Kündigung nichtig, weil falscher Empfänger im Schreiben aufgeführt - Wohnung-WG?

6 Antworten

Wurde der Brief nur falsch adressiert oder wurde er an die falsche Person gerichtet ?
Wenn auf dem Umschlag der falsche Name steht, dann ist das hier kein Problem, wenn auf dem Schreiben selbst der Name nicht stimmt, dann ist die Kündigung ungültig.

Anstelle der falschen Kündigungsfirst würde die nächst mögliche treten.

Taurus55 
Beitragsersteller
 06.07.2017, 16:46

ok danke für die Antwort. ich hätte auch so vermutet war mir da aber nicht ganz sicher:)

Taurus55 
Beitragsersteller
 06.07.2017, 16:38

auf dem Briefumschlag steht der richtige name, weshalb ich ihn auch aufgemacht habe. aber auf dem schreiben an sich ist name und Adresse nicht korrekt.

AnglerAut  06.07.2017, 16:39
@Taurus55

Kündigungen müssen eindeutig sein, das ist nicht gegeben, damit ist sie nicht gültig.

ICH wäre da mal nicht so kleinlich ... Fehler hin oder her. Der Adressat ist doch egal, wenn ihr von dem Schreiben fristgerecht Kenntnis hattet.

2. Die Kündigungsfrist muss sie schon einhalten. Wenn ihr einen neuen Mieter findet, würde ich ihr die Mietkosten für diesen Zeitraum erlassen

Taurus55 
Beitragsersteller
 06.07.2017, 16:36

normaler weise wäre es auch ok mit dem falschen empfänger, nur entscheidet sich es gerade noch ob wir einen Monat Miete mehr oder weniger von ihr bekommen.

Mik38  06.07.2017, 16:38
@Taurus55

ich sagte ja: ihr habt fristgerecht Kenntnis davon bekommen. Mehr sage ich dazu nicht.

Unter Umständen vielleicht anfechtbar. Fände ich aber schon arg!

Die Kündigung ist unwirksam. es muss schon der oder die Vertragspartner in der Kündigung stehen.

Gibt es z.B. zwei Vermieter so muss die Kündigung auch an beide gerichtet sein.

Das Kündigungsschreiben mit falschem Adressat und falscher Kündigungsfrist ist ungültig.

Da die korrigierte Kündigung nun auch nicht mehr bis zum 4. Werktag ankommt, gilt nun eine Frist von fast 4 Monaten.

Es sei denn, man ist als Untervermieter kulant.....zumal euch das Datum der Kündigung ja bekannt war....

(und als vermieter muss man auch nicht auf 3 Monten KF bestehen).


Der Mietvertrag wurde schriftlich abgeschlossen? Wer fungierte als Vermieter? Du sprichst hier von "Wir".

Für ein möbliertes Zimmer gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, wenn die K. bis zur Monatsmitte zum Monatsende schriftlich beim Vermieter oder Vermieterpartei eingeht. Der/Die Vermieter müssen in der Wohnung wohnen.

Ein Leerzimmer wird ordentlich mit 3-monatiger K.-Frist vom Mieter gekündigt.

Schlagt der Untermieterin eine Auflösung des Mietvertrages vor,wenn ihr fair sein wollt, und lasst euch eine Monatsmiete u.U. geben. 

Taurus55 
Beitragsersteller
 06.07.2017, 21:15

Ja Untermietvertrag würde schriftlich abgeschlossen. "wir" weil meine Freundin und ich beide die hauptmieter sind und wir haben den Vertrag mit ihr geschlossen. unmöbliertes Zimmer. sprich 3 Monate. ist auch so im vertrag festgehalten. *was heißt u.U.?

Gerhart  07.07.2017, 05:33
@Taurus55

Die vorliegende Kündigung ist ungültig, eine neuerliche Kündigung könnte zum 31.10.2017 wirksam werden.

Die Untermieterin beabsichtigte den Mietvertrag zum 15.Juli zu beenden? Das ist bei ordentlicher Kündigung nicht möglich, grundsätzlich nur zum Monatsende.

U.U.: Unter Umständen, hier 1 Monatsmiete als Abstandszahlung im Mietauflösungsvertrag als Vorschlag zur Güte, durch die Untermieterin an euch zu zahlen. 

Aufgrund der Situation könnt ihr auch eine höhere Summe verlangen.