwechsel

6 Antworten

  1. Wenn Meldeanschrift (= zustellfähige/ladungsfähige Anschrift) bekannt ist: Antrag auf Vorladung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung über den GV beantragen. Man kann schon in diesem Antrag mit beantragen, dass, wenn der Schuldner der Ladung nicht nachkommt, der Antrag auf einen Haftbefehl mit aufgenommen wird, mit dem der Schuldner dann -ggf. per Fahndung- zur zwangsweisen Abgabe der EV beim Gericht vorgeführt wird. In dem Antrag kann man zudem auch einen weiteren Pfändungsantrag auf Taschenpfändung mit reinstecken. Bei der z.b. kann es sein, dass der GV zwar kein Bargeld findet (oder nur wenig), der Schuldner aber evtl. einen KFZ-Schein mit sich führt und dann das KFZ -soweit pfändbar- zur Pfändung festsetzt.
  2. Ist die Meldeanschrift vorhanden, aber nicht identisch mit der aktuellen Wohnanschrift, ist dies das Problem des Schuldners. Versäumt er durch Nichtabholung den Termin zur EV, muss er die Haftvornahme in Kauf nehmen.
  3. Ist die Meldeanschrift nicht (mehr) vorhanden, infolge einer Abmeldung ohne neue Wohnsitzanmeldung, beim eigenen zuständigen AG die öffentliche Zustellung beantragen. Diese wirkt dann, mit etwas längerer Bearbeitungs-/Fristsetzungszeit, wie eine Zustellung am Briefkasten. Folgen wie 2.) Sodann also auch Haftvorführung infolge eines HB, sobald man seiner habhaft wird. HB gilt eine bestimmte Zeit, Abschrift ergeht an Dich, entweder warten und bei Bedarf wiederholen, oder, wie schon vorgeschlagen, Detektei oder Inkasso-Ankauf.

Frage hierzu: In welcher Region wohnst Du und nach Deiner Info der Schuldner ?

Drum1968 
Beitragsersteller
 03.12.2013, 10:57

Hallo, erstmal vielen Dank für die ausführliche Info. Ich wohne In Hamburg, der Schuldner im Raum Krefeld.

Verstehe ich Punkt 3.) richtig, dass ich hier in HH bei meinem AG eine öffentliche Zustellung beantragen kann und dann, wenn der Schuldner die EV nicht abgingt, von hier aus Haftbefehl ergeht?

LG Sandra

Du hast ja schon deinen Titel. Ansonsten kannst du vielleicht noch ein seriöses Inkassounternehmen damit beauftragen. Die sind glaube ich ein bisschen hartnäckiger als ein GVZ. "Eigentlich sollte das andersrum sein"

sb01gvm  02.12.2013, 05:26

inkasso kauft dir die schuld ab .... aber da bekommst nur um die 20 % vom Wert des titels

CrazyHorse1986  02.12.2013, 05:56
@sb01gvm

Vielleicht ist das besser als garnichts.

ohne betrag und umstände näher zu kennen das du nach titel und gvz beauftragung nochmaö 100 euro draufgegangen sind?

stress machen bei mama und papa des schuldnersd (wenn die noch leben und bekannt sind) ansonsten wenn da was zu holen ist elternhaus über weihnachten "überwachen"

getürktes preisausschreibengewinnschreiben erstellen und bei einer seiner letzen bekannten andressen abgeben lassen.

falls foto des typen vorhamden ist, irgendd eine verloren/gefunden geschichte ausdenken und abwechselnd anzeigen in ebay kleinanzeigen unter zu verschenken/tauschen reinsetzen. wenn du kein direktes kopfgeld aussetzt lassen die eby kleinanzeigentypen dass normalerweise durchgehen.

fakefacebookprofil im namen einer evtl exfreundin, klassenkameradin/kameraden einrichten

wie alt ist denn der flüchtige und in welchem radius ist er hin und her gezogen

nord süd mitteldeutschland?

3, 4 oder 5stellige ortvorwahl?

ich rate einfach mal, er 25-35 audi oder bmw geleast, forderung durch trennungsfolgeschaden?

ich glaub dat geld is weg...

Drum1968 
Beitragsersteller
 03.12.2013, 11:00

Hallo, danke erstmal für Deinen Beitrag. Also zum Schuldner kurz: 25-30 kommt hin, Audi/BMW geleast könnte auch hinkommen. Er "wohnt" im PLZ-Bereich 4.

Würde ich mich nicht strafbar machen, ihn öffentlich via "Steckbrief" zu suchen? Also bspw. über eBay-Kleinanzeigen etc.?

LG Sandra

Kannst Du ihn anders ausfindig machen? Soziale Netzwerke online, einen Verein, geht er immer in Kneipen oder dergl.?

Die eigentliche Frage ist aber eher, was es Dir bringt, Er wird oft umziehen, weil er vermutlich ein Mietnomade ist und auch seine Miete nicht bezahlt. Wo nichts ist, kann man auch nichts holen. Das deutsche Recht ist leider sehr schuldnerfreundlich.

Drum1968 
Beitragsersteller
 02.12.2013, 05:24

Bei Facebook z.B. war er mal, mittlerweile nicht mehr. Über seine Gewohnheiten oder Aufenthaltsorte weiß ich leider nichts. Er wohnt auch in einer ganz anderen Gegend.

wenn er ständig umzieht .... kannst es vergessen mit dem gerichtsvollzieher. kenne da fälle, die wurden erst nach 15 jahren durch zufall angetroffen.

beantragt der gerichtsvollzieher nicht auch einen haftbefehl ????

sonst mußt dich mal an Detektive wenden .... wenn du das nötige kleingeld dafür übrig hast. die sind schneller als jede behörde.